Was ist der Unterschied zwischen verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimitteln?
In Deutschland wird zwischen verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimitteln unterschieden. Doch was ist was? Und warum wird unterschieden?
Arzneimittel werden als verschreibungspflichtig eingestuft, wenn sie von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet werden müssen. Zum Beispiel, weil sie eine besonders starke medizinische Wirkung haben oder starke Nebenwirkungen auftreten können.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden auch als rezeptpflichtige Arzneimittel bezeichnet – weil man sie nur gegen Vorlage eines ärztlichen Rezepts bekommt. Dementsprechend können sie nur von einer Apotheke abgegeben werden. Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind zum Beispiel Antibiotika, Medikamente zur Behandlung von Bluthochdruck oder Diabetes, aber auch einige Schlaf- und Beruhigungsmittel.
Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nur von der Apotheke abgegeben werden. Bei ihnen können bei normalem Gebrauch meist nur geringfügige Nebenwirkungen auftreten. Deshalb dürfen sie auch ohne ärztliche Verschreibung – aber nur nach Beratung in der Apotheke – erworben werden. Beispiele für apothekenpflichtige Arzneimittel sind leichte Schmerzmittel, etwa zur Behandlung von Kopfschmerzen, und schleimlösende oder fiebersenkende Mittel gegen Erkältungskrankheiten.
Arzneimittel, die ohne großes Gesundheitsrisiko benutzt werden können, dürfen auch frei verkauft werden. Solche Arzneimittel sind nicht dazu gedacht, Krankheiten zu heilen. Vielmehr sollen sie Beschwerden lindern und das Wohlbefinden verbessern. Zu diesen freiverkäuflichen Arzneimitteln gehören unter anderem Heilwässer, Heilerde und Tees. Freiverkäufliche Arzneimittel können in Drogerien und Supermärkten gekauft werden, aber auch in Apotheken.
So gibt es für jedes Arzneimittel die richtige Anlaufstelle.
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