Berlin, 23. Mai 2022 - Warum haben Rezepte unterschiedliche Farben? Warum brauche ich immer noch ein Rezept, obwohl ich das Medikament schon seit Jahren nehme? Und darf der Apotheker mein bisheriges Medikament einfach gegen ein neues tauschen? Auf dieser Seite beantworten wir häufige Fragen rund um den Medikamentenkauf.

Warum braucht man für manche Medikamente ein Rezept? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Manche Medikamente haben eine sehr starke Wirkung auf den Körper. Diese Wirkung kann gut sein, um eine bestimmte Erkrankung zu bekämpfen. Gleichzeitig kann sie dem Körper aber auch schaden. Deshalb kann man solche Medikamente nicht einfach so kaufen, sondern sie müssen von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet werden. Diese Verordnung sorgt dafür, dass die Medikamente nur unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden können. So kann der Arzt oder die Ärztin bei Nebenwirkungen schnell eingreifen, wenn es notwendig wird.

Wenn die Ärztin oder der Arzt ein Medikament verschreibt, bekommt man ein Rezept. Medikamente, für die man ein Rezept braucht, werden „rezeptpflichtig“ oder „verschreibungspflichtig“ genannt. Dazu zählen z. B. Antibiotika, Medikamente gegen Diabetes oder Bluthochdruck sowie bestimmte Schlaf- und Beruhigungsmittel.

Video: Rezeptpflichtig oder freiverkäuflich - was ist was? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

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Was bedeuten die unterschiedlichen Farben bei Rezepten? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

  • Rosa: Für rezeptpflichtige Medikamente, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Gültig: 28 Tage ab dem Tag nach der Ausstellung.
  • Blau: Für rezeptpflichtige Medikamente, die der Patient oder die Patientin selbst bezahlen muss. Gültig: in der Regel 3 Monate ab dem Tag nach der Ausstellung.
  • Grün: Für apothekenpflichtige, aber freiverkäufliche Medikamente, die der Arzt dem Patienten empfiehlt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Gültig: unbegrenzt.
  • Gelb: Für Betäubungsmittel wie z. B. starke Schmerzmittel. Gültig: 7 Tage ab dem Tag nach der Ausstellung.

Wo kann man verschreibungspflichtige Medikamente kaufen? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nur in der Apotheke oder von Versandapotheken verkauft werden – vorausgesetzt, man hat ein entsprechendes Rezept vom Arzt oder der Ärztin. Sie gehören also zu den apothekenpflichtigen Medikamenten. Es gibt auch apothekenpflichtige Medikamente, für die man kein Rezept braucht. Solche Medikamente können zwar Nebenwirkungen haben – diese sind aber nicht so stark. Der Apotheker, die Apothekerin kann beim Kauf darüber aufklären. Beispiele für apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Medikamente, sind leichte Schmerzmittel z. B. gegen Kopfschmerzen und schleimlösende oder fiebersenkende Mittel gegen Erkältungskrankheiten.

Kann man ein rezeptpflichtiges Medikament auch ohne Rezept bekommen?

Laut Arzneimittelgesetz ist es Apothekern und Apothekerinnen verboten, rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept herauszugeben. Auch wenn die die Patientin  oder der Patient ein Medikament schon seit Jahren einnimmt und es immer in derselben Apotheke kauft, ist ein Rezept Pflicht. Was aber tun, wenn die dringend benötigten Blutdrucktabletten aufgebraucht sind und auf die Schnelle kein Rezept verfügbar ist? Eine Möglichkeit ist, dass die Apotheke in der Hausarztpraxis anruft. Mit einer mündlichen Zustimmung des Hausarztes oder der Hausärztin darf das Medikament herausgegeben werden. In der Regel muss man das Rezept dann innerhalb einiger Tage nachreichen. Ist der Hausarzt oder die Hausärztin nicht erreichbar, hilft nur der Weg zum ärztlichen Notdienst. Hier kann man nach einer ärztlichen Untersuchung auch ein Rezept erhalten.

Welche Medikamente kann man im Laden kaufen? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Für manche Medikamente braucht man keine Apotheke: Man kann sie im Reformhaus oder in der Drogerie kaufen. Solche Medikamente heißen freiverkäuflich. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Mittel gegen Husten und Heiserkeit, Hühneraugen und Hornhaut sowie Abführmittel. Diese Mittel lindern nachweislich Beschwerden, haben aber keine starken Nebenwirkungen. Andere freiverkäufliche Arzneimittel haben keine nachgewiesene medizinische Wirkung gegen eine Krankheit. Sie können aber helfen, Beschwerden zu lindern oder das Wohlbefinden zu verbessern. Zu diesen freiverkäuflichen Medikamenten gehören unter anderem Heilwässer, Heilerde und Tees.

Aber aufgepasst: Auch manche freiverkäuflichen Medikamente können schädliche Wirkungen haben. Vor allem bei Menschen, die regelmäßig rezeptpflichtige Medikamente einnehmen, kann es manchmal zu Wechselwirkungen kommen. Dadurch können die freiverkäuflichen Arzneimittel zum Beispiel die Wirkung der anderen Medikamente abschwächen oder unerwünscht verstärken. Deshalb ist es sinnvoll, die Einnahme freiverkäuflicher Medikamente mit dem Arzt oder der Ärztin zu besprechen.

Was sollte ich beim Medikamenten-Kauf im Internet beachten? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Prüflogo für Online-ApothekenOnline-Apotheken machen es möglich, Medikamente auch per Mausklick nach Hause zu bestellen. Allerdings gibt es auch viele unseriöse Anbieter, die gefälschte Arzneimittel verkaufen. Diese sehen echten Medikamenten zum Verwechseln ähnlich. Sie können aber zu hoch dosiert sein, Giftstoffe enthalten oder auch einfach wirkungslos sein. Wer sich davor schützen möchte, sollte nur bei registrierten Online-Apotheken einkaufen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt eine Liste aller registrierte Versand-Apotheken in Deutschland. Registrierte Online-Apotheken haben einen entsprechenden Link zum Register auf ihrer Seite. Diesen findet man meistens ganz unten. Online-Händler und -Apotheken, die qualifiziert sind, Medikamente zu verkaufen, führen ein entsprechendes EU- Prüflogo (oben im Bild; © EMA [1995-2022]).

Wann darf der Apotheker mein Medikament tauschen? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Manchmal kommt es vor, dass auf dem Medikament aus der Apotheke ein anderer Name steht als auf dem Rezept. Wie kann das sein? Hier greift die sogenannte „aut-idem“-Regel. „Aut idem“ ist lateinisch und bedeutet „oder das Gleiche“. Die Regel besagt, dass der Apotheker, die Apothekerin ein verschriebenes Medikament gegen ein anderes tauschen darf. Das andere Medikament muss denselben Wirkstoff enthalten wie das verordnete Medikament. Außerdem müssen Wirkungsstärke und Packungsgröße gleich sein. Apotheken sind verpflichtet, Medikamente auf diese Weise zu tauschen, wenn sich dadurch Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen sparen lassen. Oftmals schließen die Krankenkassen Rabattverträge mit bestimmte Arzneimittelherstellern. Apotheker und Apothekerinnen sollen demnach das Medikament verkaufen, das für die Krankenkasse des Kunden, der Kundin am günstigsten ist. Der Arzt, die Ärztin kann den Austausch aber im Einzelfall verhindern, indem er oder sie das „Aut-idem“-Feld auf dem Rezept durchstreicht.

Wer zahlt für mein Medikament? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Viele wichtige Medikamente werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt. Allerdings müssen die meisten gesetzlich Versicherten etwas dazu zahlen. Pro Packung sind in der Regel zehn Prozent des Kaufpreises fällig – mindestens fünf Euro, höchstens aber zehn Euro. Manche Menschen sind von diesen Zuzahlungen aber auch befreit, wie z. B. Kinder., Menschen mit geringem Einkommen oder chronischen Erkrankungen müssen insgesamt weniger dazu zahlen. Schreibt der Arzt, die Ärztin das Medikament auf ein grünes oder blaues Rezept, müssen Patienten es in der Regel selbst bezahlen.

Was sind Generika? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Im Supermarkt findet man neben bekannten Markenprodukten häufige kostengünstigere Produkte unbekannterer Marken: Häufig handelt es sich um das gleiche Produkt, nur unter einem anderen Namen. Ähnlich ist es bei den Medikamenten: Es gibt die „teuren“ Originale und die billigeren „Nachahmer“. Kommt ein Medikament neu auf den Markt, beantragen die Hersteller in der Regel ein Patent dafür. Durch das Patent sorgen sie dafür, dass niemand außer ihnen selbst das neue Medikament verkaufen darf. Dadurch versuchen die Hersteller unter anderem die Kosten wieder einzuspielen, die bei der Entwicklung des Medikaments entstanden sind. Wenn dieser Patentschutz abgelaufen ist, dürfen andere Hersteller das Medikament kopieren. Diese Kopien heißen Generika. Sie enthalten denselben Wirkstoff, können sich aber zum Beispiel in der Zusammensetzung der Hilfsstoffe vom Originalmedikament unterscheiden. Daher kann es unter Umständen sein, dass zum Beispiel der Wirkstoff im Körper etwas schneller oder langsamer freigesetzt wird. Generika müssen – wie das Originalmedikament auch – von der Arzneimittelbehörde zugelassen werden. Sie müssen also genauso wirksam sein.

Quellen