Seit 2013 sind Rechte und Pflichten von Patienten klar im Patientenrechtegesetz geregelt. Das Gesetz sollte die Rechte der Patienten stärken und mehr Transparenz bei der Versorgung gewährleisten. Doch Umfragen zeigen: Viele kennen ihre Patientenrechte gar nicht. Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März klärt die Stiftung Gesundheitswissen daher in kurzen Filmen und Texten über die wichtigsten Patientenrechte auf.
Wann hat man das Recht auf eine Zweitmeinung? Wofür braucht man eine Patientenverfügung? Oder wo sind die Patientenrechte geregelt? Mehrere Erklärfilme geben laienverständlich Informationen zu diesen Themen. „Patienten haben Rechte. Nur wer sie kennt, kann sie für sich nutzen,“ betont Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Gesundheitswissen. „Aufklärung ist uns wichtig. Deshalb versuchen wir mit unterschiedlichen Zugängen zu den Informationen - per Film, Text oder Grafik – dem unterschiedlichen Rezeptionsverhalten von Menschen Rechnung zu tragen,“ so Suhr. In Zukunft wird die Frage, wie man vermittelt, immer wichtiger, ist sich Suhr sicher. Deshalb arbeite die Stiftung Gesundheitswissen auch mit Kommunikationswissenschaftlern zusammen und habe Forschung in dem Bereich initiiert.
Begleitet werden die kurzen Filme von vertiefenden Texten und weiteren Themen, z. B. zur freien Arztwahl, zur ärztlichen Aufklärung und zum Thema Facharzttermin. Die Informationen entstanden in Zusammenarbeit mit Dr. Rainer Hess, Stiftungsratsvorsitzender der Stiftung Gesundheitswissen. Hess ist Jurist für Medizin- und Gesundheitsrecht und ehemaliger Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Mit den multimedial aufbereiteten Informationen zu den wichtigsten Patientenrechten will die Stiftung Gesundheitswissen einen Beitrag zur Stärkung der Gesundheitskompetenz leisten: Das Wissen über die eigenen Rechte und Pflichten gegenüber dem behandelnden Arzt, der Klinik oder der Krankenversicherung ist eine wichtige Grundlage für mehr Patientensouveränität. Es stärkt zudem eine auf wechselseitigem Vertrauen basierende Patienten-Arzt-Beziehung und gemeinsam getragene Entscheidungen.
Die Informationen zu den Patientenrechten sowie weitere Informationen zur Stiftung finden Sie hier.