Berlin, 10.04.2024 - Gegen was bin ich geimpft? Ist es wieder Zeit für eine Auffrischung? Aus dem Kopf wird das kaum jemand beantworten können. Dafür gibt es den Impfpass (auch: Impfausweis). Aus dem gelben Heftchen schlau zu werden, ist allerdings nicht immer ganz einfach. Wir zeigen, was alles in ihm steckt.
Wie ist der Impfpass aufgebaut?
Je nach Herausgeber können sich die Impfausweise im Aufbau leicht unterscheiden. Außerdem ändert sich der Aufbau regelmäßig. Die gängige Reihenfolge ist diese:
Was bedeuten die einzelnen Angaben im Impfpass genau?
- Spalte 1 - Das Impfdatum: Mit dieser Angabe im Impfpass lässt sich nachvollziehen, wann man eine Impfung bekommen hat. Daraus können Patienten und Ärzte errechnen, wann eine Impfung eventuell aufgefrischt werden muss. Die Empfehlungen dafür kommen von der STIKO – der Ständigen Impfkommission.
- Spalte 2 - Handelsname des Impfstoffes und die sogenannte Chargen-Bezeichnung: Meist klebt der Arzt einen Aufkleber mit diesen Daten in den Impfpass ein. Sollte es durch die Impfung zu Nebenwirkungen kommen, kann man genau nachvollziehen, um welchen Impfstoff es sich handelt.
- Spalte 3 - Krankheiten: Hier werden die entsprechenden Krankheiten und in einigen Fällen auch die Krankheitserreger, gegen die geimpft wird, angekreuzt. Einige Krankheiten werden mit Buchstaben abgekürzt, um den Eintrag in den Impfpass zu erleichtern.
- Spalte 4: Name und Anschrift des Impfarztes, Unterschrift und Stempel: Falls es zu Fragen kommt, die mit dem Impfpass nicht zu beantworten sind, kann so leicht der betreffende Arzt erreicht werden.
Gibt es einen digitalen Impfpass?
Einen digitalen Impfpass gibt es derzeit als Teil der elektronischen Patientenakte (ePa). Dieser ist ebenfalls nach internationalen Standards aufgebaut.
Impfpass verloren: Was tun?
Ihr Arzt, Ihre Ärztin kann Sie auch impfen, wenn Sie keinen Impfpass dabeihaben. In diesem Fall können Sie sich eine Impfbestätigung ausstellen lassen oder Sie lassen den Eintrag im Impfpass später nachholen.
Ist der Impfpass verloren oder unvollständig, kann Ihr Hausarzt, Ihre Hausärztin eventuell an Ihrer Patientenakte nachvollziehen, welche Impfungen Sie erhalten haben. Ist dies nicht möglich, können Sie empfohlene Schutzimpfungen einfach noch einmal bekommen. Grundsätzlich gilt eine Impfung nur dann als durchgeführt, wenn sie im Impfpass eingetragen ist.
Theoretisch lassen sich auch Rückschlüsse auf Impfungen ziehen, wenn man die Antikörper im Blut feststellen lässt. Diese sogenannte Titer-Bestimmung ist aber aufwändig und nicht unbedingt aussagekräftig. Außerdem müssen die Patienten die Kosten für solche Untersuchungen meist selbst tragen. Das Robert Koch-Institut (RKI) bewertet solche Tests nur in Ausnahmefällen als gerechtfertigt.
Wo bekomme ich einen (neuen) Impfpass?
Den Impfpass erhält man idealerweise gleich bei der Geburt. Er sollte möglichst ein Leben lang weitergeführt werden. Dann kann jeder Arzt, jede Ärztin nachvollziehen, wogegen man geschützt ist. Prinzipiell können alle impfenden Ärzte, Ärztinnen und Apotheken einen Impfausweis ausstellen. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch von der privaten Krankenversicherung übernommen. Ein Impfpass bleibt ein Leben lang gültig.
Ist der Impfpass international gültig?
Der gelbe Impfpass – auch Impfausweis oder Impfbuch genannt - ist ein internationales Dokument, erstellt nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO. So kann man auch bei Reisen ins Ausland leicht nachvollziehen, welche Impfungen jemand erhalten hat. Das wird insbesondere dann relevant, wenn man in Länder einreisen will, in denen eine Impfung gegen bestimmte Krankheiten vorgeschrieben ist.
Daneben gelten in Deutschland noch die weißen Faltausweise.
Möglichst jede Impfung soll im Impfpass dokumentiert werden. Die erste Seite ist das Deckblatt mit den persönlichen Angaben. Bei Reisen ins Ausland kann es hilfreich sein, hier auch die Passnummer zu vermerken.