Berlin, 11.12.2024 – Die elektronische Patientenakte (ePA) soll dafür sorgen, dass Ärzte, Ärztinnen, Krankenhäuser und Apotheken Patientendaten untereinander teilen und so besser über den Zustand ihrer Patienten und Patientinnen informiert sind. Wie man als Patient an eine solche Akte kommt, welche Vorteile sie bringen kann und wie man die Kontrolle über seine Daten behält, erfahren Sie hier.

Wenn Sie zum Arzt gehen, wird in der Praxis eine Patientenakte für Sie angelegt. Darin werden alle wichtigen Daten zu Ihrer Krankengeschichte dokumentiert – etwa Gründe für den Arztbesuch, Untersuchungen, Diagnosen und verschriebene Behandlungen. Diese Informationen können wichtig sein, z. B. für andere Ärzte, die Sie besuchen oder bei einer Behandlung im Krankenhaus.

Im Behandlungsverlauf können so viele verschiedene Dokumente und Informationen zusammenkommen. Das Problem: Nicht immer funktioniert der Austausch von Informationen zwischen den verschiedenen Ärzten und anderen Gesundheitseinrichtungen. Dadurch können wichtige Informationen verloren gehen. Hier setzt die elektronische Patientenakte (ePA) an. Sie wird nicht vom Arzt, sondern vom Patienten verwaltet.

Was ist die ePA?

Die elektronische Gesundheitsakte ist eine digitale Sammelmappe, in der alle wichtigen Informationen zu Gesundheitszustand und Krankheitsgeschichte eines Patienten gespeichert werden. Anders als bisherige Patientenakten wird sie aber nicht in der Arztpraxis, sondern auf den Servern der Aktenanbieter gespeichert. Sie ist über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar, bei privat Krankenversicherten über die ePA-App. So hat man Daten wie eingenommene Medikamente, frühere Behandlungen oder Röntgenbilder immer zur Hand – egal zu welchem Arzt oder in welches Krankenhaus man geht. Das hat z. B. folgende Vorteile:

  • Unterlagen können leichter zwischen Ärzten, Ärztinnen, Krankenhäusern und anderen Ansprechpartnern im Gesundheitswesen geteilt werden.
  • Sie müssen keine Arztbriefe oder Befunde in Papierform mehr aufheben.
  • Unnötige Mehrfachuntersuchungen und Doppelbehandlungen werden vermieden
  • Ärzte und Ärztinnen haben einen Überblick über Medikamente, die der Patient einnimmt und können bei Verschreibungen darauf achten, dass alle Medikamente miteinander verträglich sind.

Wichtig: Patienten und Patientinnen alleine entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert werden und wer Zugriff darauf erhält.

Wie bekomme ich die ePA ab 2025?

Sofern sie nicht widersprochen haben, erhalten gesetzlich Versicherte ihre ePA ab 2025. Sie können die ePA dann in einer App einsehen. Dafür müssen Sie die entsprechende App Ihrer Krankenkasse herunterladen und den Zugang darin einrichten. Wenn Sie dafür Hilfe benötigen, können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.

Wenn Sie bereits eine ePA haben, können Sie diese ab 2025 einfach weiterführen.

Auch erste private Krankenversicherungen bieten ihren Versicherten eine ePA in der Versicherten-App an.

Welche Unterlagen lassen sich in der ePA speichern?

Folgende Unterlagen lassen sich in der ePA-App speichern:

  • Arztbriefe, Laborwerte, Befunde
  • Mutterpass, Impfausweis, Zahnbonus-Heft
  • Bei Kindern: U-Heft
  • Notfall-Datensatz: Das sind bestimmte Daten zu Ihrer Gesundheit, die Ärzte und Ärztinnen benötigen, um Sie bei einem medizinischen Notfall richtig zu versorgen.
  • Medikamentenplan
  • Persönliche Dokumente, z. B. Blutdrucktagebücher oder E-Rezepte.

Wie kann ich eigene Dokumente in der ePA speichern?

Sie können auch ältere Dokumente, die Sie zu Hause aufbewahrt haben, in der ePA speichern. Dazu müssen Sie die Dokumente mit dem Handy abfotografieren oder einscannen und anschließend in die App hochladen.

Wichtig: Sie allein bestimmen, welche Daten in Ihrer ePA gespeichert oder auch wieder gelöscht werden.

Wer hat Einsicht in die ePA?

Ihre  elektronische Gesundheitsakte gehört nur Ihnen alleine. Das Gesetz gibt vor, welche Personen überhaupt Einblick in eine ePA erhalten dürfen. Diese müssen über einen sogenannten elektronischen Heilberufsausweis verfügen. Das sind beispielsweise:

  • Ärzte und Ärztinnen
  • Zahnärzte und Zahnärztinnen
  • Apotheken
  • Pflegepersonal
  • Hebammen, Physiotherapeuten oder Diätassistentinnen
  • Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen

Wenn Sie Ihre Gesundheitskarte in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus einstecken, erhalten diese für 90 Tage Zugriff auf die gespeicherten Gesundheitsdaten. Über die App können Sie zusätzlich steuern, wer auf welche Daten in Ihrer ePA zugreifen darf und für wie lange. Außerdem können Sie Dokumente auch so einstellen, dass niemand außer Ihnen selbst Zugriff darauf hat.

Wann kommt die ePA für alle?

Ab Januar 2025 soll für alle gesetzlich Versicherten eine ePA eingerichtet werden. So sieht es das Digital-Gesetz (DigiG) vor. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wird die ePA zunächst in Teilen von Nordrhein-Westfalen, Franken und Hamburg getestet. Verlaufen diese Tests reibungslos, soll der Einsatz ab Mitte Februar auf den Rest von Deutschland ausgeweitet werden. Auch Unternehmen der Privaten Krankenversicherung können ihren Versicherten eine widerspruchsbasierte ePA anbieten. Ab Januar 2025 werden bestehende elektronische Patientenakten automatisch auf die ePA für alle umgestellt.

Ist die elektronische Patientenakte Pflicht?

Nein. Aber wer keine ePA möchte, muss aktiv Widerspruch einlegen

Kann ich die elektronische Patientenakte ablehnen?

Wer sie nicht möchte, kann schon vor der Einführung der ePA Widerspruch einlegen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben den gesetzlichen Auftrag, sich ein geeignetes Widerspruchsverfahren zu überlegen. Die Versicherten sollen zeitnah von ihrer Kasse darüber informiert werden. Ab dann haben Sie sechs Wochen Zeit, die ePA abzulehnen. Sie können auch zu einem späteren Zeitpunkt gegen Ihre elektronische Patientenakte Widerspruch einlegen. Die Krankenkasse muss Ihre Akte dann löschen.

Warum steht die ePA für alle in der Kritik?

Neben all den Vorteilen, die die elektronische Patientenakte verspricht, gibt es auch Kritikpunkte, z. B. von Datenschützern, IT-Sicherheitsexperten und Verbraucherschützern.

  • Menschen, die kein Smartphone oder Tablet besitzen, sind in der Verwaltung ihrer ePA extrem eingeschränkt.
  • Durch Hackerangriffe und Missbrauch bestünde die Gefahr, dass Patientendaten in die falschen Hände gelangen.
  • Es fehle an unabhängigen und verständlichen Informationen zu den Funktionen und Risiken der ePA, um Patienten und Patientinnen eine selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen.
  • Patienten und Patientinnen, die die elektronische Patientenakte ablehnen,  dürfen keine Nachteile entstehen.

Weitere Fragen zur ePA

Kann ich auch als Versicherter einer privaten Krankenversicherung die ePA nutzen?

Ja. Auch private Krankenversicherer bieten ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte an. Privatversicherte benötigen für die Nutzung der ePA die vom Versicherer angebotene ePA-App, da Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte haben.

Wie sieht es bei der ePA denn in Punkto Datenschutz aus?

Informationen zur eigenen Gesundheit sind sehr sensible Daten. Laut Angaben der Betreiber erfüllt die elektronische Akte die hohen gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Die Server, auf denen die elektronischen Patientenakten gespeichert werden, befinden sich in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Alle Dokumenteninhalte sollen so verschlüsselt sein, dass sie ohne Zugriffsberechtigung nicht lesbar sind.

Allerdings wurden in der Vergangenheit immer wieder Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur gefunden, die die Basis des digitalen Gesundheitswesens ist. Auch auf den privaten Endgeräten von Patienten und Patientinnen könnten Gesundheitsdaten vor unbefugtem Zugriff nicht ausreichend geschützt sein.

Kann ich die ePA auch ohne die App nutzen?

Auch wenn sie kein Smartphone oder Tablet besitzen, können gesetzlich Versicherte eine ePA besitzen. Sie können die Zugriffsrechte dann aber nicht über die App verwalten. Es ist möglich, einen Angehörigen als Verwalter oder Verwalterin über Ihre ePA einzustellen. Zukünftig soll es auch möglich werden, die ePA in ausgewählten Apotheken einzusehen.

Privatversicherte können die ePA ohne App nicht nutzen, da sie über die App die Zugriffsberechtigung erteilen müssen.

Wer entwickelt und betreibt die ePA?

Die ePA wird von der Gematik entwickelt und betrieben. Die Gematik ist die Nationale Agentur für Digitale Medizin. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur – das Netzwerk über das alle Anbieter im Gesundheitswesen sich austauschen 

Quellen Aktualität der Informationen