Berlin, aktualisiert am 22. August 2023 – Aus dem rosa Zettel wird ein digitaler Code für das Smartphone. Ab dem 1. Januar 2024 werden Ärzte und Ärztinnen dazu verpflichtet, elektronische Rezepte auszustellen. Damit geht das von der Bundesregierung beschlossene E-Rezept in die nächste Phase. Lesen Sie hier, wie das E-Rezept funktioniert und wie man es nutzen kann.
Wer regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente einnimmt, kann sich in Zukunft vielleicht den ein oder anderen Gang in die Arztpraxis sparen. Denn mit dem E-Rezept benötigt man keinen rosa Zettel vom Arzt mehr, um Medikamente in der Apotheke zu bekommen. Stattdessen kann der Arzt, die Ärztin das Rezept auch digital ausstellen, sodass man es mit dem Smartphone einlösen kann. Alternativ gibt es den Code auch als Papierausdruck.
Seit Juli 2023 können Patienten und Patientinnen in der gesetzlichen Krankenversicherung E-Rezepte mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte) einlösen. Auch für Menschen in der privaten Krankenversicherung soll das E-Rezept bald nutzbar sein.
Das E-Rezept enthält dieselben Informationen wie der ehemalige „rosa Zettel“. Hinzu kommen schwarze Muster, sogenannte Rezept-Codes. Sie enthalten die elektronischen Daten zum Rezept. Das E-Rezept ist immer gleich aufgebaut. Den Vordruck hierzu hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung erstellt.
Über den Rezept-Code kann die Apotheke das E-Rezept einsehen und das Medikament ausgeben. Der Code ist elektronisch verschlüsselt. Unbefugte können anhand des Codes nicht sehen, welche Medikamente verordnet wurden.
Es gibt das E-Rezept in drei verschiedenen Formen: als Code auf der elektronischen Gesundheitskarte, als digitales Rezept in der entsprechenden App und als Papierausdruck.
Seit Juli 2023 können Ärzte und Ärztinnen das E-Rezept über den Chip der elektronischen Krankenversicherungskarte an den E-Rezept-Fachdienst übermitteln. Das ist ein besonders geschützter Server, auf dem das Rezept gespeichert wird. Um es einzulösen, müssen Sie die Karte in das entsprechende Kartenlesegerät der Apotheke stecken. Die Apothekerin oder der Apotheker kann Rezepte der Versicherten im E-Rezept-Fachdienst abrufen und einlösen. Für die Nutzung ist keine PIN nötig.
Die App „E-Rezept“ gibt es kostenlos im App Store oder Play Store. Um die App nutzen zu können, benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone mit mindestens iOS 14 oder Android 7. Die Funktion NFC (Near Field Communication) ermöglicht die Übertragung der elektronischen Daten zwischen den einzelnen Geräten. Wenn Sie die App installiert haben, können Sie darüber die Rezept-Codes empfangen und einlösen.
Wer das E-Rezept nicht mit der Gesundheitskarte oder in der App verwenden kann oder möchte, bekommt einen Ausdruck auf Papier. Auch dieser kann in allen Apotheken eingelöst werden.
Neben dem Einlösen von Rezepten soll die E-Rezept-App auch noch viele andere Funktionen bieten. Dazu gehört:
- Apotheken in der Nähe finden und Rezepte dorthin schicken
- Medikamente in der Apotheke zum Abholen bereitstellen lassen
- Rezepte für Angehörige einlösen
- Botendienst von der Apotheke anfragen
- Rezepte mit dem elektronischen Medikationsplan verknüpfen
- Hinweise zur Einnahme und Dosierung der Medikamente
Um diese Extra-Funktionen der E-Rezept-App zu nutzen, müssen Sie sich vorher in der App anmelden. Hierzu benötigen Sie die neue Version Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (NFC-fähig) und die dazugehörige PIN. Wer noch keine NFC-fähige Gesundheitskarte hat oder die PIN nicht mehr weiß, kann beides bei seiner Krankenkasse anfordern.
Sie können weiterhin Rezepte von Verwandten einlösen. Dafür benötigen Sie die Gesundheitskarte Ihres Angehörigen oder den Ausdruck des Rezepts. Sie können auch den Rezept-Code mit der Familienfunktion Ihrer eigenen E-Rezept-App einscannen. Enge Verwandte und Betreuungspersonen haben aber auch die Möglichkeit, ein Profil in Ihrer App anzulegen, benötigen dazu aber eine eigene elektronische Gesundheitskarte und PIN. Damit können sie Ihre Rezepte oder die anderer Verwandter direkt per App erhalten und gleich für Sie besorgen.
Wenn Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, kann das E-Rezept den einen oder anderen Gang in die Arztpraxis ersparen. Innerhalb eines Quartals können Sie neue Rezepte für Ihre Medikamente telefonisch anfordern, sofern Sie bereits in der Praxis waren und Ihre elektronische Gesundheitskarte dort für das Quartal haben einlesen lassen. Das Folgerezept wird Ihnen direkt in der E-Rezept-App angezeigt. Auch nach einer Video-Sprechstunde können Ärzte und Ärztinnen das E-Rezept direkt an die App verschicken.
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit soll das E-Rezept die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter vorantreiben. Eine elektronische Verschlüsselung soll die Daten des Rezepts vor unbefugtem Zugriff schützen. In digitaler Form kann das Rezept außerdem nicht mehr beschädigt werden oder verloren gehen.
Das rosa Papier-Rezept soll nach und nach verschwinden. Es kann nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden, z. B. wenn es technische Probleme in der Arztpraxis gibt. Wer kein digitalisiertes Rezept haben möchte, kann seine elektronische Gesundheitskarte nutzen oder seine Zugangsdaten zum Rezept als Papierausdruck erhalten.
Das E-Rezept wird nicht über dasselbe Netzwerk wie z. B. Ihre E-Mails versendet. Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken sind über ein eigenes Gesundheits-Netz miteinander verbunden. Man nennt dieses Netz Telematik-Infrastruktur. Es unterliegt besonders hohen Sicherheits-Anforderungen. Die E-Rezepte sind zudem mit einem besonderen elektronischen Schlüssel versperrt. Nur Ihr Arzt, Ihre Ärztin, die Apotheke und Sie selbst können die Daten einsehen.
Das E-Rezept beruht auf dem „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG)“ im Sozial-Gesetzbuch V. Es trat am 20. Oktober 2020 in Kraft. Seitdem gab es eine längere Testphase, in der Arztpraxen und Apotheken das E-Rezept freiwillig ausprobieren durften. In dieser Zeit mussten auch die nötigen technischen Voraussetzungen geschaffen werden.