Berlin, 12.12.2023 - Die elektronische Patientenakte soll dafür sorgen, dass Ärzte, Ärztinnen, Krankenhäuser und Apotheken Patientendaten untereinander teilen und so besser über den Zustand ihrer Patienten und Patientinnen informiert sind. Wie man als Patient an eine solche Akte kommt, welche Vorteile sie bringen kann und wie man die Kontrolle über seine Daten behält, erfahren Sie hier.

Was ist die ePA und warum gibt es sie? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Wenn Sie zum Arzt gehen, wird in der Praxis eine Patientenakte für Sie angelegt. Darin werden alle wichtigen Daten zu Ihrer Krankengeschichte dokumentiert – etwa Gründe für den Arztbesuch, Untersuchungen, Diagnosen und verschriebene Behandlungen. Diese Informationen können wichtig sein, z. B. für andere Ärzte, die Sie besuchen oder bei einer Behandlung im Krankenhaus.

Im Behandlungsverlauf können so viele verschiedene Dokumente und Informationen zusammenkommen. Das Problem: Nicht immer funktioniert der Austausch von Informationen zwischen den verschiedenen Ärzten und anderen Gesundheitseinrichtungen. Dadurch können wichtige Informationen verloren gehen. Hier setzt die elektronische Patientenakte (ePA) an. Sie wird nicht vom Arzt, sondern vom Patienten verwaltet.

Was beinhaltet die elektronische Patientenakte? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

In der elektronischen Patientenakte sollen alle wichtigen Informationen zu Gesundheitszustand und Krankheitsgeschichte eines Patienten gespeichert werden. Die Idee: So hat man Daten wie eingenommene Medikamente, frühere Behandlungen oder Röntgenbilder immer zur Hand – egal zu welchem Arzt oder in welches Krankenhaus man geht. Damit hätte die ePA z. B. folgende Vorteile:

  • Unterlagen können leichter zwischen Ärzten, Ärztinnen, Krankenhäusern und anderen Ansprechpartnern im Gesundheitswesen geteilt werden.
  • Sie müssen keine Arztbriefe oder Befunde in Papierform mehr aufheben.
  • Unnötige Mehrfachuntersuchungen und Doppelbehandlungen werden vermieden
  • Ärzte und Ärztinnen haben einen Überblick über Medikamente, die der Patient einnimmt und können bei Verschreibungen darauf achten, dass alle Medikamente miteinander verträglich sind.

Wichtig: Patienten und Patientinnen alleine entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert werden und wer Zugriff darauf erhält.

Ist die elektronische Patientenakte verpflichtend? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Seit Januar müssen gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA anbieten. Es handelt sich dabei um eine Testversion, deren Nutzung freiwillig ist. Das soll auch nach der Testphase so bleiben.

Das Bundesministerium für Gesundheit plant, ab dem Jahr 2025 für alle gesetzlich Versicherten eine ePA einzurichten. Wer dies nicht möchte, muss dem aktiv widersprechen. Man nennt diese Methode Opt-Out-Verfahren. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ein entsprechendes Verfahren einrichten. Derzeit gibt es keine näheren Informationen dazu, wie der Widerspruch zur elektronischen Patientenakte genau ablaufen soll.

Wie bekomme ich die elektronische Patientenakte? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Alle gesetzlichen Kassen müssen ihren Versicherten eine App für die ePA anbieten. Sie können diese App in den Stores von Apple und Google herunterladen. Um die ePA zu erhalten, müssen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für die Nutzung registrieren und der Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. Den genauen Ablauf dafür erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse. Nach der Registrierung können Sie die elektronische Patientenakte in ihrer ePA-App selbst mit Daten befüllen oder Ihren Arzt darum bitten, Daten dort einzutragen.

ePA: Welche Unterlagen lassen sich speichern? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Folgende Unterlagen lassen sich in der ePA-App speichern:

  • Arztbriefe, Laborwerte, Befunde
  • Mutterpass, Impfausweis, Zahnbonus-Heft
  • Bei Kindern: U-Heft
  • Notfall-Datensatz: Das sind bestimmte Daten zu Ihrer Gesundheit, die Ärzte und Ärztinnen benötigen, um Sie bei einem medizinischen Notfall richtig zu versorgen.
  • Medikamentenplan
  • Persönliche Dokumente, z. B. Blutdrucktagebücher oder E-Rezepte.

Sie können auch ältere Dokumente, die Sie zu Hause aufbewahrt haben, in Ihrer digitalen Patientenakte speichern. Dazu müssen Sie die Dokumente mit dem Handy abfotografieren oder einscannen und anschließend in die App hochladen.

Wichtig: Sie alleine bestimmen, welche Daten in Ihrer ePA gespeichert oder auch wieder gelöscht werden.

Wer hat Einsicht in die ePA? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Ihre elektronische Patientenakte gehört nur Ihnen alleine. Ohne Ihre Zustimmung darf niemand Ihre Daten einsehen. Außerdem ist per Gesetz geregelt, welche Personen überhaupt Einblick in eine ePA erhalten dürfen. Diese müssen über einen sogenannten elektronischen Heilberufsausweis verfügen. Das sind beispielsweise:

  • Ärzte und Ärztinnen
  • Zahnärzte und Zahnärztinnen
  • Apotheken
  • Pflegepersonal
  • Hebammen, Physiotherapeuten oder Diätassistentinnen
  • Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen

Sie können Ihre ePA oder Teile davon für diese Personen freigeben. Dazu benötigen Sie – ähnlich wie bei der Bank – Ihre elektronische Gesundheitskarte und eine persönliche Geheimzahl (PIN). Einmal erteilt, können Sie die Freigabe auch jederzeit wieder entziehen oder sie von Anfang an nur für einen begrenzten Zeitraum erteilen.

Warum steht die elektronische Patientenakte in der Kritik? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Neben all den Vorteilen, die die elektronische Patientenakte verspricht, gibt es auch Kritikpunkte, z. B. von Datenschützern, IT-Sicherheitsexperten und Verbraucherschützern.

  • Menschen, die kein Smartphone oder Tablet besitzen, sind in der Verwaltung ihrer ePA extrem eingeschränkt.
  • Es wird angezweifelt, ob Gesundheitsdaten auf privaten Computern oder Smartphones ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt sind.
  • Durch Hackerangriffe und Missbrauch bestünde die Gefahr, dass Patientendaten in die falschen Hände gelangen.
  • Das Anmeldeverfahren für die ePA wird als zu aufwändig und kompliziert bemängelt.
  • Kritisiert wird auch das Opt-Out-Verfahren: Es fehle an unabhängigen und verständlichen Informationen zu den Funktionen und Risiken der ePA, um Patienten und Patientinnen eine selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen.
  • Patienten und Patientinnen, die sich bewusst gegen eine ePA entscheiden, bzw. die elektronische Patientenakte ablehnen, dürfen daraus keine Nachteile entstehen.

Weitere Fragen zur ePA Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Kann ich die ePA auch als Mitglied einer privaten Krankenversicherung nutzen?

Ja. Seit 2022 bieten auch private Krankenversicherung eine elektronische Patientenakte für ihre Versicherten an.

Wie sieht es bei der ePA denn in Punkto Datenschutz aus?

Informationen zur eigenen Gesundheit sind sehr sensible Daten. Laut Angaben der Betreiber erfüllt die digitale Patientenakte die hohen gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Die Server, auf denen die elektronischen Patientenakten gespeichert werden, befinden sich in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Alle Dokumenteninhalte sollen so verschlüsselt sein, dass sie ohne Zugriffsberechtigung nicht lesbar sind.

Allerdings wurden in der Vergangenheit immer wieder Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur gefunden, die die Basis des digitalen Gesundheitswesens ist. Auch auf den privaten Endgeräten von Patienten und Patientinnen könnten Gesundheitsdaten vor unbefugtem Zugriff nicht ausreichend geschützt sein.

Kann ich die ePA auch ohne Tablet oder Smartphone nutzen?

Wer die ePA-App nicht nutzt, kann mit der elektronischen Gesundheitskarte und einer PIN, die man von der Krankenkasse bekommt, auch direkt in einer Arztpraxis auf die digitale Gesundheitsakte zugreifen. Beim nächsten Arztbesuch kann ein Versicherter so seine elektronische Patientenakte vom Praxisteam über das Kartenlesegerät befüllen lassen. Beim ersten Befüllen kann Unterstützung vom Arzt eingefordert werden.

Wer entwickelt und betreibt die ePA?

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Gematik damit beauftragt, die elektronische Patientenakte zu entwickeln. Die Gematik ist die Nationale Agentur für Medizin. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur – das Netzwerk, über das alle Anbieter im Gesundheitswesen sich austauschen.

Quellen Aktualität der Informationen