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Behandlungsfehler

Geltende Regeln beim Nachweis von Behandlungsfehlern sollen überprüft werden

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland ist eine der besten weltweit und bewegt sich auf hohem Niveau. Dennoch, Behandlungsfehler kommen vor. Die Beweislast in solchen Fällen liegt in Deutschland zumeist beim Patienten. Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach, hat nun angekündigt, die alten Regeln auf den Prüfstand zu stellen, mit dem Ziel, die Patientenrechte weiter zu stärken. 

Was tun bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler?

Die Stiftung Gesundheitswissen bietet wichtige Informationen rund um das Thema Behandlungsfehler

und zum geltenden

Patientenrecht:

  • Wie ist das Vorgehen bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler?
  • Welche Pflichten hat der Patient und wann ist der Arzt in der Beweispflicht?
  • Wer sind die richtigen Ansprechpartner?
  • Wer berät und hilft weiter?
     

Anlass für den Vorstoß Fischbachs war die kürzlich veröffentlichte Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2017 der Bundesärztekammer. Demnach wurden im Jahr 2017 bundesweit insgesamt 7.307 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen, in 2.213 Fällen lag ein Behandlungsfehler vor. Die Zahlen liegen etwa auf dem Vorjahresniveau. Gemessen an den Gesamtzahlen aller jährlichen Behandlungsfälle machen ärztliche Fehler allerdings nur einen sehr geringen Teil aus. So hat das Statistische Bundesamt für 2016 rund 19,5 Millionen Behandlungsfälle allein in den Krankenhäusern ermittelt. 

Laut der Patientenbeauftragten der Bundesregierung verzichten Betroffene oft auf die Durchsetzung ihrer Ansprüche – aus Furcht, ein solches Verfahren nicht gewinnen zu können oder nicht durchzustehen. 

Daher sollen trotz des bereits erreichten hohen Standards in der Patientensicherheit nun weitere Verbesserungen angestrebt werden. Fischbach spricht sich dafür aus, die Regeln für Nachweise von Behandlungsfehlern künftig einfacher zu gestalten. Konkret heißt es in der Verlautbarung der Patientenbeauftragten, soll „das Beweismaß für den Ursachenzusammenhang zwischen Fehler und Gesundheitsschaden auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit abgesenkt werden“. 

Derzeit liegt es in Deutschland nach gültigem Recht in vielen Fällen beim Patienten, den Zusammenhang zwischen einem Behandlungsfehler und einem Gesundheitsschaden zu beweisen. 

Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr 2017. Bundesärztekammer

Pressemitteilung: „Gerechtigkeit bei Behandlungsfehlern muss beim Beweismaß ansetzen!“. Büro der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie der Bevollmächtigten für Pflege. 05.04.2018.

Pressemitteilung Nr. 276: „19,5 Millionen Patienten im Jahr 2016 stationär im Krankenhaus behandelt“. Statisches Bundesamt. 14.08.2017.
 

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