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Organspende: Bundestag entscheidet gegen die Widerspruchslösung

News 17.01.2020 - 09:06

Am 16. Januar 2020 haben die Abgeordneten des Bundestags über die künftige Regelung zur Organspende abgestimmt und die Zustimmungslösung beschlossen. Bei der Zustimmungslösung können nur dann Organe und Gewebe entnommen werden, wenn ein Verstorbener zu Lebzeiten einer Organspende ausdrücklich zugestimmt hat. Die u.a. von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geforderte doppelte Widerspruchslösung ist damit vom Tisch. 

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Organspender in Deutschland leicht auf 932 von im Vorjahr 955 zurückgegangen. Damit stagnieren die Zahlen auf gleichbleibend niedrigem Niveau. Menschen, die auf ein Organ warten, können nicht rechtzeitig versorgt werden. Die Spendenbereitschaft in vielen europäischen Nachbarländern liegt weit über der in Deutschland – auch weil die Organspende dort anders geregelt ist. Dies hatte in den vergangenen Jahren eine Debatte über eine mögliche Neuregelung zur Organspende in Deutschland in Gang gebracht. Gestern wurde im Bundestag über zwei Gesetzesentwürfe abgestimmt.

Votum für die Zustimmungslösung Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Bei der gestrigen Abstimmung im Bundestag zur Regelung der Organspende lagen zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe vor: Die sogenannte Zustimmungslösung, ein Gesetzentwurf, der von einer Gruppe von Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU/CSU eingebracht worden war.  

Außerdem zur Abstimmung stand die von einer Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU/CSU) und Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) eingebrachte doppelte Widerspruchslösung. 

Während die doppelte Widerspruchslösung nicht den nötigen Zuspruch bekam, votierten die Abgeordneten mehrheitlich für die Zustimmungslösung. Wegen der noch notwendigen Vorbereitungen tritt die Neuregelung erst 2022 in Kraft.

Was ändert sich mit der Zustimmungslösung? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Bei der künftig geltenden Zustimmungslösung können wie bereits jetzt nur dann Organe und Gewebe entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende ausdrücklich zugestimmt hat. Die Abgabe einer Erklärung soll auch in Ausweisstellen möglich sein. Bürger erhalten die Möglichkeit, ihre Entscheidung in einem bundesweiten Onlineregister einfach einzutragen. Die Entscheidung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Hausärzte sollen das Thema Organspende regelmäßig ansprechen und ihre Patienten zu einer Entscheidung ermutigen. 

Im Gegensatz dazu sah die nun abgelehnte doppelte Widerspruchslösung jeden Bürger automatisch als Organspender vor, es sei denn, er hätte dem ausdrücklich widersprochen. Angehörige sollten bei nicht bekannter Entscheidung zwar befragt werden, wie der Verstorbene zur Organspende stand. Bei Nichtbekanntsein des Willens des Verstorbenen wäre ihre Zustimmung zur Organentnahme jedoch nicht mehr nötig gewesen. Die Widerspruchslösung gilt in vielen europäischen Ländern.