Berlin, 12.05.2021 – Kochendes Wasser, heiße Herdplatten, offenes Feuer: Verbrennungen oder Verbrühungen sind schmerzhaft und können die Haut dauerhaft schädigen. Was tut man in diesem Fall? Selbst wenn es naheliegend erscheint: Mit dem Kühlen sollte man vorsichtig sein. Die Stiftung Gesundheitswissen erklärt die Gründe dafür und wie man Verbrennungsunfälle vor allem bei Kindern verhindern kann.

Eine Schädigung der Haut durch starke Hitze, aber auch Kälte wird unter dem medizinischen Oberbegriff „thermische Verletzung“ zusammengefasst. Allerdings passieren Verletzungen durch Hitze häufiger – vor allem bei Kindern. Egal ob Verbrennung oder Verbrühung: Die Hitze schädigt oder zerstört Gewebe. Die Haut rötet sich, bildet Blasen, schmerzt. Eine Verbrennung entsteht durch trockene Hitze, zum Beispiel durch Feuer, Grillkohle, Sonnenstrahlung oder durch einen Stromschlag. Von einer Verbrühung spricht man, wenn heiße Flüssigkeiten oder Dämpfe auf die Haut treffen.

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Was wir als leichte oder schwere Verbrennung bezeichnen, ist in der Medizin in Verbrennungsgrade eingeteilt. 

Verbrennungen Grad 1 Verbrennungen Grad 2 Verbrennungen Grad 3 Verbrennungen Grad 4

Wann muss man bei einer Verbrennung zum Arzt? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Einen Arzt aufsuchen sollte man stets, wenn es sich um mehr als nur um eine oberflächliche Verletzung handelt, also ab Verbrennungsgrad 2. Bei schweren und großflächigen Verbrennungen sollte man den Notarzt rufen. Das gilt auch, wenn Rauch eingeatmet wurde oder sensible Stellen wie Kopf, Gesicht, Hände oder Genitalien betroffen sind. Großflächige Verbrennungen machen nicht nur weitere Behandlungen nötig, sondern können auch zu Kreislaufproblemen führen, zu einem Schock, zu Entzündungsreaktionen oder sogar zu Organversagen. Lebensbedrohlich wird es, wenn bei Kindern fünf bis zehn Prozent, bei Erwachsenen mehr als 15 Prozent der Körperoberfläche betroffen sind.

Was hilft gegen die Schmerzen bei einer Verbrennung?  Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Kühlen, aber richtig: Verbrannte Stellen zu kühlen, lindert den Schmerz. Bei kleinflächigen Verletzungen sollte mit Leitungswasser von etwa 20 Grad gekühlt werden. Fünf bis zehn Minuten sind ausreichend. Eine längere Kühlung reduziert nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht den Hautschaden, im Gegenteil: Die Temperatur im Gewebe normalisiert sich auch ohne Kühlung rasch, und eine zu starke Kühlung reduziert die Durchblutung und kann damit den Schaden der Haut eher vergrößern.

Verätzungen dagegen können ausgiebig mit sauberem Wasser gespült werden. Kleidung und Schmuck vorsichtig von betroffenen Hautstellen entfernen, weil sie sonst wie ein Hitzespeicher wirken. Falls sich Kleidungstücke nicht lösen, vorsichtig drumherum schneiden. Sterile Pflaster oder Verbände – idealerweise metallbeschichtet - sind am besten geeignet die Wunde abzudecken. Beim Befestigen sollte darauf geachtet werden, das Pflaster oder den Verband nicht zu straff anzulegen.

Vorsicht mit dem Kühlen - Das sollte man bei Verbrühungen oder Verbrennungen nicht tun:

  • Keine Salben auf frische oder gar offene Brandwunden auftragen. Das kann zu Entzündungen führen und erschwert für die Ärztin oder den Arzt die Beurteilung der Wunde. Salben für den Selbstgebrauch werden erst ab Tag 2 empfohlen und nur für leichte und oberflächliche Verbrennungen.
  • Keine Eiswürfel auflegen. Das kann die betroffene Haut zusätzlich schädigen.
  • Keine Kühlung bei großflächigen Brandverletzungen. Es besteht die Gefahr der Auskühlung. Faustregel: Kühlung nur bei maximal fünf Prozent verbrannter Körperoberfläche – das entspricht bei Erwachsenen etwa der Fläche des Unterarms.
  • Keine Kühlung bei bewusstlosen Patienten.
  • Keine Kühlung bei Neugeborenen und Säuglingen. Sie unterkühlen besonders schnell. Hier ist bei größeren Verbrennungen immer der Notarzt angeraten. Auch kleinere Verbrennungen sollten ärztlich abgeklärt werden.
  • Bei Kindern nur Arme und Beine kühlen, nicht den Rumpf. Kinder kühlen schneller aus als Erwachsene, daher nur kurz und oder mit Unterbrechungen und nur Arme und Beine kühlen. 
  • Keine Hausmittel verwenden. Egal ob rohe Kartoffeln, Mehl, Backpulver, Essig, Öl, Bananenschalen oder Honig – von all dem raten der Deutsche Feuerwehrverband und die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin ab. Es besteht Verschmutzungs- und Entzündungsgefahr und verhindert teils das Abkühlen der Wunde.

Merkblatt zum Ausdrucken: Was tun bei Verbrennungen?

Was tun bei Brandblasen? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Brandblasen bilden sich bei Verbrennungen zweiten Grades. Es ist also nicht nur die erste, sondern auch die zweite Hautschicht betroffen. Zwischen den Hautschichten bildet sich Flüssigkeit. Die Flüssigkeit, die zur Kühlung der Wunde unter der Blase dient. Die Blase hat eine Schutzfunktion. Das Heißt: Brandblasen nicht aufstechen. Denn dann können Keime eindringen und die Hautstelle kann sich infizieren und entzünden. Die betroffene Hautpartie kann aber mit einer Mullkompresse abgedeckt werden. Ist die Blase besonders groß und droht durch hohe Spannung einzureißen oder zeigen sich infektionsbedingte Rötungen und Schwellungen, sollte man einen Arzt aufsuchen. Hier kann die Brandblase unter sterilen Bedingungen geöffnet werden. Dann wird die oberste Hautschicht entfernt, das sogenannte Blasendach. Das ist schmerzfrei.

Welche Langzeitschäden sind möglich? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Langzeitfolgen entstehen ab Verbrennungsgrad 2 b. Durch die Gewebezerstörung und den Zelltod kann die Haut sich nicht regenerieren, es bilden sich Narben. Sie können chirurgisch behandelt werden. Sogenannte plastisch-rekonstruktive Eingriffe sind bei etwa 13 Prozent aller Verbrennungspatienten nötig, durchschnittlich müssen sie 2 - 4-mal operiert werden. Bei schweren Verletzungen können auch organische Spätfolgen auftreten oder sogar Amputationen nötig werden.

So lassen sich Verbrennungsunfälle bei Kindern verhindern Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

  • Tassen oder Kannen mit heißen Getränken auf Tischen weit entfernt vom Rand platzieren
  • Auf herunterhängende Tischdecken verzichten
  • Wasserkocher so aufstellen, dass die Kabel nicht erreichbar sind
  • Mit Kindern auf dem Schoß nichts Heißes essen oder trinken (Flüssigkeiten können bereits ab 52° C die Haut schädigen)
  • Wenn möglich auf hinteren Herdplatten kochen, Topf- und Pfannengriffe nach hinten drehen
  • Brennendes Fett mit einem Deckel ersticken (nicht mit Wasser – Explosionsgefahr)
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge nicht offen herumliegen lassen
  • Kinder nicht allein lassen mit offenem Feuer
  • Die Gefahren erklären – Verbote erhöhen nur die Neugier
  • Adventskränze auf eine feuerfeste Unterlage stellen (Ton/Glas/Stein)
  • Beim Grillen kein Benzin oder Spiritus verwenden und die Glut nicht unbeaufsichtigt lassen.
Quellen