Berlin, aktualisiert am 21. Mai 2024 – Wie erhält man einen Organspende-Ausweis? Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ärzte Organe entnehmen? Und wer entscheidet, wenn ein möglicher Organspender zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen hat? Auf dieser Seite beantworten wir häufige Fragen zur Organspende.
Nach einer Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen 84 Prozent der Deutschen der Organspende positiv gegenüber. Doch die Zahl der tatsächlichen Organspender war im vergangenen Jahr wieder rückläufig: Nach Angaben der BZgA wurden 2022 von 869 Verstorbenen Organe entnommen, fast sieben Prozent weniger als im Vorjahr. Gleichzeitig warten tausende Patientinnen und Patienten in Deutschland auf eine möglicherweise lebensrettende Organspende.
Der Bedarf an Organspenden ist hoch. Allein in Deutschland standen 2022 laut der Europäischen Vermittlungsstelle Eurotransplant über 8000 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Für die Empfänger sind die Organspenden überlebenswichtig.
Die Chancen für eine erfolgreiche Transplantation und ein langfristiges Überleben mit einem Spenderorgan stehen heute sehr gut: Fünf Jahre nach einer Herztransplantation leben international noch etwa 72 Prozent der Empfänger, fünf Jahre nach einer Nierentransplantation sogar noch 76 Prozent, wenn die Spende nach dem Tod des Organspenders erfolgte. Auch bei anderen Organen sehen die Zahlen ähnlich aus. So leben beispielsweise nach einer Lebertransplantation nach fünf Jahren noch 69 Prozent der Empfänger, nach einer Transplantation der Bauchspeicheldrüse 66 Prozent. Das geht aus der Heidelberger Collaborative Transplant Study (CTS) für den Zeitraum ab dem Jahr 2000 hervor. Grundsätzlich kann ein Spender, dem mehrere Organe entnommen wurden, bis zu sieben Menschenleben retten.
Den Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation zufolge wurden 2021 in Deutschland 2905 Organe von Verstorbenen gespendet – am häufigsten Nieren (1.992), Lebern (834), Lungen (283) und Herzen (329). Den geringsten Anteil machten Bauchspeicheldrüsen (65) und Darmspenden (5) aus. Die Spende einer Niere ist auch als Lebendspende möglich, unter Umständen können Lebende auch Leber spenden. Dies heißt, ein Angehöriger spendet eine seiner beiden Nieren zu Lebzeiten. Nach der Transplantation leben in solch einem Fall nach fünf Jahren noch 86 Prozent der Empfänger.
Eine Organspende darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Organspenders erfolgen. Diese kann durch ein formloses Schreiben oder eine entsprechende Formulierung in der Patientenverfügung dokumentiert werden. Eine einfache Möglichkeit, seine Bereitschaft zu erklären, ist der Organspende-Ausweis. Im Portemonnaie mitgeführt, ist er im Notfall leicht zu finden und schafft schnell Klarheit.
Wer Organe spenden möchte, kann sich außerdem im Organspende-Register anmelden. Momentan haben aber noch nicht alle Einrichtung, die mit Organspende zu tun haben, Zugriff darauf. Dies soll ab dem Jahr 2025 der Fall sein. Für die Übergangszeit ist es also ratsam, einen Organspende-Ausweis bei sich zu tragen und Angehörige darüber zu informieren.
Im Testament sollte man die Spendenbereitschaft hingegen nicht festhalten. Bis zu dessen Öffnung vergeht in der Regel so viel Zeit, dass eine Organspende nicht mehr möglich ist.
Ein Organspendeausweis kann einfach und schnell z. B. auf den Webseiten des Bundesministeriums für Gesundheit oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) heruntergeladen und ausgedruckt werden. Oder Sie nutzen die Möglichkeit, den Ausweis als Plastikkarte zu bestellen. Der Versand ist kostenlos. Außerdem erhalten Sie Organspendeausweise kostenlos in vielen Apotheken und Arztpraxen. Die BZgA bietet den Organspendeausweis zudem in 28 weiteren Sprachen an.
Eine Altersgrenze nach unten besteht nicht. Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Erziehungsberechtigten über Zustimmung oder Widerspruch. Jugendliche ab 14 Jahren haben die Möglichkeit, einer Organspende selbst zu widersprechen. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen potenzielle Organspender oder -spenderinnen einer Organspende auch selbst zustimmen und einen Organspende-Ausweis mit sich führen. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nur bedingt. In den meisten Fällen ist nicht das Alter des Organspenders maßgeblich, sondern der Zustand der Organe. Ein spezielles Programm, das sogenannte Eurotransplant Senior Program (ESP), regelt, dass Organe älterer Menschen an ältere Empfänger abgegeben werden.
Eine unterschriebene Einwilligung zur Organspende ist verbindlich – aber nicht endgültig. Sie kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Wenn Sie Ihre Meinung ändern, reicht es also, die Erklärung zu vernichten.
Wenn Sie sich im Organspende-Register registriert haben, können Sie die Eintragung jederzeit wieder löschen. Auf der Hilfe-Seite des Organspende-Registers wird erklärt, wie das geht.
Wenn die Organe eines Menschen aus medizinischer Sicht für eine Organspende geeignet sind, entscheiden zwei Voraussetzungen darüber, ob eine Organentnahme tatsächlich auch durchgeführt werden darf: Erstens muss eine Einwilligung zur Organspende vorliegen. Zweitens müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den Hirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer feststellen.
Was bedeutet Hirntod?
Eine Person gilt als hirntot, wenn der unumkehrbare Ausfall der Gesamtfunktionen von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm eindeutig nachgewiesen wurde. Sind diese Kriterien erfüllt, wird das Herz-Kreislauf-System eines Hirntoten kurzzeitig künstlich aufrechterhalten. So werden Organe weiter durchblutet, um sie anschließend zu transplantieren.
Stellen Ärzte oder Ärztinnen den Hirntod fest und es liegt keine Einwilligung zur Organspende vor, müssen nahestehende Angehörige entscheiden: etwa Ehepartner, volljährige Kinder oder Eltern. Dabei wird der mutmaßliche Wille des Verstorbenen zugrunde gelegt. Kennen die Angehörigen diesen nicht, fällt eine Entscheidung unter Umständen schwer. Umso wichtiger ist es, sich bereits zu Lebzeiten mit der Frage zu beschäftigen, ob man im Todesfall Organe für eine Spende zur Verfügung stellen möchte.
Die Stiftung Eurotransplant koordiniert und vermittelt die Vergabe von Spenderorganen in acht europäischen Ländern: Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien und Ungarn. Menschen, die dort auf eine Organspende warten, stehen auf einer gemeinsamen Warteliste. Eurotransplant führt gleichzeitig Listen mit den Daten aller in diesen Ländern gespendeten Organe. Menschen, die dringend eine Organspende benötigen, haben dadurch bessere Chancen, im Notfall mit einem passenden Organ versorgt zu werden. Die Organvergabe erfolgt anhand bestimmter Kriterien. Angaben und Daten über Organspenden aus Deutschland leitet die Deutsche Stiftung Organtransplantation an Eurotransplant weiter.
Wer welches Spenderorgan erhält, hängt von der medizinischen Dringlichkeit, der Länge der Wartezeit und den Aussichten auf eine erfolgreiche Transplantation ab. Je nach Organ müssen dabei auch Bedingungen wie die Übereinstimmung der Blutgruppe oder von bestimmten Gewebemerkmalen von Spender und Empfänger geprüft werden. Für die unterschiedlichen Organe gelten jeweils spezielle Vergabekriterien. In Deutschland legt die Bundesärztekammer die Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung fest.
Bei einer Lebend-Organspende kann man z. B. einen Teil der Leber oder eine Niere spenden. Ebenfalls möglich ist die Transplantation von Teilen der Lunge, der Bauchspeicheldrüse oder des Dünndarms. Eine Besonderheit der Lebend-Organspende ist, dass sie nur zwischen Menschen erfolgen darf, die sich persönlich nahestehen. Mit dieser Regelung soll Organhandel verhindert werden.
Bundesärztekammer. Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, fünfte Fortschreibung; 2022. Verfügbar unter: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Medizin_und_Ethik/RichtlinieIHA_FuenfteFortschreibung.pdf [23.04.2024].
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das Organspende-Register: Organspende; o. J. [Stand: 08.04.2024]. Verfügbar unter: https://organspende-register.de/erklaerendenportal/ [23.04.2024].
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das Organspende-Register -Hilfe; o. J. Verfügbar unter: https://organspende-register.de/erklaerendenportal/hilfe [23.04.2024].
Bundesministerium für Gesundheit. Fragen und Antworten zum Thema Organspende. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/organspende/faqs.html#c15460 [23.04.2024].
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung (14 bis 75 Jahre) zur Organ- und Gewebespende; 2022. Verfügbar unter: https://www.organspende-info.de/fileadmin/Organspende/05_Mediathek/04_Studien/BZgA_Infoblatt_Repraesentativbefragung_Organspende_2022.pdf [23.04.2024].
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Organspende. Lebendorganspende; 2022. Verfügbar unter: https://www.organspende-info.de/lebendorganspende/ [23.04.2024].
Dieser Text wurde am 24. Februar 2022 erstellt und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert, zuletzt am 21. Mai 2024. Nächste geplante Aktualisierung: Juni 2026.