Vor der Behandlung
Das zentrale Ziel einer Parodontitis-Behandlung ist es, die Entzündung innerhalb des Zahnhalteapparats zu stoppen. Damit soll verhindert werden, dass die Erkrankung fortschreitet, der Knochen um den Zahn herum (weiter) abgebaut wird und der Zahn ausfällt.
Weitere Ziele sind:
- Füllungs- und Kronenrandüberschüsse glätten, damit der Patient, die Patientin die Zähne leichter reinigen kann
- Zahnbelag von den Zähnen entfernen
- harten Zahnstein auf der Zahnwurzel entfernen
- für gesundes Zahnfleisch sorgen, das nicht blutet
- Zahnfleischtaschen verkleinern
- weitere Lockerung der Zähne verhindern
- die Zähne gut und regelmäßig pflegen
Die Parodontitis-Therapie besteht aus mehreren aufeinanderfolgenden Schritten. Die jeweiligen Behandlungsstufen sind jedoch vom Schweregrad der Erkrankung abhängig und werden individuell geplant.
In der ersten Stufe der Behandlung gilt es, Faktoren zu beseitigen, die die Parodontitis begünstigen, wie z. B. Zahnstein oberhalb des Zahnfleisches. Die Betroffenen werden auch über die Bedeutung der häuslichen Mundhygiene und ggf. eines Rauchstopps aufgeklärt. Sind die Umstände beseitigt, die der Parodontitis Vorschub leisten, fängt die zweite Behandlungsstufe an. Sie beginnt in der Regel mit geschlossenen, nichtchirurgischen Verfahren: Hierbei werden die Beläge in den Zahnfleischtaschen mit speziellen Instrumenten entfernt. Bei besonders schweren Verläufen der Parodontitis kann es notwendig sein, dass der Patient, die Patientin Antibiotika einnehmen muss.
Ist der Zahnhalteapparat nach der Behandlung verheilt, prüft der Zahnarzt, die Zahnärztin, wie gut die Behandlung angeschlagen hat. War sie nicht erfolgreich, kommt eine Wiederholung in Betracht.
Wenn auch weiterhin tiefe Zahnfleischtaschen verbleiben, bieten sich für die weitere Behandlung z. B. chirurgische Verfahren an. Dabei wird ein Zahnfleischlappen eingeschnitten und zurückgeklappt. So kann die Zahnärztin, der Zahnarzt die Beläge sehen und entfernen. Unter Umständen können auch regenerative chirurgische Eingriffe in Frage kommen, um den Zahnhalteapparat wieder aufzubauen.
Die Behandlung kann die Parodontitis stoppen. Um ihren Erfolg zu sichern, werden die Betroffenen in einer strukturierten Nachsorge, der sog. Unterstützenden Parodontitis-Therapie, dauerhaft begleitet.
Für eine erfolgreiche Parodontitis-Behandlung ist die Mitarbeit der Patientinnen und Patienten entscheidend. Vor allem mit der täglichen Mund- und Zahnpflege leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt ihrer Zähne. Auch der Verzicht auf das Rauchen kann die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung verbessern.
Für Menschen mit Diabetes mellitus ist es wichtig, dass diese Grunderkrankung optimal versorgt wird. Am besten besprechen Betroffene sich dazu mit der Ärztin oder dem Arzt, die oder der den Diabetes behandelt.
Ablauf der Behandlung
Damit die Parodontitis-Behandlung erfolgreich ist, müssen zuerst alle Voraussetzungen für eine gute Mundhygiene geschaffen werden. Je nach Situation des Patienten, der Patientin werden dafür verschiedene Maßnahmen durchgeführt:
Im Verlauf der Behandlung ist auch zu entscheiden, welche Zähne nicht mehr erhalten werden können. Wenn z. B. der Knochen um einen Zahn schon so stark geschädigt ist, dass er nicht mehr ausreichend Halt bieten kann, muss der Zahn gezogen werden.
Grundsätzlich tragen die privaten und die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Parodontitis-Behandlung, wenn die Zahnfleischtaschen mindestens 4 Millimeter tief sind. Die Kostenübernahme muss bei den gesetzlichen Krankenkassen jedoch beantragt werden. Hierfür übermittelt die behandelnde Zahnärztin, der Zahnarzt den Parodontalstatus an die entsprechende Kasse. Gegebenenfalls kann die Krankenkasse den eingereichten Parodontalstatus von einem Gutachter prüfen lassen.
Bei der nichtchirurgischen Behandlung entfernt der Zahnarzt, die Zahnärztin den Zahnbelag und Zahnstein unterhalb des Zahnfleischs mit verschiedenen Instrumenten. Sie werden dabei direkt in die Zahnfleischtasche eingeführt. Die Behandlung erfolgt in der Regel unter örtlicher Betäubung. Das Ziel ist es, dass im Anschluss an die Behandlung das Zahnfleisch nicht mehr blutet und vorhandene Zahnfleischtaschen auf unter 4 Millimeter verkleinert werden.
Wenn mehrere Zähne eine Behandlung benötigen, kann die Zahnärztin, der Zahnarzt mit dem Patienten, der Patientin mehrere Sitzungen vereinbaren, etwa im Abstand von ein bis zwei Wochen. Man kann aber auch alle betroffenen Zähne in ein bis zwei Sitzungen innerhalb von 24 Stunden behandeln lassen.
Während der Behandlung versucht der Zahnarzt, die Zahnärztin, Zähne und Zahnfleisch so gut wie möglich zu schonen. Unter Betäubung sollten Patientinnen und Patienten keine starken Schmerzen spüren. Trotzdem empfinden viele die Behandlung als unangenehm, etwa aufgrund bestimmter Geräusche, Gerüche oder dem Gefühl, dass an den Zähnen „gekratzt“ wird. Nach der Behandlung können bisweilen vorübergehende Schmerzen auftreten, die von Mensch zu Mensch unterschiedlich sind.
Bei bestimmten Patientinnen und Patienten, wie z. B. jungen Menschen mit fortgeschrittener Parodontitis, kommen möglicherweise zusätzlich Antibiotika infrage, die man als Tabletten einnimmt. Ob die Einnahme notwendig ist, hängt unter anderem auch vom Alter der Betroffenen ab und wie schnell die Parodontitis fortschreitet. Generell sollen Antibiotika bei Parodontitis aber nicht routinemäßig eingesetzt werden.
In Deutschland werden für die Parodontitis-Behandlung die Antibiotika Amoxicillin und Metronidazol eingesetzt. Amoxicillin ist ein Penicillin-Antibiotikum. Bei einer Penicillin-Allergie wird daher Metronidazol allein empfohlen.
Vorübergehend können ergänzend zu den nichtchirurgischen Verfahren auch spezielle antibakterielle Mundspülungen mit dem Wirkstoff Chlorhexidin verwendet werden. Insbesondere ist dies der Fall, wenn die Entfernung des Zahnbelags mit einer Zahnbürste für einen kurzen Zeitraum nur eingeschränkt möglich ist.
Gelegentlich bieten Zahnarztpraxen einen Test zum Nachweis bestimmter Bakterien im Mund an. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Dabei beeinflussen die Ergebnisse solcher Tests weder die Behandlung noch die Auswahl geeigneter Antibiotika.
Im Anschluss an die nichtchirurgische Behandlung beurteilt die Zahnärztin, der Zahnarzt das Ausmaß der Parodontitis neu. Das ist in der Regel nach drei Monaten der Fall. Wenn tiefe Zahnfleischtaschen bestehen bleiben, sind gegebenenfalls weitere Verfahren notwendig. Aus zahnärztlicher Sicht kann bei Zahnfleischtaschen mit einer Tiefe von 6 Millimetern oder mehr ein offenes chirurgisches Vorgehen angebracht sein. Voraussetzung für chirurgische Eingriffe ist, dass die betroffenen Patienten und Patientinnen für eine gute Mundhygiene sorgen und sie beibehalten.
Bei chirurgischen Verfahren wird zuerst ein Zahnfleischlappen eingeschnitten und zurückgeklappt. So lassen sich die Ablagerungen am Zahn direkt unter Sicht entfernen. Dafür bieten sich unterschiedliche Methoden an. Anschließend werden die Schnitte im Zahnfleisch wieder vernäht. Die Behandlung erfolgt in der Regel unter örtlicher Betäubung.
Es gibt regenerative chirurgische Eingriffe, um Bestandteile des Zahnhalteapparats, insbesondere den Knochen, wiederherzustellen. Ob solche Eingriffe in Frage kommen, hängt jedoch von verschiedenen Voraussetzungen ab, zum Beispiel davon, ob der Zahnhalteapparat überhaupt repariert werden kann und ob die Patientin, der Patient bereit ist, langfristig an der Behandlung mitzuarbeiten. Die Kosten für die regenerativen Eingriffe werden nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Nach der Behandlung
Nach der aktiven Parodontitis-Behandlung ist eine gute Mundhygiene die wichtigste Voraussetzung, damit die Parodontitis nicht voranschreitet. Im Anschluss an die Behandlung wird das Zahnbett erneut untersucht und der Behandlungserfolg überprüft, in der Regel nach sechs Monaten.
Die sogenannte Unterstützende Parodontitis-Therapie (UPT) soll den Behandlungserfolg langfristig sichern. Sie besteht u. a. aus einer Kontrolle der Mundhygiene, ggf. einer erneuten Schulung der Patientinnen und Patienten sowie einer vollständigen Beseitigung des weichen Zahnbelags oberhalb und unterhalb des Zahnfleisches. Gegebenenfalls muss auch der Zahnstein unterhalb vom Zahnfleischrand erneut entfernt werden. Die UPT beginnt drei bis sechs Monate nach Abschluss der Behandlung und soll regelmäßig in Abhängigkeit von individuellen Bedürfnissen der Betroffenen erfolgen. Ab Juli 2021 bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die UPT für den Zeitraum von zwei Jahren nach der Behandlung. Die UPT kann bei Bedarf auch um maximal sechs Monate verlängert werden.