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Wann habe ich das Recht auf eine Zweitmeinung?

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Wann habe ich das Recht auf eine Zweitmeinung?

Wenn Sie Zweifel an der Diagnose oder vorgeschlagenen Behandlung eines Arztes oder einer Ärztin haben, dürfen Sie sich eine Zweitmeinung einholen. Nicht immer bezahlt das jedoch die Krankenkasse. Wann Sie ein Recht auf Zweitmeinung haben, sehen Sie im Film.
Patientenrechte
Zeichnung einer Frau bei einer Ärztin. Beim Klick auf das Bild startet der Film zum Thema Zweitmeinung.

Wann habe ich das Recht auf eine Zweitmeinung?

Ärzten liegt es am Herzen, uns schnell wieder gesund zu machen. Allerdings kann es vorkommen, dass auch ein Arzt nicht immer richtig liegt. Wenn Sie Zweifel an einer Diagnose oder einer vorgeschlagenen Behandlung haben, dürfen Sie die Meinung eines anderen Arztes einholen.

Das bezahlt die Krankenkasse. Allerdings nicht immer.
In welchen Fällen Sie das Recht auf eine Zweitmeinung haben, wird in Verfahrensregeln festgelegt. Über diese entscheidet der gemeinsame Bundesausschuss. So muss die Krankenkasse beispielsweise bei einer geplanten Mandeloperation dafür zahlen. In anderen Fällen entscheiden die Krankenkassen selbst, ob sie die Kosten für eine zweite Meinung übernehmen. Es ist also sinnvoll, vorher bei der Krankenkasse nachzufragen. Dann steht einer zweiten Meinung nichts mehr im Wege.

Wissen ist gesund.