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Bei Erkältung oder Grippe kann es zusätzlich zu einer Lungenentzündung kommen. Schutzmaßnahmen gegen Erkältung oder Grippe verringern daher auch das Risiko einer Lungenentzündung. Dazu gehören einfache hygienische Maßnahmen wie regelmäßiges, gründliches Händewaschen. Auch gewisse Verhaltensweisen im Alltag können die Immunabwehr stärken und das Risiko einer Erkrankung verringern.

Was kann ich im Alltag tun? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände. Vermeiden Sie unnötige Berührungen von Augen, Mund und Nase. 
  • Niesen und husten Sie in ein Einwegtaschentuch. Falls Sie kein Tuch zur Hand haben, husten und niesen Sie in die Ellenbeuge, nicht in die vorgehaltene Hand. Über die Hände werden Krankheitserreger schnell an andere Personen oder Gegenstände weitergegeben. Entsorgen Sie benutzte Taschentücher unmittelbar nach dem Gebrauch in einen Abfalleimer. 
  • Achten Sie im Allgemeinen auf eine gesunde Lebensweise mit ausreichend Schlaf und abwechslungsreicher Ernährung. Falls Sie rauchen, versuchen Sie, mit dem Rauchen aufzuhören. 

Empfohlene Schutzimpfungen

Schutzimpfungen können das Risiko, an einer Lungenentzündung zu erkranken, verringern. Es gibt eine Schutzimpfung gegen Pneumokokken. Pneumokokken sind häufige Erreger einer Lungenentzündung.

Wem wird eine Pneumokokkenimpfung angeraten? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt allen Personen ab 60 Jahren die Impfung gegen Pneumokokken mit einem Polysaccharid-Impfstoff. Diese Impfung sollte alle sechs Jahre aufgefrischt werden. 

Für Personen, die ein erhöhtes Risiko für eine schwere Pneumokokken-Infektion haben, ist die Impfung gegen Pneumokokken unabhängig vom Alter empfohlen.

Die STIKO nennt folgende Krankheiten als Risikofaktor für schwere Pneumokokken-Infektionen: 

  • Angeborene oder erworbene Immundefekte oder Immunsuppression, wie zum Beispiel Antikörpermangel, fehlende Milz, HIV-Infektion, Immunschwäche durch ein Krebsleiden, nach Knochenmarktransplantation oder bei chronischem Nierenversagen 
  • Sonstige chronische Krankheiten, wie zum Beispiel Erkrankungen des Herzens oder der Atmungsorgane, Stoffwechselkrankheiten (z. B. mit oralen Medikamenten oder Insulin behandelter Diabetes mellitus), neurologische Krankheiten (z. B. Anfallsleiden)
  • Anatomische und fremdkörper-assoziierte Risiken für Hirnhautentzündungen durch Pneumokokken wie zum Beispiel Liquorfistel (Verbindung zwischen dem Liquorsystem des Zentralen Nervensystems und der Außenwelt, z. B. nach einem Schädel-Hirn-Trauma) oder Cochlea-Implantat (Hörprothese)

Was gilt für Impfungen bei Kindern? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Kindern zum Schutz vor Lungenentzündungen die folgenden Impfungen:

  • Pneumokokkenimpfung und
  • Impfung gegen Haemophilus influenzae (Hib)

Diese Impfungen bieten Schutz gegen zwei Krankheitserreger, die bei Kindern häufig zu Lungenentzündungen führen. Kinder erhalten drei Teilimpfungen (Impfdosen) im Alter von zwei, vier und elf Monaten zur Grundimmunisierung gegen diese Erreger. Frühgeborene bekommen im Alter von drei Monaten eine zusätzliche Impfdosis gegen Pneumokokken, das heißt also insgesamt vier Teilimpfungen. In der Regel werden Eltern bei den Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) über Impfungen für ihr Kind beraten. Wurde eine Impfung beim Kind versäumt, lässt sie sich nachholen. Die Impfungen für Kinder gegen Pneumokokken können bis zum zweiten Geburtstag des Kindes erfolgen, die Impfung gegen Haemophilus influenzae bis zum fünften Geburtstag.

Impfungen gegen die Kinderkrankheiten Masern, Keuchhusten und Windpocken werden ebenfalls von der STIKO für Kinder empfohlen. Lungenentzündungen können als Folge solcher Kinderkrankheiten auftreten.  

Nähere Informationen zum Thema Impfungen bei Erwachsenen und Kindern finden Sie auch auf den Webseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) und auf den Webseiten des Robert Koch-Instituts.

Quellen Hinweis: Diese Gesundheitsinformationen können das Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt nicht ersetzen. Interessenkonflikte