Wie muss ich ein Medikament richtig einnehmen? Welche Nebenwirkungen sind möglich? Und darf ich nach der Einnahme noch Alkohol trinken oder Auto fahren? Der Beipackzettel liefert Antworten auf diese und andere wichtige Fragen. Doch kleine Schrift und schwierige Fachbegriffe machen es schwer, den Beipackzettel zu lesen. Wir haben eine Übersetzungshilfe erstellt.
Jedes fertige Arzneimittel muss einen Beipackzettel enthalten – so schreibt es das Gesetz vor. Doch nicht jeder liest die Packungsbeilage. Manche haben Schwierigkeiten mit Fachbegriffen auf eng bedrucktem Papier. Andere denken, dass die Informationen, die der Arzt, die Ärztin ihnen mitgegeben hat, ausreichen. Aber dem ist nicht immer so.
Egal, ob Sie ein rezeptfreies Medikament kaufen oder ob der Arzt etwas verschrieben hat: Ein Blick auf den Beipackzettel ist immer sinnvoll. Denn nicht immer werden in der Arztpraxis oder in der Apotheke alle Informationen zu dem Medikament vermittelt, die für Sie wichtig sind. Das können z. B. folgende Angaben sein:
Was bedeutet „vor dem Essen“? Was sind „Wechselwirkungen“ oder „Gegenanzeigen“? Und wie häufig ist eine häufige Nebenwirkung?
Diese und noch mehr Fragen beantwortet unsere Übersetzungshilfe. Sie können sie hier herunterladen und ausdrucken.
Unsere Übersetzungshilfe können Sie z. B. in Ihrer Hausapotheke aufbewahren. So liegt sie immer bereit, wenn Sie Fragen zu einem alten oder neuen Medikament haben.
Der Beipackzettel wird von den Herstellern eines Medikaments geschrieben. Diese müssen gesetzliche Richtlinien einhalten. Anschließend wird der Zettel noch von einer Behörde überprüft – in Deutschland macht das das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder das Paul-Ehrlich-Institut.
Wenn Sie den Beipackzettel verlegt oder verloren haben, hilft eine Suche im Internet weiter. Meist bietet der Hersteller des Medikaments den Beipackzettel auf seiner Website zum Download an.
Die Hersteller sind auch verpflichtet, den Beipackzettel in Blindenschrift, als Hörversion oder in großer Schrift anzubieten.
Auf dem Portal PharmNet.Bund kann man die Beipackzettel von allen in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln suchen.
Unsere Gesundheitsinformationen können eine gesundheitsbezogene Entscheidung unterstützen. Sie ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin und dienen nicht der Selbstdiagnostik oder Behandlung.
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Packungsbeilage. Verfügbar unter: https://www.bfarm.de/DE/Aktuelles/Schwerpunktthemen/Packungsbeilage/_node.html [14.09.2023].
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben. Verfügbar unter: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Zulassung/
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Bundesministerium der Justiz. Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG) § 11 Packungsbeilage. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__11.html [14.09.2023].
Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Der Beipackzettel (Packungsbeilage). Verfügbar unter: https://gesund.bund.de/arzneimittel-beipackzettel [14.09.2023].
Gelbe Liste Online. Arzneimittel-Interaktionen mit Nahrungsmitteln; 2019. Verfügbar unter: https://www.gelbe-liste.de/arzneimitteltherapiesicherheit/nahrungsmittel-interaktionen [14.09.2023].
Pschyrembel Online. Kombinationspräparate; 2016. Verfügbar unter: https://www.pschyrembel.de/Kombinationspr%C3%A4parate/H0227 [14.09.2023].
Pschyrembel Online. Kontraindikation; 2020. Verfügbar unter: https://www.pschyrembel.de/Kontraindikation/K0C3S [14.09.2023].
Pschyrembel Online. Wechselwirkung (Arzneimittel); 2016. Verfügbar unter: https://www.pschyrembel.de/Wechselwirkung/K0P24/doc/ [14.09.2023].
Universitätsklinikum Heidelberg. Arzneimittel richtig anwenden; 2011. Verfügbar unter: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/fileadmin/Patienten_Info/Patienenbroschueren/Allgemein/
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Erstellt am: 10.10.2023