Sie haben Ihr verschreibungspflichtiges Schlafmittel erfolgreich abgesetzt. Jetzt gilt es, langfristig ohne Schlafmittel weiterzuleben. Lesen Sie hier, wer Sie dabei unterstützen kann.
Wenn Sie sich Sorgen machen, dass Sie von Schlafmitteln abhängig sind oder zu viel Schlafmittel einnehmen, ist es sinnvoll, mit jemandem darüber zu reden. Dafür gibt es mehrere mögliche Ansprechpartnerinnen und -partner:
In der Hausarztpraxis kann man Sie auch dazu beraten, wie Schlafmittel eingenommen werden müssen, um eine Gewöhnung an das Medikament und eine Abhängigkeitsentwicklung zu vermeiden. Auch wenn Ihnen ein Schlafmittel verschrieben wurde und Sie eine Abhängigkeit befürchten: Scheuen Sie sich nicht, Ihren Arzt, Ihre Ärztin noch einmal darauf anzusprechen oder sich eine zweite Meinung einzuholen. Auch in einer Facharztpraxis für Psychiatrie und Psychotherapie oder in einer Apotheke können Sie sich zu Schlafmittel-Abhängigkeit beraten lassen.
Suchtberatungsstellen sind eine mögliche erste Anlaufstelle, wenn man glaubt, von Schlafmitteln abhängig zu sein. Sie beraten und helfen allgemein, eine Arztpraxis zu finden, wo Sie sich behandeln lassen können. Suchtberatungsstellen sind auch bei der Suche nach einer geeigneten Selbsthilfegruppe behilflich. Im Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. können Sie gezielt nach Suchtberatungsstellen in Ihrer Nähe suchen: https://www.dhs.de/service/suchthilfeverzeichnis
Auch einzelne Städte und Kreise sowie Verbände der freien Wohlfahrtspflege bieten Informationsangebote zu Beratungsstellen und Hilfeportale im Internet.
Bei der „Sucht & Drogen Hotline“ können Sie sich ebenfalls anonym beraten lassen. Unter der Telefonnummer 01806 313031 erhalten Betroffene Beratung, Informationen und Hilfe. Es handelt sich um ein Angebot verschiedener Drogennotrufe unter der Schirmherrschaft der Bundesregierung.
Selbsthilfegruppen richten sich an alle Menschen, die sich Sorgen um ihren Schlafmittel-Gebrauch machen – egal ob sie schon in Behandlung sind, darüber nachdenken, sich behandeln zu lassen, oder die Behandlung abgeschlossen haben. Die Gruppen bieten einen geschützten Raum für den Austausch mit anderen Betroffenen und gegenseitige Unterstützung. Mehr Informationen über Selbsthilfegruppen im Allgemeinen und deren Arbeit und Wirkungsweise finden sie hier.
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. weist darauf hin, dass Selbsthilfegruppen für Menschen mit Schlafmittel-Abhängigkeit in manchen Regionen selten sind. Allerdings sind viele Sucht-Selbsthilfegruppen offen für Menschen, die eine Schlafmittel-Abhängigkeit haben oder hatten. Scheuen Sie sich nicht, diese Selbsthilfegruppen zu kontaktieren und sich beraten zu lassen.
In der Behandlung der Schlafmittel-Abhängigkeit wird auch an den Ursachen der Schlafstörungen gearbeitet. Ziel ist, dass der Patient, die Patientin nach der Behandlung auch ohne Schlafmittel gut ein- und durchschlafen kann. Aber Schlafstörungen sind weit verbreitet und können aus ganz unterschiedlichen Gründen auftreten. Es ist also möglich, dass man auch lange nach einem erfolgreichen Schlafmittelentzug wieder Probleme beim Schlafen bekommt. Idealerweise haben Sie während der Behandlung gelernt, wie Sie damit umgehen können. Versuchen Sie herauszufinden, warum Sie nicht gut schlafen. Manchmal reichen schon einfache Maßnahmen, um den Schlaf wieder zu verbessern. Diese Maßnahmen werden auch als Schlafhygiene bezeichnet. So empfiehlt es sich, etwa auf Alkohol, Zigaretten und Kaffee zu verzichten. Ebenfalls schlaffördernd: mehr Bewegung am Tag, eine ruhige Schlafumgebung und gedimmtes Licht am Abend.
Lernen Sie einige einfache Maßnahmen kennen, die den Nachtschlaf schnell wieder verbessern können.
Wenn die Schlafprobleme länger anhalten, können Sie mit Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin darüber sprechen und gemeinsam versuchen, die Ursache der Schlafstörung zu finden und zu behandeln – auch ohne Schlafmittel.
Unsere Gesundheitsinformationen können eine gesundheitsbezogene Entscheidung unterstützen. Sie ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin und dienen nicht der Selbstdiagnostik oder Behandlung.
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Erstellt am: 14.11.2022