Rauchen kann nicht nur Lungenkrebs und Gefäßleiden verursachen, es gehört auch zu den vermeidbaren Gesundheitsrisiken. Im Vergleich zu manch anderem europäischen Land wird in Deutschland deutlich mehr geraucht. Noch setzt Deutschland nicht alle Instrumente für eine wirksame Tabakkontrolle in vollem Umfang um. Ein Überblick zum Stand der Tabakkontrolle in der Bundesrepublik.
In Deutschland rauchen etwa 23 Prozent der Bevölkerung täglich. Zum Vergleich: In Schweden sind es nur 7,4 Prozent. Es ist schwer, die genaue Ursache für die Unterschiede auszumachen. Ein Grund aber könnte die strengere Tabakkontrolle in Schweden sein.
Unter Tabakkontrolle sind vor allem politische Maßnahmen zu verstehen, die Nichtraucher schützen und den Tabakkonsum verringern sollen. Ein zentrales Anliegen der Tabakkontrolle ist, Jugendliche davon abzuhalten, mit dem Rauchen anzufangen. Das ist besonders wichtig, weil die Tabakindustrie unter anderem durch gezielte Werbung versucht, Jugendliche als Neukonsumenten zu gewinnen. Das durchschnittliche Einstiegsalter liegt in Deutschland bei knapp 15 Jahren. Bei den 12- bis 17-jährigen ist seit 2001 ein starker Rückgang des Rauchens zu erkennen.
Der Preis soll Raucherinnen und Raucher zum Rauchverzicht bringen und Kinder und Jugendliche davon abhalten, mit dem Rauchen anzufangen. Laut Weltgesundheitsorganisation ist eine Erhöhung der Tabaksteuer eine effektive Maßnahme zur Tabakkontrolle: In Ländern mit hoher Tabaksteuer, z. B. Dänemark oder den Niederlanden, rauchen deutlich weniger Menschen.
Damit nicht rauchende Menschen vor den Gesundheitsgefahren des Tabakrauchs geschützt werden, besteht die Möglichkeit eines Rauchverbots an allen Arbeitsplätzen und in geschlossenen öffentlichen Orten. In Deutschland regelt das die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) von 2004 sowie das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) seit 2007.
Um die Attraktivität von Tabakerzeugnissen zu verringern und über das Abhängigkeitspotenzial zu informieren, hat die Europäische Union Richtlinien zu Verbraucherinformationen vorgegeben, die in Deutschland in Form der Tabakprodukt-Verordnung umgesetzt wurde. Diese besagt z.B., dass alle Angaben zu Inhaltsstoffen und deren Wirkungen sowie zum Hersteller gut sichtbar auf den Verpackungen von Zigarettenschachteln und Tabakverpackungen gemacht werden müssen.
Experten zufolge gehört ein Tabakwerbeverbot zu den wirksamen Instrumenten der Tabakkontrolle - insbesondere auch mit Blick auf Kinder und Jugendliche. Dazu zählen neben Werbeverboten in Printmedien und Rundfunk auch Außenwerbung auf Plakaten oder im Kino und das Verteilen von Tabakprodukten als Gratisproben oder als Gewinn bei Preisausschreibungen.
Die Gestaltung von Zigarettenpackungen ist entscheidend für ihre Werbewirksamkeit. Durch eine einheitliche Farbgebung und Warnungen erscheinen Zigaretten womöglich weniger attraktiv.
Es gibt zahlreiche Maßnahmen zur Rauchentwöhnung. Kaum bekannt ist jedoch die Möglichkeit, sich bei der Raucherentwöhnung ärztliche Unterstützung zu holen. Der Wunsch aufzuhören ist ein notwendiger, aber nicht immer hinreichender erster Schritt zum Rauchverzicht. Doch insbesondere um langfristig rauchfrei zu bleiben, kann man mit ärztlicher Unterstützung die Vor- und Nachteile unterstützender Maßnahmen zur Rauchentwöhnung abwägen.
Deutschland schneidet hinsichtlich der Maßnahmen zur Tabakkontrolle im europäischen Vergleich seit einigen Jahren schlecht ab und belegte 2019 sogar den letzten Platz. Dies liegt insbesondere daran, dass Deutschland das einzige europäische Land ist, in dem Außenwerbung für Tabakprodukte noch erlaubt war. Mit dem im Jahr 2022 eingeführten Tabakwerbeverbot konnte Deutschland um zwei Plätze steigen.
Experten des Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), der Deutschen Krebshilfe und dem Aktionsbündnis Nichtrauchen haben ein Strategiepapier entwickelt mit dem Ziel, dass bis 2040 weniger als fünf Prozent der Erwachsenen und weniger als zwei Prozent der Jugendlichen in Deutschland Tabakprodukte, E-Zigaretten oder verwandte Erzeugnisse konsumieren. Das Papier umfasst zehn konkrete Maßnahmen zur Tabakkontrolle mit einen Zeitplan für deren Umsetzung. Bislang wurde dieses Papier von der Politik jedoch noch nicht aufgegriffen.
Auch das Verbot von Rauchen im Auto bei Anwesenheit von Kindern und Schwangeren wird bereits seit mehreren Jahren diskutiert, um Kinder und Ungeborene vor Passivrauch zu schützen. In vielen anderen europäischen Ländern wie Finnland, Frankreich, Großbritannien und Italien ist dies bereits gesetzlich geregelt. Etwa 72% der deutschen Bevölkerung sind für ein Rauchverbot im Auto zum Schutz von Kindern.
In Deutschland regelt das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) das Rauchverbot in Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Im Frühjahr 2024 wurde das Gesetz angepasst. Es gilt nun auch für E-Zigaretten und Tabakerhitzer sowie für das Rauchen und Verdampfen von Cannabisprodukten. Weiterhin geben jeweils die Bundesländer eigene Gesetze zum Nichtraucherschutz heraus. Hier wird unter anderem das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und in Gaststätten untersagt. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass in einigen Bundesländern Sonderregelungen gelten. So gibt es beispielsweise Ausnahmeregelungen für „getränkegeprägte Einraumgaststätten“. Eine Gaststätte kann demnach als „Rauchergaststätte“ gekennzeichnet werden, wenn die Fläche des Gastraumes weniger als 75 Quadratmeter beträgt, Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt ist und keine vor Ort zubereiteten Speisen angeboten werden.
Durch zum Teil großzügige Parteispenden und Sponsoring versucht die Tabakindustrie Einfluss auf die Politik zu nehmen. Dies könnte mit ein Grund sein, weshalb in Deutschland in puncto Tabakkontrolle in den letzten Jahren wenig passierte. Die deutsche Bevölkerung steht Rauchverboten jedenfalls größtenteils positiv gegenüber.
Wer mit dem Rauchen aufhören möchte, dem stehen zahlreiche Methoden zur Verfügung, die beim Rauchstopp unterstützen können. Welche das sind und welche sich für wen besonders eignen, lesen Sie in unserer Information dazu.
Unsere Gesundheitsinformationen können eine gesundheitsbezogene Entscheidung unterstützen. Sie ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin und dienen nicht der Selbstdiagnostik oder Behandlung.
Amtsblatt der Europäischen Union. Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014. 2014.
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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Verbot von charakteristischen Aromen nun auch in erhitzten Tabakerzeugnissen. 2023. Verfügbar unter: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/03_verbraucherprodukte/2023/2023_07_12_Verbot_Aromen_in_erhitzten_Tabakerzeugnissen.html [19.06.2024].
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Neue Werbeverbote für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten und Nachfüllbehälter. Verfügbar unter: https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/tabak/tabakwerbeverbot.html [19.06.2024].
Bundesministerium der Justiz. Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz - BNichtrSchG). Verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bnichtrschg/BJNR159510007.html [19.06.2024].
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Deutsches Ärzteblatt. Tabakerzeugnisgesetz verabschiedet: Künftig Schockbilder auf Zigarettenpackungen. Verfügbar unter: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/65852/Tabakerzeugnisgesetz-verabschiedet-Kuenftig-Schockbilder-auf-Zigarettenpackungen [19.06.2024].
Deutsches Krebsforschungszentrum. Index zur Einflussnahme der Tabakindustrie in Deutschland 2023. Verfügbar unter: https://www.dkfz.de/de/krebspraevention/Downloads/pdf/Buecher_und_Berichte/2023_Index-Einflussnahme-Tabakindustrie-Deutschland.pdf [19.06.2024].
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Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz - BNichtrSchG), (2007).
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Erstellt am: 24.03.2025