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Tabakkontrolle: Welche Regeln gelten in Deutschland?

Rauchen kann nicht nur Lungenkrebs und Gefäßleiden verursachen, es gehört auch zu den vermeidbaren Gesundheitsrisiken. Im Vergleich zu manch anderem europäischen Land wird in Deutschland deutlich mehr geraucht. Noch setzt Deutschland nicht alle Instrumente für eine wirksame Tabakkontrolle in vollem Umfang um. Ein Überblick zum Stand der Tabakkontrolle in der Bundesrepublik.

In Deutschland rauchen etwa 23 Prozent der Bevölkerung täglich. Zum Vergleich: In Schweden sind es nur 7,4 Prozent. Es ist schwer, die genaue Ursache für die Unterschiede auszumachen. Ein Grund aber könnte die strengere Tabakkontrolle in Schweden sein.

Unter Tabakkontrolle sind vor allem politische Maßnahmen zu verstehen, die Nichtraucher schützen und den Tabakkonsum verringern sollen. Ein zentrales Anliegen der Tabakkontrolle ist, Jugendliche davon abzuhalten, mit dem Rauchen anzufangen. Das ist besonders wichtig, weil die Tabakindustrie unter anderem durch gezielte Werbung versucht, Jugendliche als Neukonsumenten zu gewinnen. Das durchschnittliche Einstiegsalter liegt in Deutschland bei knapp 15 Jahren. Bei den 12- bis 17-jährigen ist seit 2001 ein starker Rückgang des Rauchens zu erkennen.

Welche Maßnahmen zur Tabakkontrolle gibt es?

Der Preis soll Raucherinnen und Raucher zum Rauchverzicht bringen und Kinder und Jugendliche davon abhalten, mit dem Rauchen anzufangen. Laut Weltgesundheitsorganisation ist eine Erhöhung der Tabaksteuer eine effektive Maßnahme zur Tabakkontrolle: In Ländern mit hoher Tabaksteuer, z. B. Dänemark oder den Niederlanden, rauchen deutlich weniger Menschen.

Damit nicht rauchende Menschen vor den Gesundheitsgefahren des Tabakrauchs geschützt werden, besteht die Möglichkeit eines Rauchverbots an allen Arbeitsplätzen und in geschlossenen öffentlichen Orten. In Deutschland regelt das die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) von 2004 sowie das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) seit 2007.

Um die Attraktivität von Tabakerzeugnissen zu verringern und über das Abhängigkeitspotenzial zu informieren, hat die Europäische Union Richtlinien zu Verbraucherinformationen vorgegeben, die in Deutschland in Form der Tabakprodukt-Verordnung umgesetzt wurde. Diese besagt z.B., dass alle Angaben zu Inhaltsstoffen und deren Wirkungen sowie zum Hersteller gut sichtbar auf den Verpackungen von Zigarettenschachteln und Tabakverpackungen gemacht werden müssen.

Experten zufolge gehört ein Tabakwerbeverbot zu den wirksamen Instrumenten der Tabakkontrolle - insbesondere auch mit Blick auf Kinder und Jugendliche. Dazu zählen neben Werbeverboten in Printmedien und Rundfunk auch Außenwerbung auf Plakaten oder im Kino und das Verteilen von Tabakprodukten als Gratisproben oder als Gewinn bei Preisausschreibungen.  

Die Gestaltung von Zigarettenpackungen ist entscheidend für ihre Werbewirksamkeit. Durch eine einheitliche Farbgebung und Warnungen erscheinen Zigaretten womöglich weniger attraktiv.

Es gibt zahlreiche Maßnahmen zur Rauchentwöhnung. Kaum bekannt ist jedoch die Möglichkeit, sich bei der Raucherentwöhnung ärztliche Unterstützung zu holen. Der Wunsch aufzuhören ist ein notwendiger, aber nicht immer hinreichender erster Schritt zum Rauchverzicht. Doch insbesondere um langfristig rauchfrei zu bleiben, kann man mit ärztlicher Unterstützung die Vor- und Nachteile unterstützender Maßnahmen zur Rauchentwöhnung abwägen.

Wie steht es um die Tabakkontrolle in Deutschland?

Deutschland schneidet hinsichtlich der Maßnahmen zur Tabakkontrolle im europäischen Vergleich seit einigen Jahren schlecht ab und belegte 2019 sogar den letzten Platz. Dies liegt insbesondere daran, dass Deutschland das einzige europäische Land ist, in dem Außenwerbung für Tabakprodukte noch erlaubt war. Mit dem im Jahr 2022 eingeführten Tabakwerbeverbot konnte Deutschland um zwei Plätze steigen.

Die Tabakkontrolle in Deutschland begrenzt sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:

  • Preiserhöhung: Seit Januar 2022 sind Zigaretten in Deutschland teurer geworden: Der Packungspreis steigt um durchschnittlich 10 Cent. Grund dafür ist eine Erhöhung der Tabaksteuer, die vom Bundesministerium für Finanzen beschlossen wurde. Demnach soll die Steuer in den kommenden Jahren noch weiter steigen. Davor wurde die Tabaksteuer zuletzt im Jahr 2015 angehoben. Auch Tabakerhitzer und nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten werden ab dem Jahr 2022 besteuert.
  • Rauchverbot in gastronomischen Betrieben: In Deutschland wird in jeder dritten Gaststätte geraucht. Lediglich Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben einen umfassenden Nichtraucherschutz. In allen anderen Bundesländern darf in gastronomischen Betrieben laut Ausnahmeregelungen geraucht werden.
  • Werbeverbot: Das Tabakerzeugnisgesetz von 2016 verbietet das Bewerben von Tabak in Print, Radio, Fernsehen und Internet. Darüber hinaus sind grenzübergreifendes Sponsoring von Hörfunk- und Fernsehsendungen sowie irreführende Werbung verboten. Seit 2021 ist Kinowerbung fürs Rauchen nicht mehr erlaubt, wenn ein Film für unter 18-Jährige freigegeben ist. Zudem ist das Verteilen von Gratisproben außerhalb von Fachgeschäften – etwa bei Musikfestivals – und von Tabakprodukten als Gewinne bei Preisausschreibungen verboten. Seit 2022 gilt in Deutschland ein neues Werbeverbot, zunächst für herkömmliche Tabakprodukte. Seit 2023 gilt es auch für Tabakerhitzer und ab 2024 für E-Zigaretten. Davon ausgenommen sind Tabakfachgeschäfte, an denen derartige Werbung angebracht werden darf.
  • Bebilderung auf Zigarettenschachteln: Seit 2016 sind in Deutschland die so genannten Schock- oder Ekelbilder auf Zigarettenschachteln und Tabakverpackungen verpflichtend.
  • Verbot von Aromen: Seit 2023 dürfen Hersteller ihren erhitzten Tabakerzeugnissen keine Aromen oder Aromastoffe mehr hinzufügen. Mit Aromen sind unterschiedliche Geruchs- bzw. Geschmacksrichtungen gemeint, wie beispielsweise verschiedene Fruchtsorten, Vanille oder Menthol. Das Verbot galt bisher nur für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen. E-Zigaretten sind davon nicht betroffen. Durch diese Regelung soll das Rauchen unattraktiver gemacht werden, v.a. für Jugendliche, da aromatisierte Tabakerzeugnisse häufig als Einstieg zum Konsum von Tabakprodukten dienen.

Tabakfreies Deutschland 2040?

Experten des Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), der Deutschen Krebshilfe und dem Aktionsbündnis Nichtrauchen haben ein Strategiepapier entwickelt mit dem Ziel, dass bis 2040 weniger als fünf Prozent der Erwachsenen und weniger als zwei Prozent der Jugendlichen in Deutschland Tabakprodukte, E-Zigaretten oder verwandte Erzeugnisse konsumieren. Das Papier umfasst zehn konkrete Maßnahmen zur Tabakkontrolle mit einen Zeitplan für deren Umsetzung. Bislang wurde dieses Papier von der Politik jedoch noch nicht aufgegriffen.

Auch das Verbot von Rauchen im Auto bei Anwesenheit von Kindern und Schwangeren wird bereits seit mehreren Jahren diskutiert, um Kinder und Ungeborene vor Passivrauch zu schützen. In vielen anderen europäischen Ländern wie Finnland, Frankreich, Großbritannien und Italien ist dies bereits gesetzlich geregelt. Etwa 72% der deutschen Bevölkerung sind für ein Rauchverbot im Auto zum Schutz von Kindern.

Wie ist das Rauchverbot in Deutschland geregelt?

In Deutschland regelt das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) das Rauchverbot in Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Im Frühjahr 2024 wurde das Gesetz angepasst. Es gilt nun auch für E-Zigaretten und Tabakerhitzer sowie für das Rauchen und Verdampfen von Cannabisprodukten. Weiterhin geben jeweils die Bundesländer eigene Gesetze zum Nichtraucherschutz heraus. Hier wird unter anderem das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und in Gaststätten untersagt. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass in einigen Bundesländern Sonderregelungen gelten. So gibt es beispielsweise Ausnahmeregelungen für „getränkegeprägte Einraumgaststätten“. Eine Gaststätte kann demnach als „Rauchergaststätte“ gekennzeichnet werden, wenn die Fläche des Gastraumes weniger als 75 Quadratmeter beträgt, Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt ist und keine vor Ort zubereiteten Speisen angeboten werden.

Durch zum Teil großzügige Parteispenden und Sponsoring versucht die Tabakindustrie Einfluss auf die Politik zu nehmen. Dies könnte mit ein Grund sein, weshalb in Deutschland in puncto Tabakkontrolle in den letzten Jahren wenig passierte. Die deutsche Bevölkerung steht Rauchverboten jedenfalls größtenteils positiv gegenüber.

Rauchentwöhnung – was kann ich selbst tun?

Wer mit dem Rauchen aufhören möchte, dem stehen zahlreiche Methoden zur Verfügung, die beim Rauchstopp unterstützen können. Welche das sind und welche sich für wen besonders eignen, lesen Sie in unserer Information dazu.
 

Quellen und Hinweise

Unsere Gesundheitsinformationen können eine gesundheitsbezogene Entscheidung unterstützen. Sie ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin und dienen nicht der Selbstdiagnostik oder Behandlung.

Amtsblatt der Europäischen Union. Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014. 2014.

Boeckmann M, Kotz D, Shahab L, Brown J, Kastaun S. German Public Support for Tobacco Control Policy Measures: Results from the German Study on Tobacco Use (DEBRA), a Representative National Survey. International journal of environmental research and public health. 2018;15(4):696.

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Verbot von charakteristischen Aromen nun auch in erhitzten Tabakerzeugnissen. 2023. Verfügbar unter: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/03_verbraucherprodukte/2023/2023_07_12_Verbot_Aromen_in_erhitzten_Tabakerzeugnissen.html [19.06.2024].

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Neue Werbeverbote für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten und Nachfüllbehälter. Verfügbar unter: https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/tabak/tabakwerbeverbot.html [19.06.2024].

Bundesministerium der Justiz. Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz - BNichtrSchG). Verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bnichtrschg/BJNR159510007.html [19.06.2024].

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Ländergesetze zum Nichtraucherschutz. Verfügbar unter: https://rauchfrei-info.de/informieren/gesetzliche-regelungen/laendergesetze-zum-nichtraucherschutz/ [19.06.2024].

Deutsches Ärzteblatt. Tabakerzeugnisgesetz verabschiedet: Künftig Schockbilder auf Zigarettenpackungen. Verfügbar unter: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/65852/Tabakerzeugnisgesetz-verabschiedet-Kuenftig-Schockbilder-auf-Zigarettenpackungen [19.06.2024].

Deutsches Krebsforschungszentrum. Index zur Einflussnahme der Tabakindustrie in Deutschland 2023. Verfügbar unter: https://www.dkfz.de/de/krebspraevention/Downloads/pdf/Buecher_und_Berichte/2023_Index-Einflussnahme-Tabakindustrie-Deutschland.pdf [19.06.2024].

Deutsches Krebsforschungszentrum. Strategie für ein tabakfreies Deutschland 2040. Verfügbar unter: https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/sonstVeroeffentlichungen/2021_Strategie-fuer-ein-tabakfreies-Deutschland-2040_dp.pdf [19.06.2024].

Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz – TabakerzG), 2016.

Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz - BNichtrSchG), (2007).

Gesetz zur Modernisierung der Tabaksteuer (Tabaksteuermodernisierungsgesetz – TabStMoG). 2021.

Global Center for Good Governance in Tobacco Control. Tobacco Industry Interference Index, German 2021.

Joossens L et al. The Tobacco Control Scale 2019 in Europe. Association of European Cancer Leagues; 2020.  Verfügbar unter: www.tobaccocontrolscale.org [19.06.2024].

Joossens L et al. The Tobacco Control Scale 2021 in Europe. Association of European Cancer Leagues; 2022.  Verfügbar unter: www.tobaccocontrolscale.org [19.06.2024].

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Kotz D, Böckmann M, Kastaun S. Nutzung von Tabak und E-Zigaretten sowie Methoden zur Tabakentwöhnung in Deutschland. Dtsch Arztebl International. 2018;115(14):235-42.

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Rauschert C, Möckl J, Seitz N, Wilms N, Olderbak S, Kraus L. Konsum psychoaktiver Substanzen in Deutschland – Ergebnisse des Epidemiologischen Suchtsurvey 2021. 2022. Deutsches Ärzteblatt, 119, 527-534.

Schaller K, Kahnert S, Graen L, Mons U, Ouédraogo N, et al. Tabakatlas Deutschland 2020: Deutsches Krebsforschungszentrum 2020.
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV), 2004.

World Health Organization. WHO Report on the global tobacco epidemic, 2021. 2021.

Unsere Angebote werden regelmäßig geprüft und bei neuen Erkenntnissen angepasst. Eine umfassende Prüfung findet alle drei bis fünf Jahre statt. Wir folgen damit den einschlägigen Expertenempfehlungen, z.B. des Deutschen Netzwerks für Evidenzbasierte Medizin.

Informationen dazu, nach welchen Methoden die Stiftung Gesundheitswissen ihre Angebote erstellt, können Sie in unserem Methodenpapier nachlesen.

Autoren und Autorinnen:
Anne Engler
Anne Engler

Anne Engler

Referentin Evidenzbasierte Medizin
Anne Engler ist Gesundheitswissenschaftlerin. Für die Stiftung erarbeitet sie mit den Methoden der evidenzbasierten Medizin Inhalte für multimediale Informationsangebote.
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Michael Mibs
Michael Mibs

Michael Mibs

Referent Evidenzbasierte Medizin
Michael Mibs ist studierter Gesundheitswissenschaftler und Soziologe. Für die Stiftung erarbeitet er Inhalte für multimediale Informationsangebote auf Basis der Methoden der evidenzbasierten Medizin und konzipiert Analysen mit Bezug zur klinischen Versorgung.
Wissenschaftliche Beratung:
Mag. (FH) Christine Loder

Mag. (FH) Christine Loder

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BSc, MSc Cornelia Krenn
Cornelia Krenn, BSc, MSc

BSc, MSc Cornelia Krenn

Frau Cornelia Krenn, BSc, MSc studierte Gesundheits- und Pflegewissenschaft an der Medizinischen Universität Graz. Vor ihrer Anstellung an der Medizinischen Universität Graz war sie mehrere Jahre als Pharmakovigilanz-Managerin in einem österreichischen Pharmaunternehmen tätig. Seit 2017 ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachbereich evidenzbasierte Medizin am Institut für Allgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung beschäftigt. Daneben absolviert Frau Krenn aktuell das Doktoratsstudium „Sustainable Health Research“ an der Medizinischen Universität Graz.
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Univ. Ass. Mag. rer. nat. Thomas Semlitsch
Portrait Univ.Ass. Mag.rer.nat. Thomas Semlitsch

Univ. Ass. Mag. rer. nat. Thomas Semlitsch

Mag. rer. nat. Thomas Semlitsch studierte Chemie mit dem Ausbildungsschwerpunkt Biochemie und Zellbiologie der Karl Franzens Universität Graz. Vor seiner Anstellung an der Medizinischen Universität Graz war er mehrere Jahre im Bereich Qualitätsmanagement und als Koordinator klinischer Studien an einer österreichischen Privatklinik tätig und absolvierte 2007 eine Post-Graduate Ausbildung zum Good Laboratory Practice (GLP) -Beauftragten für den Bereich analytisches Labor. Von 2008 bis 2014 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Research Unit „EBM Review Center“ der Medizinischen Universität Graz und von 2011 bis 2014 auch am Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften der Joanneum Research Forschungsgesellschaft tätig. Seit 2015 ist er als Univ. Assistent am Institut für Allgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung im Fachbereich Evidenzbasierte Medizin beschäftigt. Herr Semlitsch ist seit 2018 Fachbereichssprecher der Sektion Österreich und somit Mitglied des erweiternden Vorstands des Deutschen Netzwerks Evidenz basierte Medizin (DNEbM).

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Erstellt am: 24.03.2025