Viele Krankheiten sind mit Vorurteilen verbunden. Stereotype und falsche Annahmen können das Verhalten gegenüber Erkrankten bestimmen. Ausgrenzung oder Diskriminierung ist die Folge. Doch warum diskriminieren Menschen andere überhaupt? Und wie können Betroffene damit umgehen?
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes spricht von Diskriminierung, wenn Menschen wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften benachteiligt werden. Beispiele für eine solche Benachteiligung sind folgende:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gibt vor, dass alle Menschen in Deutschland gleich behandelt werden müssen. Diskriminierung von Krankheiten ist demnach also verboten.
Weitere Informationen bietet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Viele verschiedene Menschen sind von Diskriminierung betroffen. Manche Menschen werden aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion oder Hautfarbe diskriminiert, andere aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung. Auch Menschen mit Erkrankungen werden in vielen Lebensbereichen benachteiligt. Betroffen sind zum Beispiel:
Manche Menschen weisen mehrere Merkmale auf, die zu Diskriminierung führen. Wenn mehrere Diskriminierungsgründe zusammenkommen, können sie sich gegenseitig verstärken.
Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen werden in vielen Lebensbereichen benachteiligt. Das geht aus einer Analyse aus dem Jahr 2012 hervor, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegeben wurde. Die dort beschriebene Benachteiligung wird auch heute noch von Betroffenen berichtet. Je nachdem welche chronische Erkrankung vorliegt, kann die Benachteiligung anders aussehen. In den folgenden Abschnitten werden Beispiele aufgezeigt, wo Menschen mit chronischen Krankheiten Diskriminierung erfahren haben.
Die Benachteiligung in der Arbeitswelt beginnt beim Bewerbungsverfahren. Es kommt vor, dass Menschen eine Arbeitsstelle aufgrund einer chronischen Erkrankung nicht bekommen haben oder bei einer Verbeamtung abgelehnt wurden. Dasselbe gilt für gesunde Menschen, in deren Familien Erbkrankheiten bekannt waren. Als Grund wird angegeben, dass die Bewerber, die Bewerberinnen durch die Erkrankung nicht ausreichend leistungsfähig seien.
Es wird auch vereinzelt von Benachteiligung bei Abschluss von Arbeitsverträgen berichtet. So erhielten einige Betroffene nicht denselben Lohn wie Kollegen und Kolleginnen in ähnlichen Positionen. Während der Anstellung kam es zu Fällen von Mobbing durch die Belegschaft. Manchen Betroffenen wurde auch gekündigt, ohne dass der Arbeitgeber einen sachlichen Grund angeben konnte. Es kommt auch vor, dass Betroffene selbst kündigen, weil sie befürchten, den Anforderungen ihres Berufs nicht mehr gewachsen zu sein.
Beim Abschließen bestimmter Versicherungen ist man gesetzlich verpflichtet, über seinen Gesundheitszustand Auskunft zu geben. Das ist insbesondere bei Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversicherungen und privaten Krankenversicherungen der Fall. Viele Erkrankungen werden dabei als „gefahrenerheblich“ eingestuft. Wer eine solche gefahrenerhebliche Erkrankung angibt, bekommt möglicherweise keine Versicherung oder muss einen erheblich höheren Beitrag dafür zahlen als andere Versicherte. Dies gilt auch für gesunde Menschen, in deren Familien Erbkrankheiten bekannt sind.
In Schulen, Vorschulen, Kindergärten und Kitas erfahren viele Kinder mit chronischen Krankheiten eine Benachteiligung gegenüber gesunden Kindern. Beispielsweise werden sie vom Sportunterricht oder von Klassenfahrten ausgeschlossen, weil Lehrkräfte die erhöhte Sorgfaltspflicht als herausfordernd empfinden.
Es gibt Berichte von Menschen, die aufgrund einer Erkrankung bei einer Bewerbung an einer privaten Bildungseinrichtung abgelehnt wurden. Es handelt sich beispielsweise um Ausbildungsstätten für Krankenpflege oder Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen.
Eine Benachteiligung findet auch an Hochschulen statt. Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung geben an, dass mangelnde Barrierefreiheit an ihrer Hochschule ihnen das Studium erheblich erschwert.
Es sind Vorfälle bekannt, bei denen Menschen mit einer chronischen Erkrankung von Gesundheitspersonal nicht sachgemäß beraten oder behandelt wurden. So wird etwa Menschen mit Adipositas häufig geraten, abzunehmen - unabhängig davon, welche Beschwerden sie haben.
Manche Menschen mit chronischen Krankheiten berichten von Diskriminierung bei der Suche einer Mietwohnung. Die Betroffenen gehen davon aus, dass sie eine Mietwohnung nicht erhalten haben, weil der Vermieter oder Makler sich an Ihrem äußeren Erscheinungsbild störte oder eine ansteckende Krankheit befürchtete.
Die Ursache für Diskriminierung sind in der Regel Stigmata. Der Begriff Stigma kommt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie „Stich“ oder „Wundmal“. Sozialwissenschaftler bezeichnen damit Merkmale bei Menschen, die mit einem Label oder einem Vorurteil behaftet sind und von der gesellschaftlichen Norm abweichen. Wer ein solches Merkmal aufweist, wird als „unnormal“ oder „minderwertig“ wahrgenommen. All die Erwartungen, Wünsche und Rechte der Betroffenen betrachten viele Mitglieder der Gesellschaft nur noch durch die Brille des Stigmas. Oft werden den Stigmatisierten auch weitere negative Eigenschaften zugeschrieben.
Abgesehen von der offensichtlichen Benachteiligung, die Betroffene durch Diskriminierung erfahren, können Vorurteile und Ausgrenzung noch weitere Folgen haben:
Wenn Sie am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Räumen aufgrund Ihrer Erkrankung diskriminiert werden, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Der Antidiskriminierungsverband gibt folgende Tipps:
Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung Ausgrenzung oder Benachteiligung erfahren, können Sie dagegen vorgehen. Denn Diskriminierung verstößt gegen Ihr Grundrecht auf Gleichbehandlung. Wenn Sie z. B. am Arbeitsplatz diskriminiert werden, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Antidiskriminierungsstelle beraten zu lassen: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/wir-beraten-sie/wir-beraten-sie-node.html
Auch der Antidiskriminierungsverband bietet Hilfe für Menschen, die Ausgrenzung oder Benachteiligung erfahren haben. Hier finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: https://www.antidiskriminierung.org/ratsuchende
Eine Psychotherapie kann Ihnen helfen, besser mit Stigmatisierung umzugehen und Ihr Selbstwertgefühl zu stärken. Wir erklären Schritt für Schritt, wie Sie einen Therapieplatz bekommen.
Unsere Gesundheitsinformationen können eine gesundheitsbezogene Entscheidung unterstützen. Sie ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin und dienen nicht der Selbstdiagnostik oder Behandlung.
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Erstellt am: 15.07.2024