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Organspende in Deutschland:

Debatte um Widerspruchlösung geht in eine neue Runde

News 04.09.2018 - 14:23

Berlin, 04.09.2018 - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat am vergangenen Freitag einen Gesetzentwurf für eine bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) vorgestellt. In diesem Zusammenhang sprach sich der Minister nachdrücklich auch für eine „breite gesellschaftliche Debatte über eine Widerspruchslösung“ bei der Organspende aus. Er kündigte eine fraktionsübergreifende Abstimmung im Parlament dazu an.

Eine Organtransplantation ist für viele Menschen die einzige Chance, weiter leben zu können. Seit Jahren ist die Zahl der Patientinnen und Patienten, die in Deutschland auf ein Spenderorgan warten, unverändert hoch. Etwa 10.000 stehen den Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit zufolge seit Jahren auf der Warteliste. Die Zahl der gespendeten Organe in Deutschland geht jedoch immer weiter zurück. Im vergangenen Jahr konnten laut einer Statistik von Eurotransplant nur 769 Verstorbenen Organe entnommen werden.

Das Gesundheitsministerium sieht hier Handlungsbedarf und hat vor diesem Hintergrund einen Gesetzentwurf vorgestellt, nach dem die Organspende in Deutschland künftig besser organisiert werden soll. Eine Schlüsselrolle zur Erhöhung der Organspenden in Deutschland spielen demnach die Krankenhäuser, in denen Organe entnommen werden. Dem neuen Gesetzentwurf zufolge sollen Transplantationsbeauftragte an den entsprechenden Entnahmekliniken in ihren Rechten gestärkt werden und mehr Zeit bekommen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Darüber hinaus sollen Kliniken für die Organspenden künftig besser vergütet werden. Gut funktionierende Abläufe bei der Erkennung möglicher Organspender, mehr Zeit und eine gute Finanzierung könnten dazu beitragen, mehr Menschenleben zu retten, heißt es in der Erklärung des Ministeriums. 

Im Zusammenhang mit der Vorstellung des neuen Gesetzentwurfes forderte Spahn aber auch eine breite Diskussion zur Neulösung bei der gesetzlichen Regelung der Zustimmung zur Organspende. Der Minister plädiert für die sogenannte Widerspruchslösung, bei der die Zustimmung zur Organspende automatisch als gegeben gilt, so lange man nicht aktiv widerspricht. Sie ist in vielen EU-Ländern heute bereits Gesetz. In Deutschland gilt derzeit die sogenannte Entscheidungslösung.

Neuer Gesetzentwurf für ein Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 31.08.2018: www.bundesgesundheitsministerium.de

Quellen