In Deutschland muss jeder krankenversichert sein. Doch trotz Versicherungspflicht wird nicht jede Untersuchung oder Behandlung von der Krankenkasse übernommen. Wer entscheidet aber, was die Krankenkassen bezahlen und was nicht? Dazu muss man wissen wie Krankenkassen funktionieren.
Es gibt zwei Arten der Krankenversicherung: Beamte, Unternehmer oder Freiberufler mit einem höheren Einkommen sind häufig privat krankenversichert. Bei den privaten Krankenversicherungen entscheidet der gewählte Tarif, was die Kasse über die Grundleistungen hinaus zahlt und was man selbst übernehmen muss. Versicherte können hier auswählen, was ihnen im Krankheitsfall wichtig ist, z.B. die Behandlung durch einen Chefarzt oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus. Die gesetzlichen Krankenkassen haben dagegen einen festen Leistungskatalog, der für alle Versicherten gleich ist.
Für die dort festgeschriebenen Leistungen müssen gesetzlich Versicherte bei einem Arztbesuch in der Regel nichts bezahlen. Das gilt z.B. für die notwendigen ärztlichen Behandlungen, für Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen, für die meisten Medikamente und für Hilfsmittel oder für Kuren, wo allerdings ein Eigenanteil bezahlt werden muss. Zusätzlich können die einzelnen Krankenkassen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus für bestimmte Leistungen die Kosten übernehmen, z.B. für eine professionelle Zahnreinigung oder auch für alternative Behandlungsmethoden. Neben den festgeschriebenen Leistungen können Ärzte aber auch medizinische Leistungen anbieten, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlen. Hierzu zählen etwa kosmetische Schönheitsoperationen oder Schutzimpfungen vor privaten Fernreisen.
Was in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wird und was nicht, darüber entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz GBA. Dabei berät der GBA, welche neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden von den Krankenkassen bezahlt werden müssen. Dafür überprüft er, ob die Leistungen medizinisch notwendig, zweckmäßig sowie wirtschaftlich sind und ob sie auf aktuellen medizinischen Erkenntnissen beruhen.
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