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Gesundheitssystem

Das Gesundheitssystem: Wie funktioniert es?

Erfahren Sie hier, wie das deutsche Gesundheitssystem aufgebaut ist und wie es funktioniert.

Das deutsche Gesundheitssystem hat zwei Besonderheiten: das duale System der Krankenversicherung und die Selbstverwaltung. Doch was bedeutet das im Einzelnen? 

Das sogenannte duale System der Krankenversicherung bedeutet, dass es zwei Arten der Krankenversicherung gibt: die gesetzliche und die private. In Deutschland besteht eine Verpflichtung zur Krankenversicherung. 90% der Einwohner in Deutschland sind gesetzlich und 10% sind privat krankenversichert. Privat krankenversichert sind in der Regel Beamte, Unternehmer, Freiberufler oder Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen. Egal ob gesetzlich oder privat versichert - alle Versicherten dürfen ihren Arzt, ihre Ärztin oder ihr Krankenhaus frei wählen und haben Zugang zu allen notwendigen Behandlungsmethoden. 

Die zweite Besonderheit des deutschen Gesundheitssystems ist die Selbstverwaltung. In vielen Ländern ist das Gesundheitssystem staatlich geregelt. Nicht so in Deutschland: hier verwaltet sich das Gesundheitssystem selbst. Der Staat gibt nur den gesetzlichen Rahmen vor. An der Selbstverwaltung sind verschiedene Organisationen beteiligt: die gesetzlichen Krankenkassen, die Vereinigungen der Zahnärzte, der Ärzte und Psychotherapeuten und die Vertretung der Krankenhäuser. An der Spitze der Selbstverwaltung steht der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA. Hier werden alle Entscheidungen zur Gesundheitsversorgung in Deutschland getroffen, z. B. welche Arzneimittel oder Behandlungsmethoden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen und welche nicht. 

Der G-BA besteht aus Vertretern der einzelnen Organisationen und einem unparteiischen Vorsitzenden. Als Berater ohne Stimmrecht beteiligen sich auch Patientenorganisationen an den Gesprächen, um die Interessen von chronisch Kranken oder Menschen mit Behinderungen zu vertreten. Zusätzlich können auch weitere Verbände, wie die Bundesärztekammer, Berufsorganisationen der Pflegeberufe oder die privaten Krankenversicherungen beratend teilnehmen. Die Organisation und die Arbeitsweise des G-BA ist im fünften Sozialgesetzbuch geregelt. Das Bundesministerium für Gesundheit überprüft dabei, ob die getroffenen Beschlüsse im Einklang mit dem Gesetz sind. Der große Vorteil der Selbstverwaltung: Dadurch, dass viele Beteiligte in die Gespräche einbezogen werden, fließen in die Entscheidung alle wichtigen Perspektiven mit ein.

Mehr Informationen zum Gesundheitssystem und seiner Organisation finden Sie auf dem Gesundheitsportal der Stiftung Gesundheitswissen.

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