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Impfungen

Masern-Impfung: Für wen gilt die Impfpflicht?

In Deutschland gilt eine Masernimpfpflicht für Kinder und Menschen, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten. Hintergrund sind die niedrigen Impfquoten in Deutschland. Lesen Sie hier, was Eltern beachten müssen.

Impfungen zählen zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen in der Medizin. Mit ihrer Hilfe können gefährliche, tödliche Krankheiten wie Pocken, Tetanus oder Kinderlähmung kontrolliert oder sogar ausgerottet werden. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Menschen sich oder ihre Kinder nicht impfen lassen. Auch gegen Masern gibt es wirksamen Impfungen. Doch in Deutschland sind die Impfquoten noch zu niedrig, sodass es immer wieder zu regionalen Ausbrüchen kommt.

Masern sind eine hochansteckende Erkrankung, die durch das Masernvirus ausgelöst wird. Sie zeigt sich durch Erkältungsbeschweren und einen Hautausschlag aus bräunlich-rosafarbenen Flecken. In der Regel klingt eine Masernerkrankung nach 6 bis 11 Tagen ab.

Allerdings kann eine Masernerkrankung auch Folgen haben. Denn das Masernvirus kann das Immunsystem bis zu einem Jahr oder sogar länger schwächen. In dieser Zeit ist der Körper anfällig für weitere Erkrankungen. Häufig treten Mittelohrentzündungen, Durchfälle und Lungenentzündungen aus. Säuglinge, Kleinkinder und Erwachsene ab 20 Jahren haben ein höheres Risiko für solche Folgeerkrankungen. Bei Menschen mit Immunschwäche können die Masern auch einen schweren oder tödlichen Verlauf nehmen.

In sehr seltenen Fällen kann eine Masernerkrankung auch Folgen für das Gehirn haben. Ein Beispiel dafür ist die Gehirnentzündung, die bei 1 von 1000 Menschen mit Masern auftritt. Sie beginnt 4 bis 7 Tage nach dem Auftreten des Hautausschlags. Eine weitere mögliche Folge ist die Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Dabei handelt es sich um eine tödliche Gehirnschädigung, die 6 bis 8 Jahre nach einer Masernerkrankung auftreten kann.

Seit wann gibt es die Masernimpfpflicht in Deutschland?

Mit dem Masernschutzgesetz wurde erstmals eine Impfpflicht gegen Masern in Deutschland eingeführt. Seit dem 1. März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass ihr Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masernimpfungen erhalten hat, bevor es in eine Kita oder Schule aufgenommen wird.

Für wen gilt die Masernimpfpflicht?

Alle Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masernimpfung oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunschutz gegen Masern nachweisen. Dieser Immunschutz wird zumeist über einen Bluttest ermittelt, bei dem die Menge an Abwehrstoffen gegen Masern im Blut bestimmt wird. Wer mindestens zwei Jahre alt ist, muss auch die zweite Masernimpfung oder einen Nachweis über einen Immunschutz belegen. Kinder unter einem Jahr können ohne Nachweis in die Kita aufgenommen werden. Ist eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich, sind diese Kinder von der Regelung ausgenommen.

Die Masernimpfpflicht betrifft neben Kindern insbesondere Menschen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten. Dazu gehören u. a. Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Arztpraxen und Unterkünfte für Asylbewerber. Auch Ehrenamtliche und Praktikanten in diesen Einrichtungen werden von der Maserimpfpflicht erfasst. Wer keinen Nachweis vorlegt, darf in diesen Einrichtungen auch nicht tätig werden. In diesem Fall muss das Gesundheitsamt benachrichtigt werden. Mögliche Folgen sind ein Tätigkeitsverbot oder Bußgelder.

Wie viele Impfungen sieht die Masernimpfpflicht vor?

Die Masernimpfpflicht folgt den Vorgaben der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die STIKO ist eine Expertengruppe, die Impfempfehlungen für Deutschland entwickelt und am Robert Koch-Institut (RKI) angesiedelt ist. Sie empfiehlt, dass Kleinkinder grundsätzlich ab dem 11. Lebensmonat gegen Masern geimpft werden. Eine weitere Impfung ist ab dem 15. Lebensmonat vorgesehen.

Wer sollte eine Masernimpfung nachholen?

Unabhängig von der Masernimpfpflicht empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Jugendlichen und Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, eine Impfung gegen Masern, sofern der Immunschutz noch nicht ausreichend ist. Das ist z. B. der Fall, wenn

  • sie bisher nicht geimpft sind.
  • sie als Kind nur einmal geimpft wurden.
  • unklar ist, ob sie schon geimpft wurden.

Masern gelten als hochansteckend und können schwerwiegende Folgen haben. Auch in Deutschland sterben laut Todesursachenstatistik jährlich 3-7 Personen an den Folgen von Masern.

Weitere Impf-Empfehlungen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder lesen Sie hier.

Wie häufig sind Masern in Deutschland?

Die Zahl der Masernfälle schwankt von Jahr zu Jahr. In den letzten 10 Jahren erreichte sie ihren Höchststand im Jahr 2015 mit 2465 Fällen. Im Jahr 2019 gab es 514 Fälle. Seit Einführung der Impfpflicht sind die Fälle von Masern deutlich zurückgegangen. In den Jahren 2020 bis 2022 könnte dies auch auf die Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie zurückzuführen sein. Für das Jahr 2023 wurden bisher 53 Fälle gemeldet.

Masernimpfpflicht: Das Gesetz im Wortlaut

Masernimpfung: Wie steht Deutschland im europäischen Vergleich da?

In Europa gelten derzeit 29 Länder als Masern frei, da hier für mindestens drei Jahre keine Fälle nachgewiesen wurden. In 9 weiteren europäischen Ländern kommen Masern endemisch, also auf bestimmte Regionen begrenzt, vor. Deutschland gehört auch zu den Ländern, in denen die Masern noch vorkommen. Zwar sind die Impfquoten gegen Masern in den vergangen Jahren leicht angestiegen, doch vor allem die zweite Impfung, die zur vollständigen Immunisierung notwendig ist, erfolgt nicht im erforderlichen Maße. Nach Angaben des RKI betrug die Impfquote bei Schulanfängern 2020 für die erste Masern-Impfung 97,5 Prozent. Die zweite Impfung hatten bei Schuleintritt aber lediglich 93,2 Prozent der Kinder. Das Masernschutzgesetzes soll zu einem Anstieg der Impfquoten beitragen.. Denn laut RKI ist eine Impfquote von 95 Prozent notwendig, um die Krankheit auszurotten.

Warum lassen Menschen sich nicht gegen Masern impfen?

Dass viele Menschen in Deutschland den Stich mit der Nadel scheuen oder ihre Kinder nicht impfen lassen, hat verschiedene Ursachen. Ein wichtiger Faktor ist die persönliche Einschätzung. So halten 12 Prozent der Bevölkerung die Masernimpfung für „nicht so wichtig“. Dies zeigt eine repräsentative Befragung zum Wissen und Verhalten der Menschen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (heute Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, BIÖG). 47 Prozent der Befragten gaben an, sie hätten Impftermine schlicht vergessen. 19 Prozent fanden es zu zeitaufwändig für eine Impfung in die Arztpraxis zu gehen. 25 Prozent fürchten Nebenwirkungen. Weitere Gründe waren Zweifel an der Wirksamkeit der Impfung, oder eine generelle Ablehnung von Impfungen.

Welche Impfungen brauche ich?

Nicht jede Impfung kommt für alle Menschen infrage: Je nach Alter oder Vorerkrankungen werden unterschiedliche Impfungen empfohlen. In unserer Übersicht können Sie nachsehen, ob sie alle notwendigen Impfungen erhalten haben oder ob vielleicht etwas aufgefrischt werden muss.

Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz für Eltern und Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen: www.masernschutz.de

FAQ des Bundesgesundheitsministeriums zum Masernschutzgesetz: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html

Quellen und Hinweise

Unsere Gesundheitsinformationen können eine gesundheitsbezogene Entscheidung unterstützen. Sie ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin und dienen nicht der Selbstdiagnostik oder Behandlung.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Schutzimpfungen; 2023 [Stand: 23.11.2023]. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention
/impfungen/schutzimpfungen.html.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz; 2022 [Stand: 23.11.2023]. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz#:~:
text=Es%20liegt%20im%20Ermessen%20der,bis%20zu%202.500%20EUR%20rechnen.

Jütte R. Zur Geschichte der Schutzimpfung; 2020 [Stand: 23.11.2023]. Verfügbar unter: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/weltgesundheit-2020/318298/zur-geschichte-der-schutzimpfung/.

Horstkötter N, Desrosiers J, Müller U, Ommen O, Reckendrees B, Seefeld L et al. Einstellungen, Wissen und Verhalten von Erwachsenen und Eltern gegenüber Impfungen – Ergebnisse der Repräsentativbefragung 2020 zum Infektionsschutz; 2021. Verfügbar unter: https://www.bioeg.de/fileadmin/user_upload/PDF/studien/Infektionsschutzstudie_2020.pdf [13.08.2025]

Masernschutz.de. Masern-Erkrankungen [Stand: 24.11.2023]. Verfügbar unter: https://www.masernschutz.de/themen/masern-erkrankungen/.
Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI). Masern: Gemeldete Masern-Krankheitsfälle in Deutschland; 2023 [Stand: 23.11.2023]. Verfügbar unter: https://www.nali-impfen.de/monitoring-daten/krankheitsfaelle-in-deutschland/masern/.

Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD). Child vaccination rates (indicator); 2023 [Stand: 27.11.2023]. Verfügbar unter: https://data.oecd.org/healthcare/child-vaccination-rates.htm#indicator-chart.

Patienten-Information.de. Masern – brauche ich eine Nachhol-Impfung?; 2020 [Stand: 24.11.2023]. Verfügbar unter: https://www.patienten-information.de/kurzinformationen/nachholimpfung-masern.

Robert Koch-Institut. Infektionsepidemiologischse Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2020; 2021 [Stand: 23.11.2023]. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Jahrbuch/Jahrbuch_2020.pdf?__blob=publicationFile.

Robert Koch-Institut (RKI). Ständige Impfkommission (STIKO); 2023 [Stand: 24.11.2023]. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/stiko_node.html.

Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin 4/2023: Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2023 2023 [Stand: 17.07.2023]. Verfügbar unter: www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2023/Ausgaben/04_23.pdf?__blob=publicationFile.

Robert Koch-Institut (RKI). Masern; 2020 [Stand: 27.11.2023]. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Masern.html.

Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin 48/2022: Impfquoten von Kinderschutzimpfungen in Deutschland 2022 [Stand: 24.11.2023]. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/48_22.pdf?__blob=publicationFile.

World Health Organization. Tenth meeting of the European Regional Verification Commission for Measles and Rubella Elimination: Summary of virtual sessions held on 6 October 2021, 2 November 2021, 8 December 2021 and 16 February 2022. Copenhagen:: WHO Regional Office for Europe; 2022 [Stand: 27.11.2023]. Verfügbar unter: https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/363174/WHO-EURO-2022-6093-45858-66035-eng.pdf?sequence=1.

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Erstellt vom Team Stiftung Gesundheitswissen.

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Erstellt am: 14.02.2024