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Impfungen

Impfpass: Das steht drin

Gegen was bin ich geimpft? Ist es wieder Zeit für eine Auffrischung? Aus dem Kopf wird das kaum jemand beantworten können. Dafür gibt es den Impfpass (auch: Impfausweis). Aus dem gelben Heftchen schlau zu werden, ist allerdings nicht immer ganz einfach. Wir zeigen, was alles in ihm steckt.

Wie ist der Impfpass aufgebaut?

Je nach Herausgeber können sich die Impfausweise im Aufbau leicht unterscheiden. Außerdem ändert sich der Aufbau regelmäßig. Die gängige Reihenfolge ist diese:

Nach dem Deckblatt des Impfpasses folgt eine Doppelseite für bestimmte Impfungen, die bei der Einreise in manche Länder nachgewiesen werden müssen. Sie entsprechen den internationalen Gesundheitsvorschriften im Reiseverkehr. Ein Beispiel ist die Impfung gegen Gelbfieber. Auch andere vorbeugende Maßnahmen können hier eingetragen werden, z. B. eine Malaria-Prophylaxe.

Auf den nachfolgenden Seiten im Impfpass ist Platz für die Standardimpfungen. Hier gibt es in der Regel jeweils eigene Seiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Zu den Standardimpfungen zählen zum Beispiel Impfungen gegen Mumps, Masern und Röteln oder gegen Wundstarrkrampf, Keuchhusten und Diphterie.

Für Impfungen gegen die Grippe (Influenza) gibt es im Impfausweis oft einen zusätzlichen Abschnitt. Gegebenenfalls gibt es danach einen Vermerk zur Tuberkulose-Impfung. Diese Impfung wird jedoch seit 1998 nicht mehr vom Robert Koch-Institut empfohlen. In den neueren Impfpässen wird die Tuberkulose-Impfung an dieser Stelle nicht mehr genannt.

Während die Standardimpfungen für die Allgemeinbevölkerung empfohlen werden, sind Indikationsimpfungen nur für bestimmte Situationen gedacht. Das kann z. B. eine Grunderkrankung oder eine Reise in ein anderes Land sein. Ein Beispiel ist die Impfung gegen FSME – eine Erkrankung, die durch Zeckenbisse übertragen wird. Diese kommt in manchen Regionen häufiger vor als in anderen. Menschen, die in betroffenen Regionen leben oder dorthin reisen, wird eine entsprechende Impfung empfohlen. Auch für den Beruf können bestimmte Impfungen sinnvoll sein. So wird Tierärzten und Tierärztinnen z. B. eine Impfung gegen Tollwut empfohlen.

In den neueren Impfausweisen gibt es auch eine Seite, auf der Impfungen gegen Covid-19 eingetragen werden können. Außerdem können dort auch durchgemachte Corona-Erkrankungen eingetragen werden, da diese unter Umständen zum Impfschutz dazu zählen.

Eine Antikörperuntersuchung ist eine Blutuntersuchung, mit der man feststellen kann, ob jemand bereits Abwehrstoffe gegen eine Erkrankung hat – entweder durch eine Impfung oder weil derjenige die Erkrankung bereits durchgemacht hat. Denn normalerweise bildet das Abwehrsystem nach einer Impfung oder der durchgemachten Erkrankung Antikörper gegen den Krankheitserreger. Diese Blutuntersuchung wird allerdings nur in Ausnahmefällen durchgeführt und im Impfpass festgehalten. Mit ihr kann beispielsweise festgestellt werden, ob ein Schutz etwa bei Röteln gegeben ist. Das könnte für Schwangere wichtig sein, denen der Nachweis von Rötelimpfungen fehlt. Eine Rötelimpfung sollte während der Schwangerschaft nicht nachgeholt werden, aber eine Infektion mit Röteln in dieser Zeit kann gefährlich für das ungeborene Kind sein.

Bei einer passiven Immunisierung werden Antikörper gegen eine bestimmte Erkrankung verabreicht. Das ist z. B. sinnvoll bei Menschen, die einen schnellen Schutz gegen die Erkrankung benötigen, aber noch nicht geimpft wurden oder bei denen der Impfstatus unklar ist. Dies kann beispielsweise bei Verletzungen der Fall sein. Ist der Patient, die Patientin nicht oder nicht vollständig gegen Wundstarkrampf geimpft, kann die Gabe von Antikörpern einen sofortigen Schutz vor der Krankheit bieten. Allerdings werden die Antikörper schnell wieder vom Körper abgebaut und der Schutz lässt nach. Passive Immunisierungen sind also für Notfälle gedacht und ersetzen keine Impfung. 

In den älteren Impfausweisen können hier weitere Anmerkungen zu Impfungen oder weitere wichtige medizinische Daten vermerkt werden, wie etwa die Blutgruppe oder chronische Erkrankungen. So kann der Impfpass auch im Notfall wichtige Informationen geben. Auf der Rückseite des Impfpasses findet sich ein Überblick über die Standardimpfungen.

Wo finde ich welche Angaben im Impfpass?

Wo genau sind meine Standardimpfungen im Impfpass aufgeführt? Woher weiß ich, ob mein Impfschutz noch ausreicht? Und was passiert, wenn im Notfall mein Impfstatus unklar ist? Diese und weitere Fragen beantwortet unser interaktiver Impfpass:

Was bedeuten die einzelnen Angaben im Impfpass genau?

  • Spalte 1 - Das Impfdatum: Mit dieser Angabe im Impfpass lässt sich nachvollziehen, wann man eine Impfung bekommen hat. Daraus können Patienten und Ärzte errechnen, wann eine Impfung eventuell aufgefrischt werden muss. Die Empfehlungen dafür kommen von der STIKO – der Ständigen Impfkommission.
  • Spalte 2 - Handelsname des Impfstoffes und die sogenannte Chargen-Bezeichnung: Meist klebt der Arzt einen Aufkleber mit diesen Daten in den Impfpass ein. Sollte es durch die Impfung zu Nebenwirkungen kommen, kann man genau nachvollziehen, um welchen Impfstoff es sich handelt.
  • Spalte 3 - Krankheiten: Hier werden die entsprechenden Krankheiten und in einigen Fällen auch die Krankheitserreger, gegen die geimpft wird, angekreuzt. Einige Krankheiten werden mit Buchstaben abgekürzt, um den Eintrag in den Impfpass zu erleichtern.
  • Spalte 4: Name und Anschrift des Impfarztes, Unterschrift und Stempel: Falls es zu Fragen kommt, die mit dem Impfpass nicht zu beantworten sind, kann so leicht der betreffende Arzt erreicht werden.
     

Gibt es einen digitalen Impfpass?

Einen digitalen Impfpass gibt es derzeit als Teil der elektronischen Patientenakte (ePa). Dieser ist ebenfalls nach internationalen Standards aufgebaut.

Welche Impfungen brauche ich?

Nicht jede Impfung kommt für alle Menschen infrage: Je nach Alter oder Vorerkrankungen werden unterschiedliche Impfungen empfohlen. In unserer Übersicht können Sie nachsehen, ob sie alle notwendigen Impfungen erhalten haben oder ob vielleicht etwas aufgefrischt werden muss.

Impfpass verloren: Was tun?

Ihr Arzt, Ihre Ärztin kann Sie auch impfen, wenn Sie keinen Impfpass dabeihaben. In diesem Fall können Sie sich eine Impfbestätigung ausstellen lassen oder Sie lassen den Eintrag im Impfpass später nachholen.

Ist der Impfpass verloren oder unvollständig, kann Ihr Hausarzt, Ihre Hausärztin eventuell an Ihrer Patientenakte nachvollziehen, welche Impfungen Sie erhalten haben. Ist dies nicht möglich, können Sie empfohlene Schutzimpfungen einfach noch einmal bekommen. Grundsätzlich gilt eine Impfung nur dann als durchgeführt, wenn sie im Impfpass eingetragen ist.

Theoretisch lassen sich auch Rückschlüsse auf Impfungen ziehen, wenn man die Antikörper im Blut feststellen lässt. Diese sogenannte Titer-Bestimmung ist aber aufwändig und nicht unbedingt aussagekräftig. Außerdem müssen die Patienten die Kosten für solche Untersuchungen meist selbst tragen. Das Robert Koch-Institut (RKI) bewertet solche Tests nur in Ausnahmefällen als gerechtfertigt.

Wo bekomme ich einen (neuen) Impfpass?

Den Impfpass erhält man idealerweise gleich bei der Geburt. Er sollte möglichst ein Leben lang weitergeführt werden. Dann kann jeder Arzt, jede Ärztin nachvollziehen, wogegen man geschützt ist. Prinzipiell können alle impfenden Ärzte, Ärztinnen und Apotheken einen Impfausweis ausstellen. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch von der privaten Krankenversicherung übernommen. Ein Impfpass bleibt ein Leben lang gültig.

Wie funktioniert Impfen?

Impfen oder nicht impfen? Einige Menschen sind verunsichert, wenn sie sich mit dem Thema für sich oder ihre Kinder auseinandersetzen. Hilfreich kann dabei sein, zu verstehen, was genau im Körper bei einer Impfung passiert, wann und wie eine Impfung wirkt und wie einzelne Impfempfehlungen zustande kommen.

Ist der Impfpass international gültig?

Der gelbe Impfpass – auch Impfausweis oder Impfbuch genannt - ist ein internationales Dokument, erstellt nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO. So kann man auch bei Reisen ins Ausland leicht nachvollziehen, welche Impfungen jemand erhalten hat. Das wird insbesondere dann relevant, wenn man in Länder einreisen will, in denen eine Impfung gegen bestimmte Krankheiten vorgeschrieben ist.

Daneben gelten in Deutschland noch die weißen Faltausweise.

Möglichst jede Impfung soll im Impfpass dokumentiert werden. Die erste Seite ist das Deckblatt mit den persönlichen Angaben. Bei Reisen ins Ausland kann es hilfreich sein, hier auch die Passnummer zu vermerken.

Quellen und Hinweise

Unsere Gesundheitsinformationen können eine gesundheitsbezogene Entscheidung unterstützen. Sie ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin und dienen nicht der Selbstdiagnostik oder Behandlung.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU. 2022. Verfügbar unter: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtierausweis.html [03.01.2023]

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), Bundesamt für Justiz. Gesetzt zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG): § 22 Impf-, Genesenen- und Testdokumentation Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__22.html [03.01.2023].

Kassenärztliche Bundesvereinigung. Anwendungen in der ePa. Elektronischer Impfpass (eImpfpass). Verfügbar unter: https://www.kbv.de/html/e-impfpass.php [03.01.2023].

Murphy KM, Weaver C. Janeway Immunologie. 9. Auflage. Berlin: Springer Spektrum; 2018. (Springer eBook Collection).

Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI). Impfausweis; 2023. Verfügbar unter: https://www.nali-impfen.de/impfen-in-deutschland/impfausweis/ [03.01.2023]

Pschyrembel Online. Antikörperbestimmung; 2019. Verfügbar unter: https://www.pschyrembel.de/Antik%C3%B6rperbestimmung/B1KLB [03.01.2023].

Robert Koch-Institut (RKI). Schutzimpfung gegen Gelbfieber: Häufig gestellte Fragen und Antworten; 2023. Verfügbar unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Gelbfieber/FAQ-Liste_Gelbfieber_Impfen.html#:~:text=Wo%20kann%20man%20sich%20impfen,staatlich%
20zugelassenen%20Gelbfieberimpfstellen%20durchgef%C3%BChrt%20werden [03.01.2023].

Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin 4/2023: Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2023. Verfügbar unter: www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2023/Ausgaben/04_23.pdf?__blob=publicationFile [03.01.2023]

Robert Koch-Institut (RKI). Schutzimpfung gegen Tuberkulose: Häufig gestellte Fragen und Antworten; 2018. Verfügbar unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Tuberkulose/FAQ-Liste_Tuberkulose_Impfen.html [03.01.2023].

Robert Koch-Institut (RKI). Wie soll bei fehlender Impfdokumentation vorgegangen werden?; 2012. Verfügbar unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_AllgemeineFragen/FAQ01.html [03.01.2023]

Robert Koch-Institut (RKI). Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Röteln-Immunität; 2014. Verfügbar unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/MMR/Roeteln/Liste_Roeteln.html#:~:text=
Der%20Nachweis%20von%20R%C3%B6teln-IgG,IU%2Fml%20als%20schutzvermittelnd%20angesehen [03.01.2023]

Rothe C, Rosenbusch D, Alberer M, Bühler S, Burchard G, Erkens K et al. Reiseimpfungen – Hinweise und Empfehlungen. Flug u Reisemed 2020; 27(02):56–88. Verfügbar unter: https://www.dtg.org/images/Startseite-Download -Box/2020_DTG_Empfehlungen_Reiseimpfungen.pdf [03.01.2023]

World Health Organization. International health regulations (2005). 3. Aufl. Geneva, Switzerland: World Health Organization; 2016. Verfügbar unter: https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/246107/9789241580496-eng.pdf?sequence=1 [03.01.2023]

Unsere Angebote werden regelmäßig geprüft und bei neuen Erkenntnissen angepasst. Eine umfassende Prüfung findet alle drei bis fünf Jahre statt. Wir folgen damit den einschlägigen Expertenempfehlungen, z.B. des Deutschen Netzwerks für Evidenzbasierte Medizin.

Informationen dazu, nach welchen Methoden die Stiftung Gesundheitswissen ihre Angebote erstellt, können Sie in unserem Methodenpapier nachlesen.

Erstellt vom Team Stiftung Gesundheitswissen.

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Erstellt am: 10.04.2024