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Was regeln Patientenrechte?

Eine Vielzahl von Vorschriften regeln das Miteinander im Gesundheitswesen – zwischen Ärzten, Kliniken und Krankenversicherungen auf der einen Seite und Patientinnen und Patienten auf der anderen Seite. Seit 2013 sind viele Rechte und Pflichten von Patienten und Patientinnen im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten. Was sich hinter dem Begriff Patientenrechte verbirgt, wissen jedoch viele nicht. Dabei lohnt es sich, einen genaueren Blick darauf zu werfen.

Ob Rückenschmerzen, Erkältung oder Kniearthrose: Regelmäßig gehen Millionen von Menschen in Deutschland zum Arzt oder zur Ärztin. Viele wissen jedoch nicht, welche Rechte und Pflichten sie haben. So hat eine Untersuchung des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) ergeben, dass 60 Prozent der Deutschen die spezifischen Regelungen des Patientenrechtegesetzes nicht kennen. Und nur die Hälfte derjenigen, die aktiv nach Informationen zu Patientenrechten suchen, findet Angaben, die als verlässlich eingestuft sind. 

Dabei hilft einem das Wissen über die eigenen Rechte und Pflichten gegenüber dem behandelnden Arzt, der Klinik oder der Krankenversicherung, auf deren Entscheidungen Einfluss nehmen zu können. Es ist deswegen eine wichtige Grundlage für eine auf wechselseitigem Vertrauen basierende Patienten-Arzt-Beziehung und für gemeinsam getragene Entscheidungen. Wie muss Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aufklären? Wer entscheidet über die Diagnostik und Therapie? Und was gehört in die Patientenakte? Fragen wie diese sind rechtlich definiert und für beide Seiten – Ärzte und Patienten – mit bestimmten Verpflichtungen verbunden.

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Was regeln die Patientenrechte?

Früher war es für einen Patienten oft schwierig, einem Arzt zu widersprechen. Doch durch die Patientenrechte ist die Stellung der Patienten gestärkt worden. Sie können nun selbst mehr Einfluss auf ihre Behandlung nehmen. Natürlich gab es auch vorher schon Rechte und Pflichten. Allerdings waren viele nicht gesetzlich festgeschrieben, was einen Überblick über Rechte und Ansprüche schwierig machte.

Erst 2013 wurden alle Rechte im Patientenrechtegesetz gebündelt, konkretisiert und erweitert. Zu diesen Rechten gehört beispielsweise das Recht auf genaue Aufklärung über eine Behandlung durch einen Arzt, das Recht eine Behandlung abzulehnen, selbst wenn der Arzt sie als nötig erachtet und das Recht seine Patientenakten einsehen zu dürfen, die der Arzt pflegt.

Um bestens versorgt zu sein, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und auch einfordern. Fragen Sie bei Unklarheiten einfach bei Ihrem Arzt nach, um Missverständnisse zu vermeiden.

Für mehr Informationen über die einzelnen Rechte besuchen Sie das Gesundheitsportal der Stiftung Gesundheitswissen. Und schauen Sie sich die weiteren Filme an.

Wissen ist gesund.

Auch Patienten haben Pflichten

Wichtig für Patienten ist: Auch sie haben Pflichten, auch wenn sie als Obliegenheiten häufig nicht einklagbar sind. Dazu zählt etwa, relevante Umstände für die Behandlung offen zu legen. Verstößt der Patient dagegen, können nicht nur medizinische, sondern auch rechtliche Nachteile entstehen. 

Wo sind Patientenrechte festgehalten?

Zentral ist das Patientenrechtegesetz. Es ist 2013 in Kraft getreten und regelt in einem eigenen Abschnitt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestimmte Patientenrechte (§§ 630 a-h). Diese gelten gegenüber dem Arzt oder der Ärztin sowie allen Behandelnden – ob Physiotherapeut, Hebamme oder Heilpraktiker. Weitere Regelungen enthalten unter anderem Berufsordnungen der Ärzte oder das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB).

Mit dem Patientenrechtegesetz sollte die Patientensouveränität weiter gestärkt und mehr Rechtssicherheit gegeben werden. Ärztliche Aufklärungs- und Dokumentationspflichten und das Recht auf Selbstbestimmung sind beispielsweise darin festgehalten. Oder das Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen, auf freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie das Recht auf Unterstützung bei vermuteten Behandlungsfehlern.

Zwar hatten Patienten in Deutschland zuvor auch Rechte und Pflichten. Ein Großteil dieser Rechte war jedoch nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern gründete auf dem sogenannten Richterrecht, der Rechtsprechung. Es war deshalb sehr schwierig, sich einen Überblick über die Rechte und Ansprüche der Patienten zu verschaffen. Durch das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ – dem sogenannten Patientenrechtegesetz sind die verstreuten Patientenrechte erstmals gebündelt worden. Zudem ist die Stellung des Patienten im Gesundheitssystem gestärkt worden. Das Gesetz kommt nicht nur Patientinnen und Patienten zugute. Auch Ärztinnen und Ärzte haben seither mehr Rechtssicherheit.

Medizinrechtsexperte Dr. Rainer Hess

Jurist im Medizin- und Gesundheitsbereich 

  • bis 2024 Stiftungsratsvorsitzender der Stiftung Gesundheitswissen
  • 2004 - 2012 unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses.  
  • 1988 - 2003 Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. 

Schwerpunkt: Systemberatung im Sozial- und Gesundheitswesen

 

Quellen und Hinweise

Unsere Gesundheitsinformationen können eine gesundheitsbezogene Entscheidung unterstützen. Sie ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin und dienen nicht der Selbstdiagnostik oder Behandlung.

Ärztekammer Bremen. Pflichten des Patienten aus dem Behandlungsvertrag. 2019. [online]
https://www.aekhb.de/data/mediapool/pa_re_patientenpflichten_2019.pdf [12.5.2020]

Böcken J, Braun B, Meierjürgen J (Hrsg.). Bertelsmann Stiftung / BARMER GEK. Gesundheitsmonitor 2016. Bürgerorientierung im Gesundheitswesen. 2016 [online] http://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/imported/abstract/ABS_978-3-86793-776-4_1.pdf [01.04.2021]

Bundesärztekammer / Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern. Patientenrechtegesetz. [online]
http://www.bundesaerztekammer.de/recht/gesetze-und-verordnungen/patientenrechtegesetz/ [25.08.2021]

Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Informiert und selbstbestimmt: Ratgeber für Patientenrechte. 2019. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Praevention/Broschueren/Ratgeber_Patientenrechte_bf.pdf [25.08.2021]

IGES Institut. Patientenrechtegesetz: Verbesserungen reichen noch nicht aus. 2016. [online]
http://www.iges.com/kunden/gesundheit/forschungsergebnisse/2016/patientenrechtegesetz-verbesserungen-reichen-noch-nicht-aus/index_ger.html [25.08.2021]

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Erstellt am: 04.06.2021