Berlin, 04.06.2021 - Eine Vielzahl von Vorschriften regeln das Miteinander im Gesundheitswesen – zwischen Ärzten, Kliniken und Krankenversicherungen auf der einen Seite und Patientinnen und Patienten auf der anderen Seite. Seit 2013 sind viele Rechte und Pflichten von Patienten und Patientinnen im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten. Was sich hinter dem Begriff Patientenrechte verbirgt, wissen jedoch viele nicht. Dabei lohnt es sich, einen genaueren Blick darauf zu werfen.

Ob Rückenschmerzen, Erkältung oder Arthrose: Regelmäßig gehen Millionen von Menschen in Deutschland zum Arzt oder zur Ärztin. Viele wissen jedoch nicht, welche Rechte und Pflichten sie haben. So hat eine Untersuchung des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) ergeben, dass 60 Prozent der Deutschen die spezifischen Regelungen des Patientenrechtegesetzes nicht kennen. Und nur die Hälfte derjenigen, die aktiv nach Informationen zu Patientenrechten suchen, findet Angaben, die als verlässlich eingestuft sind. 

Dabei hilft einem das Wissen über die eigenen Rechte und Pflichten gegenüber dem behandelnden Arzt, der Klinik oder der Krankenversicherung, auf deren Entscheidungen Einfluss nehmen zu können. Es ist deswegen eine wichtige Grundlage für eine auf wechselseitigem Vertrauen basierende Patienten-Arzt-Beziehung und für gemeinsam getragene Entscheidungen. Wie muss Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aufklären? Wer entscheidet über die Diagnostik und Therapie? Und was gehört in die Patientenakte? Fragen wie diese sind rechtlich definiert und für beide Seiten – Ärzte und Patienten – mit bestimmten Verpflichtungen verbunden.

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Wo sind Patientenrechte festgehalten? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Zentral ist das Patientenrechtegesetz. Es ist 2013 in Kraft getreten und regelt in einem eigenen Abschnitt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestimmte Patientenrechte (§§ 630 a-h). Diese gelten gegenüber dem Arzt oder der Ärztin sowie allen Behandelnden – ob Physiotherapeut, Hebamme oder Heilpraktiker. Weitere Regelungen enthalten unter anderem Berufsordnungen der Ärzte oder das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB).

Mit dem Patientenrechtegesetz sollte die Patientensouveränität weiter gestärkt und mehr Rechtssicherheit gegeben werden. Ärztliche Aufklärungs- und Dokumentationspflichten und das Recht auf Selbstbestimmung sind beispielsweise darin festgehalten. Oder das Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen, auf freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie das Recht auf Unterstützung bei vermuteten Behandlungsfehlern.

Zwar hatten Patienten in Deutschland zuvor auch Rechte und Pflichten. Ein Großteil dieser Rechte war jedoch nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern gründete auf dem sogenannten Richterrecht, der Rechtsprechung. Es war deshalb sehr schwierig, sich einen Überblick über die Rechte und Ansprüche der Patienten zu verschaffen. Durch das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ – dem sogenannten Patientenrechtegesetz sind die verstreuten Patientenrechte erstmals gebündelt worden. Zudem ist die Stellung des Patienten im Gesundheitssystem gestärkt worden. Das Gesetz kommt nicht nur Patientinnen und Patienten zugute. Auch Ärztinnen und Ärzte haben seither mehr Rechtssicherheit.

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