Nachmittags in einem Café. Plötzlich beobachten Sie, wie ein Gast in sich zusammensinkt und aufhört zu atmen – Herzstillstand. Sie wissen nicht genau, was jetzt zu tun ist und der letzte Erste-Hilfe-Kurs liegt schon länger zurück? So geht es vielen in einer Notsituation. Dabei ist wirksame Erste Hilfe oft einfach. Die folgenden fünf Tipps zeigen, was Sie als Laie im Notfall tun sollten und wie Sie gut für eine Notfall-Situation gewappnet sind.
Ob in der Freizeit, am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr – wenn Menschen in Not geraten, ist schnelle Hilfe oft lebenswichtig. Etwa bei einem Herzstillstand: Wenn ein Ersthelfer, eine Ersthelferin sofort mit Herz-Druckmassage und Beatmung beginnt, verdoppeln oder verdreifachen sich die Überlebenschancen der betroffenen Person.
Selbst wenn im Ernstfall umgehend ein Notruf erfolgt, bis die Rettungskräfte eintreffen und eingreifen, vergeht meist wertvolle Zeit. Auch einfache Maßnahmen können lebensrettend sein. Beginnen Sie zügig mit den Erste-Hilfe-Maßnahmen. Achten Sie dabei aber auch auf die eigene Sicherheit.
Wer im Notfall unüberlegt handelt, bringt möglicherweise sich und andere in Gefahr. Schlimmstenfalls entsteht zusätzlicher Schaden. Darum beginnt Erste Hilfe nicht mit Wiederbelebungs-Maßnahmen, sondern mit der eigenen Sicherheit. Sie erkennen einen Notfall? Bewahren Sie Ruhe und verschaffen sich einen Überblick: Was ist geschehen und welche Gefahren drohen? Der Selbstschutz hat Priorität. Nähern Sie sich Betroffenen erst, wenn es Ihnen gefahrlos möglich ist. So gilt zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall mit Verunglückten: Sichern und kennzeichnen Sie zunächst die Unfallstelle, warnen Sie andere Verkehrsteilnehmer, damit keine Folgeunfälle passieren. Der ADAC stellt Informationen zur richtigen Absicherung eines Verkehrsunfalls zur Verfügung.
Wann handelt es sich um einen Notfall? Und welche Rufnummer ist in welchem Fall die richtige? Erfahren Sie, an wen Sie sich bei medizinischen Beschwerden wenden können.
Unter der europaweiten Notrufnummer 112 erreichen Sie die Rettungsleitstellen. Dort werden die Einsätze koordiniert. Damit die Rettungskräfte vorab alle relevanten Informationen erhalten, den Umfang der benötigten Maßnahmen einschätzen können und wissen, was sie am Unfallort erwartet, beantworten Sie am Telefon folgende Fragen:
Warten Sie anschließend auf Rückfragen. Das Personal der Leitstellen ist geschult und wird Sie nicht allein lassen, bis Rettungskräfte eintreffen.
Der Notruf 112 funktioniert in Deutschland übrigens in den allermeisten Fällen auch ohne Empfang, da sich das Mobiltelefon bei einem Notruf in das nächste verfügbare Netz einwählt – auch wenn es nicht das eigene ist. Nur wenn keines der drei großen deutschen Mobilnetze verfügbar ist, klappt der Notruf nicht. Totale Funklöcher sind in Deutschland aber äußerst selten. Sollte es doch passieren, dass kein Notruf rausgeht, kann man seine Position verändern – meist bekommt man im Umkreis wieder Empfang. Achtung: bei der 110 funktioniert das nicht.
Im Notfall ist die Hilfsbereitschaft wichtiger als das Wissen um spezielle Hilfsmaßnahmen. Selbstverständlich bewirken Sie mehr mit höherer Kompetenz. Doch schon mit einfachen Mitteln können Sie feststellen, ob Lebensgefahr besteht und welche Hilfe benötigt wird. Lassen Sie Betroffene nicht allein. Reden Sie mit Ihnen, bieten Sie Körperkontakt an, wenn die hilfsbedürftige Person das möchte. Fragen Sie regelmäßig nach dem Befinden und ob Sie noch etwas tun können. Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin in der Leitstelle der Notrufzentrale wird Ihnen am Telefon mit Instruktionen zur Seite stehen.
Einige Rettungsdienste bieten Smartphone-Apps, die in Notfällen eine Unterstützung sein können.
Ist das Opfer bewusstlos, reagiert also nicht auf lautes Ansprechen, atmet aber normal? Dann bringen Sie es in die stabile Seitenlage. Damit verhindern Sie, dass Flüssigkeiten wie Blut oder Erbrochenes in die Atemwege gelangen, an denen der Betroffene ersticken könnte. Überprüfen Sie anschließend regelmäßig die Atmung, bis Rettungskräfte eintreffen.
Können Sie hingegen keine oder nur eine unregelmäßige Atmung (Schnappatmung) feststellen, deutet das auf einen Herzstillstand hin. Wenn die Pump-Funktion des Herzens versagt, droht ein Kreislaufstillstand. Es wird kein Blut mehr durch den Körper gepumpt – das Opfer schwebt in akuter Lebensgefahr. Dieser Zustand ist nur für sehr kurze Zeit umkehrbar. Beginnen Sie daher sofort mit den Wiederbelebungsmaßnahmen. Diese umfassen Herzdruckmassage und Beatmung. Ungeschulte Laien, die sich keine Beatmung zutrauen, können auch helfen, indem sie ausschließlich die Herzdruckmassage durchführen.
Beginnen Sie mit der Herzdruckmassage. Die richtige Frequenz liegt bei 100- bis 120-mal Drücken pro Minute. Um sie einzuhalten hilft es, wenn Sie im Kopf still den Pop-Hit „La Macarena“ oder „Stayin’ Alive“ mitsingen. Das hat eine Studie an der Universität Barcelona ergeben. Die Herzdruckmassage erfolgt im stetigen Wechsel mit der Beatmung: 30x Drücken, 2x Beatmen. In der Praxis zeigt sich aber, dass einige Menschen insbesondere bei der Beatmung unsicher sind. Noch einmal: Ehe Sie gar nicht helfen, können Sie auch nur die Herzdruckmassage durchführen. Beenden Sie die Wiederbelebung erst, wenn Sie eindeutige Lebenszeichen feststellen oder Rettungskräfte übernehmen.
Zur Ersten Hilfe gehören auch psychologische Maßnahmen. Personen, die nach einem Unfall unverletzt wirken, stehen häufig unter Schock und gefährden sich durch unreflektiertes Verhalten womöglich selbst. Sie können viel bewirken, indem Sie Betroffene ansprechen und beruhigen, sie außerhalb des Gefahrenbereichs bringen und ihren Zustand überwachen bis professionelle Helfer vor Ort sind.
Ein Notfall kann jederzeit eintreten. Wer darauf vorbereitet ist, kann wirksam helfen. Doch viele Menschen in Deutschland besitzen nur lückenhafte Erste-Hilfe-Kenntnisse. Das bestätigt z. B. eine Umfrage des ADAC und der Bundes-Arbeitsgemeinschaft Erste Hilfe mit über 3600 Personen. Fast die Hälfte traute sich nicht zu, im Notfall Erste Hilfe leisten zu können. Bei ebenso vielen lag der letzte Erste-Hilfe-Kurs zehn Jahre oder länger zurück. Falls dies auch auf Sie zutrifft und Sie Ihre Kenntnisse erweitern oder auffrischen möchten: Rettungsdienste wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter oder der Malteser Hilfsdienst bieten regelmäßig Kurse an und empfehlen, diese alle zwei bis drei Jahre zu wiederholen.
Ja. Wer im Notfall keine Hilfe leistet, obwohl es erforderlich und gefahrlos möglich wäre, macht sich laut §323c Strafgesetzbuch wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Es drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen. Allerdings: Falls sich Laien für die Hilfeleistung in erhebliche Gefahr begeben müssten, ist die Pflicht zu helfen mit dem Absetzen eines Notrufs erfüllt.
Wer Erste Hilfe leistet und dabei nicht grob fahrlässig handelt (z. B. , weil man die Unfallstelle nicht absichert) oder Betroffene vorsätzlich verletzt, haftet nicht für dadurch entstandene Schäden. Ein gerettetes Leben ist wichtiger als eine gebrochene Rippe, zerschnittene Kleidung oder eine eingeschlagene Scheibe. Deshalb werden Ersthelfer nicht für Verletzungen oder Sachschäden haftbar gemacht, die durch Hilfeleistung entstehen.
Ersthelfer, denen durch die Hilfeleistung Eigenschaden entsteht, haben Anspruch auf Schadensersatz. Unvermeidbare Sachschäden, z.B. Schäden an der Kleidung infolge der Ersten-Hilfe-Leistung, können bei der Haftpflichtversicherung des Verunglückten geltend gemacht werden. Bei körperlichen Schäden des Ersthelfers, die durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen verursacht werden, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Ansprechpartner sind in aller Regel die Unfallkassen der Bundesländer. Bei Arbeits- oder Wegeunfällen kann dies auch der Unfallversicherungsträger des Arbeitgebers sein.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet eine Broschüre mit ausführlichen Informationen zu Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer an, die auch online heruntergeladen werden kann.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) stellt ausführliche Informationen zu den erforderlichen Maßnahmen der Ersten Hilfe in typischen Notfallsituationen, etwa bei Ersticken, Verbrennungen, Blutungen oder einem Herzinfarkt, zur Verfügung. Es erklärt außerdem wichtige Notfallmaßnahmen wie die Herzdruckmassage oder das Ausführen einer stabilen Seitenlage anhand von Bildmaterial oder in Filmen.
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ADAC e. V. 2021. ADAC Umfrage: Große Wissenslücken bei Erster Hilfe [online] https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/verkehrsmedizin/umfrage-erste-hilfe-kurs/ [03.08.2021].
Bauer C. Notruf ohne Netz – So funktioniert’s [online]. https://praxistipps.chip.de/notruf-ohne-netz-so-funktionierts_103445 [22.08.2022].
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o.J.). Strafgesetzbuch (StGB) §323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323c.html [27.07.2018].
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (2018). Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer. Verfügbar unter: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2565 [03.08.2022].
Deutsches Rotes Kreuz. Notruf 112 [online] https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/notruf-112/ [03.08.2022].
Deutsches Rotes Kreuz. Schockzustand [online] https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/schock/ [03.08.2022].
González Martínez E, Ríos Guillermo J, Valero Castell R, Gomar Sancho C, Belda Tortosa I, Carrero Cardenal E. Metronome app versus a mentally hummed song to improve the quality of chest compressions. Emergencias. 2021 Dec;33(6):474-477. English, Spanish. PMID: 34813199.
Olasveengen TM, Semeraro F, Ristagno G et al. 2021. European Resusciation Council Guidelines 2021: Basic Life Support. Resusciation. 161:98–114.
Stiftung Deutsche Anästhesiologie (o.J.). Fakten. Das sollten Sie wissen [online] https://www.einlebenretten.de/fakten.html [02.08.2022].
Zideman DA, Singletary EM, Borra V. 2021. European Resusciation Council Guidelines 2021: First Aid. Resusciation. 161:270-290.
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Erstellt am: 30.08.2022