„Wir brauchen tragfähige Lösungen für die Versorgung der Zukunft! Die Integration moderner Medien in die medizinische Versorgung stellt dabei eine große Chance dar. Sie setzt aber die nötige Gesundheitskompetenz und insbesondere E-Health Literacy bei allen Akteuren voraus. Dies gilt gleichermaßen für die Informationsvermittlung wie auch für die Arzt-Patienten-Interaktion.“ (Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Gesundheitswissen).
Berlin, 04.09.2024 - Online-Sprechstunden beim Arzt können den ein oder anderen Gang in die Praxis und Zeit im Wartezimmer ersparen. Welche Ärzte Videosprechstunden anbieten dürfen, wie Patientinnen und Patienten davon profitieren und wie das Gespräch abläuft, lesen Sie hier.
Wer sich krank fühlt, möchte sich gerne lange Fahrzeiten zur Arztpraxis und das Sitzen im Wartezimmer ersparen. Mit Videosprechstunden können Ärzte und Ärztinnen auch aus der Ferne Beschwerden beurteilen und krank schreiben.
Eine Behandlung über Videochat oder Telefon kann grundsätzlich von allen Arztgruppen angeboten werden – ausgenommen sind Ärzte ohne direkten Patientenkontakt wie Laborärzte, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen. Die Kosten für den digitalen Arztbesuch werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Allerdings dürfen Ärzte höchstens 30 Prozent ihrer Patienten im Quartal online betreuen.
Auch in der Psychotherapie darf die Videosprechstunde angeboten werden, wenn Therapeut und Patient sich bereits kennen. Außerdem sind Videosprechstunden bei Zahnärzten, Physiotherapeuten, Ernährungstherapeuten, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapeuten sowie Ergotherapeuten und Hebammen möglich.
Ärzte und Ärztinnen dürfen auch per Videosprechstunde die Krankschreibung ausstellen. Voraussetzung ist, dass die Beschwerden sich auch ohne persönliche Untersuchung abklären lassen. Patienten und Patientinnen, die in der Praxis bekannt sind, dürfen höchstens 7 Tage krankgeschrieben werden. Bei Patienten und Patientinnen, die noch nicht in der Praxis waren, darf die Krankmeldung für maximal drei Tage ausgestellt werden. Soll die Krankschreibung verlängert werden, müssen Sie mindestens einmal zu einer persönlichen Untersuchung in der Praxis gewesen sein.
Seit Dezember 2023 ist eine Krankschreibung auch per Telefon möglich. Dies gilt für leichte Erkrankungen wie Erkältungskrankheiten oder Magen-Darm-Infekten. Der Arzt, die Ärztin muss die Beschwerden am Telefon ausreichend beurteilen können. Dies gilt auch für kranke Kinder. Eine telefonische Krankmeldung darf für höchstens fünf Tage ausgestellt werden. Weitere Infos zur Krankschreibung haben wir für Sie zusammengefasst.
Grundsätzlich dürfen Ärzte und Ärztinnen auch per Videosprechstunde Medikamente auf einem elektronischen Rezept (E-Rezept) verordnen. Allerdings entscheidet er oder sie, ob die Verordnung ohne persönliche Vorstellung aus medizinischer Sicht vertretbar ist.
Auch Heil- und Hilfsmittel, Reha-Maßnahmen oder häusliche Krankenpflege dürfen online verordnet werden. Dafür müssen Patient und Erkrankung in der Praxis aber schon bekannt sein.
Für die Online-Sprechstunde beim Arzt benötigen Patienten:
Das Gespräch läuft über einen Videodienstanbieter, die die Arztpraxis beauftragt. Dieser Anbieter muss besondere Sicherheitsstandards erfüllen, damit alles, was zwischen Arzt und Patient besprochen wird, vor Dritten geschützt bleibt.
Vor der ersten Videosprechstunde informiert der Arzt den Patienten über datenschutzrechtliche Fragen. So ist beispielsweise verboten, das Gespräch aufzuzeichnen oder zu filmen. Außerdem muss der Patient eine Einwilligungserklärung zur Nutzung der Daten über den Videodienst unterschreiben. Dies kann auch beim ersten Einwählen in den Videodienst erfolgen.
Von der Arztpraxis erhält der Patient, die Patientin einen Termin für die Videosprechstunde, die Internetadresse des Videodienstanbieters und den Einwahlcode für die Sprechstunde. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es sinnvoll, sich bereits fünf bis zehn Minuten vor dem eigentlichen Termin beim Videodienst einzuwählen. Beim Einwählen muss der Patient seinen vollständigen Namen angeben. Nach einem kurzen Techniktest kann es losgehen: Der Patient wird in einen digitalen Wartebereich weitergeleitet, von wo aus der Arzt oder die Ärztin ihn anrufen kann. Während der Videosprechstunde können Patienten sich wie gewohnt mit ihrem Arzt unterhalten. Nach dem Gespräch melden sich sowohl Arzt als auch Patient wieder beim Videodienstanbieter ab.
Wenn man seine Arztbesuche online erledigen kann, spielen räumliche Entfernungen keine Rolle mehr. Daraus können sich verschiedene Vorteile ergeben.
Durch den räumlichen Abstand hat die Online-Sprechstunde auch ihre Beschränkungen und kann in bestimmten Fällen sogar nachteilig sein.
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz, das im Dezember 2019 in Kraft trat, ist es Ärztinnen und Ärzten auch erlaubt, ihre Online-Sprechstunde aktiv bei den Patienten anzubieten und zu bewerben. Inzwischen bieten auch viele Krankenkassen Videosprechstunden oder telefonische Beratung durch Ärzte verschiedener Fachrichtungen als kostenlosen Service an. Außerdem gibt es diverse Modellprojekte, wie z. B. das Projekt DocOnLine der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Darüber können Patienten mit Beschwerden während der normalen Praxisöffnungszeiten einen Videokonsultationsarzt kontaktieren. Zur Verfügung stehen Haus-, Kinder- und verschiedene Fachärzte.
Auch wenn viele Ärzte mittlerweile Videosprechstunden anbieten, geben die meisten Deutschen an, noch keine eigenen Erfahrungen damit gemacht zu haben. Viele wünschen sich mehr Informationen rund um die Videosprechstunde.
Dieser Text wurde am 29. November 2021 erstellt und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert, zuletzt am 04. September 2024.
Unsere Gesundheitsinformationen können eine gesundheitsbezogene Entscheidung unterstützen. Sie ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin und dienen nicht der Selbstdiagnostik oder Behandlung
Gesetz für eine besseren Versorgung durch Digitalisierung und Innovation: Digitale-Versorgung-Gesetz; 2019. Verfügbar unter: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl119s2562.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id
%3D%27bgbl119s2562.pdf%27%5D__1722418207253 [14.08.2024].
Kassenärztliche Bundesvereinigung. Praxisinfo. Online in die Praxis mit der Videosprechstunde; 2023. Verfügbar unter: https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Videosprechstunde.pdf [14.08.2024].
GKV-Spitzenverband. Videosprechstunde, -betreuung/ telemedizinische Leistung per Video. Verfügbar unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung/kv_videosprechstunde/videosprechstunde.jsp [14.08.2024].
Kassenärztliche Bundesvereinigung. Videosprechstunde: telemedizinisch gestützte Betreuung von Patienten: Kassenärztliche Bundesvereinigung; 2024. Verfügbar unter: https://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php [14.08.2024].
Kassenärztliche Bundesvereinigung. Online in die Arztpraxis: So funktioniert die Videosprechstunde; 2022. Verfügbar unter: https://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_Videosprechstunde.pdf [14.08.2024].
Erstellt vom Team Stiftung Gesundheitswissen.
Dieser Text wurde ursprünglich am 25.03.2020 erstellt und wird regelmäßig überprüft.
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