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Digitale Angebote & E-Health

DIGA: Was sind Apps auf Rezept?

Manche Menschen finden in Apps praktische Gesundheitshelfer mit denen Ssie Erkrankungen und Beschwerden im Alltag besser bewältigen können. Seit 2019 kann man sich bestimmte Apps per Rezept verschreiben lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen dann die Kosten für diese digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Lesen Sie hier, wie Apps auf Rezept ausgewählt werden und wo man sie bekommt.

Viele Menschen nutzen Gesundheitsapps im Alltag, z. B. um Kalorien und Schritte zu zählen oder auch den Schlaf zu überwachen. Auch für den Krankheitsfall gibt es reichlich Apps, etwa in Form von Blutzucker- oder Blutdrucktagebüchern oder Selbsthilfe-Apps gegen psychische Beschwerden. 

Ausgewählte Apps können Patientinnen und Patienten als digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auch auf Kassenrezept erhalten

Was sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?

Im Gegensatz zu anderen Gesundheits-Apps sind MedizinproduktDiGA Medizinprodukte: Es handelt sich also um Apps, die einen medizinischen Zweck erfüllen. Die Anwendungen unterstützen z. B. die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten. Andere helfen bei der Überwachung oder Linderung von bestehenden gesundheitlichen Problemen. Sie können auch Menschen mit Verletzungen oder Behinderungen unterstützen. Es gibt DiGA für Smartphone und Tablet aber auch für Laptop und PC. Die Anwendung muss entweder nur vom Patienten, von der Patientin oder gemeinsam mit dem Therapeuten oder der Therapeutin genutzt werden.

Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt ein Verzeichnis über alle DiGA . Das DiGA-Verzeichnis ist eine öffentliche Liste, die man im Internet einsehen kann. Hier kann man z. B. nach Apps für bestimmte Erkrankungen suchen. Das Verzeichnis liefert auch Informationen darüber, wie die App funktioniert, was sie leistet und wie sie anzuwenden ist.

Wie werden DiGA ausgewählt?

Für DiGA gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, in dem geprüft wird, ob die Apps einen nachgewiesenen medizinischen Nutzen haben und ob die Anwendung für Patienten sicher ist. Dafür müssen die Hersteller der App einen entsprechenden Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen. Hat das BfArM keine Bedenken, wird die App ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen. 

Was für DiGA gibt es?

Es gibt DiGA für viele verschiedene gesundheitliche Probleme, z. B.

Im DiGA-Verzeichnis  können Sie selbst nach einer passenden App suchen.
 

Wie werden DiGA bewertet?

Beantragt ein App-Hersteller die Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis, prüft das BfArM zunächst, ob die App bereits als Medizinprodukt zugelassen ist und das amtliche CE-Kennzeichen trägt. Das bedeutet, dass die App alle geltenden EU-Bestimmungen in puncto Sicherheit und Qualität erfüllt. Außerdem prüft das BfArM weitere Fragen, z. B. zur Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit der App. Weiterhin muss sich ein gesundheitlicher Nutzen nachweisen lassen, z. B. dass die App den täglichen Umgang mit einer Krankheit erleichtert oder Beschwerden lindert. Der Nutzen muss dabei deutlich größer sein als mögliche Risiken, die bei Gebrauch der App entstehen.

Fällt die Bewertung des BfArM positiv aus, wird die App als DiGA in das Verzeichnis aufgenommen.

Manche DiGA werden zunächst vorläufig ins Verzeichnis aufgenommen. In diesem Fall muss der Hersteller noch einen Nachweis über den medizinischen Nutzen erbringen. Sobald dieser Nachweis vorliegt, kann die DiGA dauerhaft ins Verzeichnis aufgenommen werden.

Wie bekomme ich eine DiGA?

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine DiGA auf Kosten der Krankenkasse zu bekommen.

Möglichkeit 1: App auf Rezept

Ärzte, -Ärztinnen, Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen können DiGA auf einem gängigen, rosa Kassenrezept verordnen

Auf dem Rezept steht dann beispielsweise statt des Arzneimittelnamens der Name der Digitalen Gesundheitsanwendung und die Anwendungszeit. Bei manchen digitalen Gesundheitsanwendungen muss eine zusätzliche Ausstattung, wie z. B. ein Pulsmesser, in die Verordnung eingeschlossen werden. Sie können das Rezept dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um die DiGA zu erhalten.

Möglichkeit 2: App bei der Krankenkasse beantragen

Wenn Sie kein Rezept haben, können Sie eine DiGA direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Suchen Sie sich dafür die gewünschte App im DiGA-Verzeichnis aus und übermitteln Sie den Namen der App zusammen mit einem Dokument, auf dem Ihre Diagnose steht. Das kann z. B. ein Arztbrief sein. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und keine gesundheitlichen Gründe gegen die Nutzung der App sprechen. So können Sie z. B. eine App zur Behandlung von Depression nur erhalten, wenn die Erkrankung ärztlich festgestellt wurde.
Wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme bewilligt, erhalten Sie in der Regel einen Freischalt-Code, mit dem Sie die App kostenfrei im App-Store herunterladen und nutzen können.
 

Gute Apps, schlechte Apps

Neben den DiGA gibt es noch zahlreiche weitere Gesundheits-Apps, die zum Teil kostenlos in den Stores verfügbar sind. Welche Apps wirklich etwas bringen, zuverlässige Informationen bieten und auch sicher mit den Nutzerdaten umgehen, ist nicht immer leicht zu erkennen. Das "Aktionsbündnis Patientensicherheit" hat eine umfangreiche Checkliste für die Nutzung von Gesundheits-Apps  zusammengestellt. 

Orientierung zur Bewertung von Apps können auch unsere 6 Tipps zur Recherche von vertrauenswürdigen Gesundheitsinformationen  geben. 

Quellen und Hinweise

Unsere Gesundheitsinformationen können eine gesundheitsbezogene Entscheidung unterstützen. Sie ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin und dienen nicht der Selbstdiagnostik oder Behandlung.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Für DiGA-Nutzende. Verfügbar unter: https://diga.bfarm.de/de/diga-nutzende [18.12.2023].

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Das Fast-Track-Verfahren für digitale Das Fast-Track-Verfahren für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach § 139e SGB V: Ein Leitfaden für Hersteller, Leistungserbringer und Anwender; 11.10.2023. Verfügbar unter: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Medizinprodukte/diga_leitfaden_aenderung_markiert.pdf?__blob=publicationFile [18.12.2023].

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. DiGA-Verzeichnis; 2023. Verfügbar unter: https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis [18.12.2023].

Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3146), das zuletzt durch Artikel 223 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist; Stand: zuletzt geändert Art. 223 V v. 2020 I 1328. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/M/Medizinproduktegesetz_bf.pdf [18.12.2023].

Kassenärztliche Bundesvereinigung. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA); 2023. Verfügbar unter:  https://www.kbv.de/html/diga.php [18.12.2023].

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist § 33a Digitale Gesundheitsanwendungen; Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 2023 I Nr. 217 [18.12.2023].
 

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Informationen dazu, nach welchen Methoden die Stiftung Gesundheitswissen ihre Angebote erstellt, können Sie in unserem Methodenpapier nachlesen.

Erstellt vom Team Stiftung Gesundheitswissen.

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Erstellt am: 04.01.2024