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Covid-19-Impfung

Fragen und Antworten zur Covid-19-Impfung

Für wen wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen? Gibt es Nebenwirkungen oder Spätfolgen? Rund um das Thema Corona-Impfung gibt es viele Fragen. Wir haben Antworten auf die wichtigsten auf dieser FAQ-Seite zusammengefasst.

Impfstatus: Wie viele Corona-Impfungen brauche ich für einen vollständigen Impfschutz?

Laut den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sind für einen vollständigen Impfschutz gegen Corona bzw. Covid-19 drei Dosen nötig. Dabei sollte zwischen der ersten und zweiten Impfdosis ein Abstand von mindestens vier bis vorzugsweise 12 Wochen eingehalten werden. Die dritte Impfung sollte mindestens sechs Monate nach der zweiten erfolgen.

Eine durchgemacht Infektion mit Covid-19 kann zum Impfschutz gegen Corona beitragen. Deshalb gilt man auch nach zwei Impfungen und einer durchgemachten Erkrankung als vollständig geimpft. Bei zwei durchgemachten Erkrankungen reicht ggf. auch eine Impfung.

Dabei gilt, dass sich die Infektion im Abstand von mindestens drei Monaten zur vorhergegangenen Impfung ereignet haben sollte. Umgekehrt sollte nach einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus eine Impfung frühestens nach drei Monaten erfolgen.

Der Grundimpfschutz gegen Corona wird derzeit für gesunde Menschen über 18 Jahre sowie für Menschen ab 6 Monaten mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf haben, empfohlen. Ein Grundschutz gegen Covid-19 wird auch empfohlen für Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Menschen, bei denen durch eine Covid-19-Impfung kein Impfschutz aufgebaut werden kann.

Empfehlungen zu Corona-Impfungen

Wem wird eine Auffrischimpfung empfohlen? Sollten auch Kinder mehrfach geimpft werden? Welche Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) aktuell in Deutschland gelten, erfahren Sie in unserem Überblick:

Wem werden Corona-Auffrischungsimpfungen empfohlen?

Die Ständige Impfkommission empfiehlt folgenden Personen jährliche Auffrischungsimpfungen gegen Corona:

  • Menschen ab 60 Jahre
  • Allen Menschen ab sechs Monaten, die durch eine Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf haben
  • Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben
  • Menschen, die in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen arbeiten und direkten Kontakt mit den Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern haben
  • Menschen, die Familienangehörige pflegen oder engen Kontakt zu Menschen mit erhöhtem Risiko einer schweren Covid-19-Erkrankung haben

Für die Corona-Auffrischimpfung sollte ein mRNA-Impfstoff oder ein Protein-basierter Impfstoffeingesetzt werden, der an die aktuell vorherrschenden Varianten des Coronavirus angepasst ist. Für Kinder unter fünf Jahren wurde noch kein Impfstoff zur Auffrischung zugelassen. Für diesen Fall empfiehlt die Ständige Impfkommission einen mRNA-Impfstoff in einer dem Alter entsprechenden Dosis zu verwenden.

Spikevax-mRNA-Impfstoffe der Firma Moderna werden nicht für Menschen im Alter zwischen 12 und unter 30 Jahren empfohlen aufgrund des erhöhten Risikos für Herzbeutel- und Herzmuskelentzündungen.
 

Kann ich mich gegen Corona und Grippe gleichzeitig impfen lassen?

Es ist möglich, sich gleichzeitig gegen Corona und Grippe impfen zu lassen. Für die Covid-19-Impfung sollte dann ein mRNA-, Vektor- oder Protein-Impfstoff genutzt werden. Vektor-Impfstoffe sind in Deutschland nicht mehr zugelassen. Die andere Impfung sollte mit einem sogenannten Totimpfstoff erfolgen. Die meisten Impfstoffe gegen Grippe sind Totimpfstoffe. Grippe-Impfstoff und Covid-Impfstoff sollten dabei nicht in denselben Arm gespritzt werden. 

Außerdem ist es möglich, sich außer gegen Corona und Grippe gleichzeitig gegen Pneumokokken impfen zu lassen.

Sind bei der gleichzeitigen Impfung gegen Corona und Grippe stärkere Impfreaktionen zu erwarten?

Es  ist theoretisch möglich, dass bei der Doppel-Impfung stärkere Impfreaktionen auftreten als bei einer einzelnen Impfung. Als Impfreaktionen versteht man Symptome an der Einstichstelle, wie z. B. Schmerzen, Fieber, Abgeschlagenheit und Kopfschmerzen. Die Erfahrung mit anderen Impfungen zeigt jedoch, dass bei Doppel-Impfungen ähnlich starke Impfreaktionen oder Nebenwirkungen auftreten wie bei einer Einzel-Impfung.

Die Grippeschutzimpfung

Die Impfung gegen Influenza kann helfen, eine Grippeerkrankung zu verhindern oder Komplikationen zu reduzieren. Erfahren Sie hier, welche Personengruppen sich nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission impfen lassen sollten.

Fragen zum Impfschutz gegen Corona:

Kann ich andere anstecken, wenn ich vollständig gegen Corona geimpft bin?

Viele Menschen beschäftigt die Frage, ob man sich trotz Impfschutz mit dem Coronavirus infizieren kann, aber keine Symptome hat – und dann möglicherweise andere ansteckt. Tatsächlich bietet die Impfung gegen Corona keinen vollständigen Schutz vor einer Infektion. Nach allem, was man bisher weiß, ist das Risiko, als vollständig geimpfte Person das Virus auf eine andere Person zu übertragen, vermindert. In welchem Ausmaß eine Ansteckung trotzdem möglich ist, lässt sich momentan nicht beziffern.

Es ist möglich, dass sich vollständig geimpfte Personen mit dem Coronavirus infizieren und es dabei auf andere Menschen übertragen. Das ist wahrscheinlicher, wenn der Schutz nach der Impfung mit der Zeit nachgelassen hat. Das Robert Koch-Institut empfiehlt daher, sich vor allem in der Erkältungszeit zusätzlich durch Hygienemaßnahmen, Masken und Abstandhalten zu schützen.

Wie lange hält der Impfschutz gegen Corona an?

Wie lange der Schutz anhält, den wir durch eine Infektion mit Covid-19 oder Impfungen erreichen, lässt sich nicht genau sagen. Allerdings ist er nicht dauerhaft, sondern lässt mit der Zeit nach. Wie schnell er nachlässt, hängt u. a. von der persönlichen Gesundheit und dem verwendeten Impfstoff ab. Für gesunde Erwachsene unter 60 Jahren gilt ein Impfschutz gegen Corona nach Empfehlungen der Ständigen Impfkommission aber als ausreichend, um einen schweren Verlauf zu verhindern. Die Impfung bietet aber keinen dauerhaften Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Das bedeutet, dass man sich trotz Impfung mit dem Virus infizieren und es anderen Menschen im Umfeld übertragen kann.

Da der Impfschutz gegen Corona insbesondere bei älteren Menschen (ab 60 Jahre) oder Menschen mit einer Immunschwäche schneller abnimmt als bei gesunden jungen Menschen, empfiehlt die Ständige Impfkommission für diese Personengruppen zusätzlich zum Grundschutz eine jährliche Corona-Auffrischimpfung. Diese jährliche Auffrischimpfung sollte möglichst im Herbst stattfinden, mindestens zwölf Monate seit der letzten Impfung.

Empfehlung für Menschen mit Immunschwäche

Menschen mit Immunschwäche haben ein hohes Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken. Um den bestmöglichen Impfschutz zu erreichen, hat die Ständige Impfkommission spezielle Empfehlungen veröffentlicht. Mehr erfahren Sie hier:

Video: Was ist ein Impfdurchbruch?

Porträt von Prof. Dr. Martin Scherer vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Wovon hängt es ab, wie gut der Impfschutz ist?
Das hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab, die für alle Impfungen gelten. Wie gut wirkt eine Impfung? Der eine Faktor ist, dass der Impfstoff auf die gängige Virusvariante passen muss. Wir wissen, dass das Coronavirus sich verändert, das muss funktionieren, das muss zusammenpassen.

Das Zweite ist: Wie gut ist ein Mensch in der Lage, Impfschutz aufzubauen? Da spielt das Alter eine Rolle, da spielen Vorerkrankungen eine Rolle. Das kennen wir auch von anderen Impfungen. Genauso, wie wir von anderen Impfungen kennen, dass ein vollständiger Impfschutz, der aufgebaut ist, mit der Zeit nachlässt. So ist es bei COVID-19 auch. Und deshalb macht das Boostern, die Auffrischung Sinn.

Warum kann ich mich trotz Impfung anstecken? 
Viele Menschen fragen sich: „Warum bekomme ich das Virus, obwohl ich geimpft bin?“ Und da muss man ganz klar sagen, das war nicht Ziel der Impfung. Ziel der Impfung gegen COVID-19 war und ist es, schwere Verläufe zu verhindern, dass, wenn ich das Virus dann trotzdem bekomme – und wir alle werden früher oder später mit dem Virus konfrontiert werden - dass ich dann eben nicht schwer krank werde. Sondern, dass ich einen Schnupfen kriege, leichte Erkältungssymptome – aber eben nicht ins Krankenhaus muss.

Was ist ein Impfdurchbruch?
Das Wort Impfdurchbruch ist sehr problematisch, weil jeder etwas anderes darunter versteht und weil es Zweifel an der Wirksamkeit der Impfung sät. Dazu muss man vielleicht einmal erklären, was ein Impfdurchbruch wirklich ist: Jemand, der geimpft ist, vollständig geimpft ist, mit dem Virus in Kontakt kommt und dann leichte Symptome bekommt, ist eigentlich kein Impfdurchbruch. Sondern die Impfung schützt davor, dass man schwer erkrankt und ins Krankenhaus muss. Ein Impfdurchbruch bedeutet also, dass jemand, der doppelt geimpft ist und mit dem Virus in Kontakt kommt, so schwer erkrankt, dass er ins Krankenhaus muss. Das ist ein Impfdurchbruch. Und glücklicherweise sind diese Zahlen eben nicht sehr hoch, wenn man Impfdurchbruch klar und korrekt definiert, weil es sich eben um eine sehr wirksame Impfung handelt.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf dem Gesundheitsportal der Stiftung Gesundheitswissen.

Wissen ist gesund.

Wirken die aktuellen Corona-Impfstoffe auch gegen neue Virus-Varianten (Mutationen)?

Mutationen von Viren sind ein natürlicher Vorgang, bei dem sich das genetische Material des Virus verändert. Dies geschieht bei verschiedenen Viren in unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Ein solcher Vorgang kann unter Umständen dazu führen, dass Medikamente und Impfstoffe, die gegen sie entwickelt wurden, ihre Wirksamkeit verlieren. So zeigten Studien, dass die Impfstoffe, die gegen den ursprünglichen Typ des Coronavirus entwickelt wurden, weniger gut gegen die später aufgetretene Omikron-Variante schützen. Durch die neue mRNA-Technologie konnten jedoch schnell Impfstoffe hergestellt werden, die an die neu aufgetretene Variante angepasst sind.

Fragen zu möglichen Nebenwirkungen der Corona-Impfung:

Was mache ich, wenn es mir nach der Corona-Impfung nicht gut geht?

Viele Menschen spüren gar keine oder nur geringe Beschwerden. Falls es Ihnen unmittelbar nach der Corona-Impfung nicht gut geht, wenden Sie sich am besten an das impfende Personal. Wie bei allen anderen Impfungen können auch nach einer Covid-19-Impfung direkt allergische Reaktionen auftreten. Daher ist es empfehlenswert, nach der Impfung noch etwa 15 bis 30 Minuten zur Beobachtung in der Arztpraxis zu bleiben.

In den ersten Tagen nach der Impfung können Beschwerden auftreten. Zu den häufigen Reaktionen auf eine Corona-Impfung gehören folgende Nebenwirkungen:

  • Schmerzen und Rötungen an der Einstichstelle
  • Allgemeines Krankheitsgefühl
  • Kopf- und Gliederschmerzen
  • Müdigkeit/Abgeschlagenheit
  • Übelkeit und/oder Fieber

Bei starkem Krankheitsgefühl oder anhaltenden Beschwerden ist Ihr Hausarzt, Ihre Hausärztin die beste Ansprechstation. Sie können auch den ärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116 117 kontaktieren.

Sind nach der Corona-Impfung Spätfolgen möglich?

Bei Covid-19-Impfungen befürchten manche Menschen, dass lange nach der Corona-Impfung bisher noch unbekannte Nebenwirkungen, also Spätfolgen, aufkommen können. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass sich die meisten Nebenwirkungen von Impfstoffen bald nach der Impfung einstellen, in der Regel in der Zeit von zwei bis sechs Wochen nach der Impfung. Auch sehr seltene Nebenwirkungen treten in der Regel zeitnah nach der Impfung auf. Nur kann es längere Zeit dauern, sie eindeutig mit der Impfung in Verbindung zu bringen.

Was sind Spätfolgen?

Unter Spätfolgen versteht man allgemein in der Medizin Komplikationen längere Zeit nach einer Erkrankung. Spätfolgen können auch nach medizinischen Eingriffen oder Unfällen eintreten. So ist zum Beispiel die krankhafte Veränderung der Netzhaut im Auge eine Spätfolge von Diabetes Typ 2.

Video: Muss ich mit Spätfolgen rechnen?

Porträt von Prof. Dr. Martin Scherer vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Muss ich mit Spätfolgen rechnen?
Mit einer Spätfolge ist nicht zu rechnen, das ist äußerst unwahrscheinlich. Um das besser zu verstehen, möchte ich einmal kurz erläutern, was eine Spätfolge überhaupt ist. Wir behandeln z.B. Menschen, die hohe Blutfette haben, hohes Cholesterin haben. Wir sagen ihnen, sie sollen aufhören mit dem Rauchen, behandeln vielleicht auch noch den Bluthochdruck, um eben zu verhindern, dass sie im hohen Alter einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall bekommen. Das wäre eine Spätfolge. Wir behandeln Menschen mit Diabetes, dass sie im hohen Alter keine diabetische Retinopathie bekommen, dass sie im hohen Alter nicht erblinden. Das wäre eine Spätfolge. Und solche Spätfolgen sind bei der Impfung nicht zu erwarten. Der Impfstoff bleibt zwei Wochen im Körper. In diesen zwei Wochen hat der Körper die Möglichkeit, einen Immunschutz aufzubauen, Antikörper zu bilden und nach zwei Wochen ist der Impfstoff weg. Und deshalb treten Nebenwirkungen, wenn sie denn auftreten, sehr zeitnah nach der Impfung auf. 

Können jetzt noch neue Nebenwirkungen bekannt werden?
Wir kennen diese Impfung sehr gut, wir wissen, dass sie hochwirksam ist und mögliche Nebenwirkungen, die auftreten können, die kennen wir auch. Je mehr Menschen geimpft sind, desto eher kann es dann auch noch einmal dazu kommen, dass Nebenwirkungen bekannt werden, von denen wir vorher noch nichts wussten. Aber dass „böse Überraschungen“ auftreten, ist äußerst unwahrscheinlich.

Wie wird sichergestellt, dass seltene Nebenwirkungen erkannt werden?
Zum einen haben wir sehr große Zulassungsstudien, die Sicherheitssignale liefern, und zum anderen gibt es das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), bei dem mögliche Nebenwirkungen gemeldet werden und auch bewertet werden. Es werden dort aber auch Daten aus dem Ausland verarbeitet und dies trägt dazu bei, dass keine mögliche Nebenwirkung „durch den Rost fällt“, dass nichts unerkannt bleibt. Deshalb haben wir eine sehr genaue Beobachtung von allem, was nach der Impfung passieren kann. Jeder Mensch hat natürlich ständig Symptome, die mit oder ohne Impfung auftreten können. Und deshalb muss das PEI sehr große Datenmengen verarbeiten, muss prüfen, ob die gemeldeten Beschwerden und Symptome auch wirklich mit der Impfung kausal in Verbindung stehen. Das kann manchmal etwas dauern, aber es wird sehr sorgfältig und gewissenhaft geprüft.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf dem Gesundheitsportal der Stiftung Gesundheitswissen.

Wissen ist gesund.

Damit die Corona-Impfstoffe eingesetzt werden dürfen, wurde ihre Wirksamkeit und Sicherheit in sogenannten Zulassungsstudien an mehreren Tausend Menschen untersucht. Unabhängig von den Ergebnissen der Zulassungsstudien wird die Sicherheit der Corona-Impfstoffe auch nach ihrer Zulassung beobachtet. In Deutschland trägt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) dafür die Verantwortung. Dort kann man Verdachtsfälle von Nebenwirkungen melden. Das PEI prüft dann, ob die Beschwerden im Zusammenhang mit der Corona-Impfung stehen könnten. In anderen Ländern werden solche Untersuchungen ebenso vorgenommen. Das dient vor allem dazu, sehr seltene Nebenwirkungen zu entdecken.

Zum Beispiel wurde so eine sehr seltene Nebenwirkung der in Deutschland nicht mehr zugelassenen Vektor-Impfstoffe Vaxzevria und Covid-19 Vaccine Janssen erkannt – das Guillain-Barré-Syndrom (GBS). GBS ist eine entzündliche Erkrankung der Nervenzellen. Manchmal bleiben bei Betroffenen die Beschwerden trotz der Behandlung über längere Zeit bestehen. Diese Beschwerden könnte man daher als Nebenwirkungen mit Langzeitfolge bezeichnen. Das GBS ist jedoch keine „Spätfolge“ der Corona-Impfung, denn die Erkrankung wurde kurze Zeit nach der Impfung festgestellt.

Video: Mit welchen Nebenwirkungen ist zu rechnen?

Porträtbild von Prof. Dr. med. Martin Scherer.

Mit welchen Beschwerden ist nach einer Impfung zu rechnen?
Die meisten Menschen nehmen den linken Oberarm. Der kann dann ein bisschen wehtun, das ist bei fast allen der Fall. Danach kann ein Frösteln und ein bisschen Fieber auftreten. Grippigkeits-Gefühle, so 1-2 Tage nach der Impfung. Die gehen schnell wieder weg, das ist normal und gehört zu Impfungen dazu und ist eigentlich auch ein Zeichen dafür, dass sich in meinem Körper etwas tut und dass das Immunsystem arbeitet.

Was sollte ich bei stärkeren Beschwerden tun?
Für den Fall, dass andere Beschwerden auftreten, die über die leichten zu erwartenden Nebenwirkungen hinaus gehen, macht es Sinn, und das wäre auch zu empfehlen, dass man sich an die Hausärztin oder den Hausarzt wendet und sich da einmal vorstellt. 

Wo kann ich Nebenwirkungen melden?
Eine sehr wichtige Institution, an die man sich wenden kann, wenn es wirklich auch mal heftigere oder unerwartbare Nebenwirkungen sind, ist das Paul-Ehrlich-Institut. Ein Bundesinstitut in Deutschland, das für die Sicherheit von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln zuständig ist. 

Muss ich mit Spätfolgen rechnen?
Das sind natürlich Erfahrungswerte, die können wir noch nicht haben, weil die Impfstoffe noch sehr frisch sind. Dazu gibt es aber Daten, die gesammelt werden. Die Patient*Innen und Proband*Innen aus den Zulassungsstudien werden weiter beobachtet. Und sollten Spätfolgen auftreten, was extrem unwahrscheinlich ist, dann würde man die in diesen Beobachtungen sehen. 

Verändern mRNA Impfstoffe die eigene DNA?
mRNA-Impfstoffe beeinträchtigen das menschliche Erbgut nicht. Zum einen sind sie in unterschiedlichen Bereichen der Zelle. Die DNA, also das menschliche Erbgut, ist im Zellkern, die mRNA ist mehr so im Zellplasma. Das heißt, da sind die schon mal räumlich getrennt. Und dann sprechen die zwei völlig unterschiedliche Sprachen! Die kommen nicht zueinander. Das wird sich nicht gegenseitig beeinflussen. Das wäre genauso, als wenn bei mir jemand eine Gehirnwäsche machen wollte und eine Sprache spräche, die ich noch nie gehört habe. Das würde nicht funktionieren. 

Mehr Informationen finden Sie auf dem Gesundheitsportal der Stiftung Gesundheitswissen.

Wissen ist gesund.

Wo kann ich schwere Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfung melden?

Wer in den ersten Tagen nach der Corona-Impfung starke Beschwerden hat, die über die üblichen Impfreaktionen hinausgehen, sollte sich in ärztliche Behandlung begeben.

Nach dem Infektionsschutzgesetz sind Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, den Verdacht auf eine gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgeht, unverzüglich an das Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt muss den Verdacht der zuständigen Landesbehörde sowie dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) mitteilen.

Wer nach einer Corona-Impfung eine Nebenwirkung bei sich vermutet, kann diese dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) melden – am einfachsten online über das Portal zur Meldung von Nebenwirkungen.

Das PEI ist die zuständige Bundesbehörde, die die Sicherheit zugelassener Impfstoffe und Arzneimittel überwacht. Dort wird geprüft, ob die Beschwerden in Zusammenhang mit der Impfung stehen könnten

Kann die Corona-Impfung den Menstruations-Zyklus stören?

Laut dem Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI), das in Deutschland für die Impfstoffsicherheit zuständig ist, gab es nach der Zulassung vermehrt Meldungen über Zyklusstörungen nach der Impfung. Gemeldet wurden zum Beispiel starke Menstruations-Blutungen, Zwischenblutungen, das Ausbleiben der Regelblutung oder auch Blutungen, die nach der Menopause auftreten.

Inzwischen belegen Studien einen Zusammenhang zwischen Zyklusstörungen und der Corona-Impfung. Die Europäische Arzneimittelagentur wird die Fragestellung weiterhin verfolgen und internationale Meldedaten auswerten.

Der normale Menstruations-Zyklus lässt sich durch viele Umstände beeinflussen. Dazu gehören Stress sowie bestimmte Medikamente, verschiedene Impfungen oder Erkrankungen. So kann unter anderem auch eine Infektion mit dem Coronavirus den Zyklus stören. In der Regel normalisiert sich die Zykluslänge nach einer Impfung oder einer durchgemachten Covid-Infektion innerhalb von zwei Zyklen wieder.

Kann die Corona-Impfung die Fruchtbarkeit beeinflussen?

In einer Übersichtsarbeit wurden mehrere Studien über einen möglichen Einfluss der Corona-Impfung auf die Fruchtbarkeit bei Männern und Frauen ausgewertet.

Bei Männern wurden Hormone untersucht, die für die Funktion der Hoden und das Heranreifen von Spermien verantwortlich sind. Außerdem wurden die Qualität und die Menge des Spermas vor und nach der Corona-Impfung untersucht. Es gab keine wesentlichen Unterschiede zwischen geimpften und ungeimpften Männern.

Bei Frauen im gebärfähigen Alter wurde die Schwangerschaftsrate zwischen geimpften und ungeimpften Frauen verglichen. Außerdem wurden Hormone bestimmt, die für den Menstruations-Zyklus und die Empfängnis wichtig sind. Zudem wurden die Anzahl und die Reifung von Eizellen und Eizell-Vorläufern untersucht. Es gab keine Unterschiede zwischen geimpften und ungeimpften Frauen.

Weder bei Männern noch bei Frauen zeigte sich ein Unterschied, ob mRNA- oder Vektor-Impfstoffe eingesetzt wurden. Es liegen also keine wissenschaftlichen Nachweise dafür vor, dass die Impfung gegen Corona die Fruchtbarkeit von Frauen oder Männern beeinflusst.

Wissenschaftliche Daten zeigen aber, dass eine Covid-Infektion unter Umständen Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit hat. Dazu gehören eine Verschiebung des Menstruations-Zyklus und damit der fruchtbaren Tage. Bei Männern kann die Infektion auch zu Entzündungen in den Hoden und Nebenhoden führen. Auch die männlichen Fruchtbarkeits-Hormone können bei Covid-Patienten niedriger sein als bei gesunden Männern. Niedrige Hormonspiegel sind ein Zeichen dafür, dass die Hoden nicht mehr gut funktionieren.

Wird eine Corona-Impfung für Schwangere und Stillende empfohlen?

Hier lesen Sie, was die Ständige Impfkommission zur Impfung bei Schwangeren und Stillenden empfiehlt und was Studien sagen.

Wer haftet bei einem Corona-Impfschaden?

Wenn nach einer Impfung mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 gesundheitliche Schäden auftreten, haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung. Unter einem Impfschaden versteht man nach § 5 und § 24 SGB XIV eine (nicht vorübergehende) gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Ausmaß einer Reaktion auf eine Schutzimpfung hinausgeht. Hierzu gehört auch der sehr seltene Fall einer Hirnvenenthrombose nach der Covid-19-Impfung, die zum Tod führt oder bleibende gesundheitliche Schäden hinterlässt.

Wer aufgrund einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgungsleistungen vom Land. Die Länder haften für bekannte Nebenwirkungen, die die von ihnen empfohlenen Impfungen hervorrufen können. Ob eine gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, beurteilt das Versorgungsamt im jeweiligen Bundesland.

Seit dem 28. Mai 2021 regelt § 60 des Infektionsschutzgesetzes, dass Betroffenen auch vom Bund eine Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz zusteht, wenn die Schutzimpfung einen Schaden durch bisher unbekannte Nebenwirkungen verursacht hat.

Der Anspruch auf Entschädigung gilt für alle Covid-Impfstoffe, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden. Ein Anspruch besteht aber auch in Fällen, wenn die Bundesländer oder die Ständige Impfkommission keine öffentliche Empfehlung ausgesprochen haben. Das heißt, der Anspruch auf Entschädigung gilt auch z. B. bei Menschen unter 60 Jahren, die sich nach ärztlicher Aufklärung freiwillig mit den Impfstoffen der Firmen AstraZeneca oder Janssen impfen lassen.

Fragen zum Impftermin:

Muss vor der Corona-Impfung ausgeschlossen werden, dass ich mit Covid-19 infiziert bin?

Die Verträglichkeit der Corona-Impfung wird durch eine akute Infektion mit dem Coronavirus laut momentanem Forschungsstand nicht negativ beeinflusst. Deswegen muss vor einer Impfung nicht auf eine aktuelle Corona-Infektion getestet werden. Es wird aber empfohlen, bei (jeglicher) akuter, schwerer fieberhafter Erkrankung oder Infektion die Impfung zu verschieben.

Ich hatte Corona – muss ich mich trotzdem impfen lassen?

Die Ständige Impfkommission empfiehlt einen Grundschutz gegen Covid-19, der aufgebaut wird, wenn sich unser Körper mindestens dreimal mit dem Coronavirus auseinandergesetzt hat. Nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission entsteht der bestmögliche Grundschutz, wenn mindestens einer der Kontakte als Impfung erfolgt. Das bedeutet, dass unter Umständen auch eine durchgemachte Covid-19-Erkrankung zum Aufbau des Grundschutzes beitragen kann. Hierbei gilt eine Infektion nur dann als einer der drei empfohlenen Kontakte mit dem Virus, wenn der Abstand zur vorhergegangenen Impfung mindestens drei Monate beträgt. Umgekehrt sollte der Aufbau des Grundschutzes frühestens drei Monate nach einer durchgemachten Infektion mit Covid-19 vervollständigt werden.

Wo kann ich mich gegen Corona impfen lassen?

Die meisten Covid-19-Impfungen sollten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen vornehmen. Das schließt auch Ärztinnen und Ärzte in Pflegeeinrichtungen mit ein. Außerdem können Covid-19-Schutzimpfungen von Betriebsärztinnen und -ärzten oder in Apotheken verabreicht werden.

Wie kann ich nachweisen, dass ich gegen Corona geimpft bin?

Alle Impfungen werden im Impfpass dokumentiert. Wichtig ist, dass nicht nur der Aufkleber mit der Bezeichnung und Chargennummer des Impfstoffs vorhanden ist. Ohne Stempel und Unterschrift des Arztes ist die Impfung offiziell nicht gültig.

So finden Sie Ihren Impfnachweis im Impfpass.

Video: Was hilft bei der Entscheidungsfindung?

Porträtbild von Prof. Dr. med. Martin Scherer.

COVID-19-Impfung: Was hilft bei der Entscheidungsfindung?
Jeder spricht vom Impfen, wir sind in einer großen Impfkampagne, am liebsten soll die ganze Bevölkerung geimpft werden, aber dennoch betrifft es jeden Einzelnen. Es betrifft auch mich! Und die Frage ist, wie komme ich zu einer guten Impfentscheidung? Wie kann ich das mit meiner Ärztin und meinem Arzt besprechen? 

Wie kann ich eine gute Entscheidung treffen, wenn ich unsicher bin?
In dieser Situation Ärztin - Patientin, da sind nur diese beiden die wichtigen Personen. Und die müssen zusammen zu einer guten Entscheidung kommen. Da muss eine Augenhöhe hergestellt werden. Diese Augenhöhe, die können Sie mit herstellen, indem sie Fragen stellen, indem sie Ihre Ängste und Ihre Sorgen äußern:

  • Habe ich schon einmal Probleme gehabt mit einer Impfung? 
  • Hatte ich schon einmal eine allergische Reaktion?
  • Gab es da in der Vorgeschichte etwas, das auffällig war, vielleicht auch in der Kindheit?
  • Habe ich ansonsten Allergien oder Vorerkrankungen, die zu beachten sind? 

Alles das müsste ich dann erzählen und danach werde ich auch gefragt. Und dann bespricht man das miteinander und kommt zu einer Entscheidung, die auf Sie ganz genau passt.
Es ist völlig gerechtfertigt, dass ich mich mit meinen Fragen befasse, dass ich meine Fragen und Sorgen mit meiner Ärztin bespreche und dann auch für mich eine gute Entscheidung treffe. 

Mehr Informationen finden Sie auf dem Gesundheitsportal der Stiftung Gesundheitswissen.

Wissen ist gesund.

Wir prüfen gründlich

Die Erkenntnisse zum Coronavirus und den Covid-19-Impfungen werden täglich mehr. Bei vielen neuen Studien handelt es sich um sogenannte Preprints, die noch nicht geprüft sind. Wir möchten Ihnen verlässliche Informationen zur Verfügung stellen. Das heißt, wir stellen in der Regel nur die Studienergebnisse dar, die in medizinischen Fachzeitschriften oder von Behörden veröffentlicht wurden. Auch prüfen wir alle Studien und Daten zu diesem Thema gründlich. Diese Überprüfung benötigt Zeit.

Quellen und Hinweise

Unsere Gesundheitsinformationen können eine gesundheitsbezogene Entscheidung unterstützen. Sie ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin und dienen nicht der Selbstdiagnostik oder Behandlung.

Auswärtiges Amt. Reise- und Sicherheitshinweise; [ohne Jahr]. Verfügbar unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise [19.01.2024].

Buda S, Dürrwald R, Biere B, Buchholz U, Tolksdorf K, Schilling J et al. ARE-Wochenbericht: Kalenderwoche 40 (3.10. bis 9.10.2022); 2022. https://influenza.rki.de/Wochenberichte/2022_2023/2022-40.pdf [19.01.2024].

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Aktuelle Informationen zur COVID-19_Impfung; 2023. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html#c21980 [19.01.2024].

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 01. Juni 2021. Bundesanzeiger AT 02.06.2021 V2. Verfügbar unter: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/eAOaquujTaFsA5RvNYF/ content/eAOaquujTaFsA5RvNYF/BAnz%20AT%2002.06.2021%20V2.pdf?inline [19.01.2024].

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV). Bundesamt für Justiz. Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG): § 22a Impf-, Genesen und Testnachweis bei COVId-19, COVID-19-Zertifikate; Verordnungsermächtigung;. 2022. https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__22a.html [10.02.2023].

Bundesregierung. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung; 2023. Verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-impfung-faq-1788988 [19.01.2024].

Bundesregierung. Informationen der Bundesländer zur Corona-Impfung. [ohne Jahr]. Verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-informationen-impfung/corona-impfung-infoseiten-1834482 [19.02.2024].

Bundesregierung. Mein Impfzertifikat läuft ab. Was nun? 2022. Verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app/corona-warn-app-update-2042780 [19.01.2014].

Chao MJ, Menon C, Elgendi M. Effect of COVID-19 vaccination on the menstrual cycle. Front Med (Lausanne);9: 1065421. DOI: 10.3389/fmed.2022.1065421.

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Lebar V, Laganà AS, Chiantera V, Kunič T, Lukanović D. The Effect of COVID-19 on the Menstrual Cycle: A Systematic Review. J Clin Med 2022; 11(13). doi: 10.3390/jcm11133800.

Minakshi R, Rahman S, Ayaggari A, Dutta D, Shankar A. Understanding the Trauma of Menstrual Irregularity After COVID Vaccination: A Bird's-Eye View of Female Immunology. Front Immunol 2022; 13:906091. doi: 10.3389/fimmu.2022.906091.

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Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Coronavirus und COVID-19; 2023. Verfügbar unter: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html;jsessionid=A5455E9F5473BC9C378D09326E85BDD7.intranet241?nn=169730&cms_pos=2 [19.01.2024].

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Robert Koch-Institut (RKI) (2022c): Epidemiologisches Bulletin 5040/2022. STIKO: 242. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung (50/2022); 2022. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/50_22.pdf?__blob=publicationFile [10.02.2023].

Robert Koch Institut (RKI). Kann die COVID-19-Impfung gleichzeitig mit anderen Impfungen verabreicht werden (z.B. Influenza)?: Robert Koch Institut; 2023. Verfügbar unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Durchfuehrung_Impfung.html [25.01.2024].

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Unsere Angebote werden regelmäßig geprüft und bei neuen Erkenntnissen angepasst. Eine umfassende Prüfung findet alle drei bis fünf Jahre statt. Wir folgen damit den einschlägigen Expertenempfehlungen, z.B. des Deutschen Netzwerks für Evidenzbasierte Medizin.

Informationen dazu, nach welchen Methoden die Stiftung Gesundheitswissen ihre Angebote erstellt, können Sie in unserem Methodenpapier nachlesen.

Erstellt vom Team Stiftung Gesundheitswissen.

Wissenschaftliche Beratung:
Prof. Dr. med. Martin Scherer
Prof. Dr. Martin Scherer

Prof. Dr. med. Martin Scherer

Prof. Dr. med. Martin Scherer studierte Humanmedizin in Marburg, Wien und Paris. Als Professor an der Universität Lübeck untersuchte er das Thema „Versorgungsforschung und ihre Methoden“. Seine Forschungsschwerpunkte liegen u.a. in der Über- und Unterversorgung und der Entwicklung von Qualitätsindikatoren und Leitlinien. Seit 2012 ist Scherer Leiter der klinischen Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Er ist zudem Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) und Mitglied in weiteren medizinischen Fachgesellschaften. Seit 2015 berät Prof. Dr. med. Martin Scherer die Stiftung Gesundheitswissen.
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Dr. med. Dagmar Lühmann
Dr. med. Dagmar Lühmann

Dr. med. Dagmar Lühmann

Dr. med. Dagmar Lühmann absolvierte eine Ausbildung zur Krankenschwester und studierte anschließend Medizin an der Universität zu Lübeck. Nach dem Examen arbeitete sie als Assistenzärztin am Institut für Transfusionsmedizin und Immunologie und promovierte dort zum Thema "Auswirkungen von Quecksilberexposition auf das menschliche Immunsystem". Später arbeitete sie am Institut für Sozialmedizin an der Universität zu Lübeck mit dem Schwerpunkt evidenzbasierte Medizin und Bewertung von medizinischen Verfahren (Health Technology Assessment). Seit 2013 ist sie als Forschungskoordinatorin am Institut und Poliklinik für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf tätig.

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Erstellt am: 07.02.2025