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Cannabis

Cannabis legal erwerben: Wie geht das?

Im April 2024 wurde Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert: Dies erlaubt Erwachsenen, Cannabis legal zu erwerben, zu besitzen und privat anzubauen. Lesen Sie auf dieser Seite, wo Sie Cannabis legal erwerben können, was sich durch die Legalisierung ändert und was dabei zu beachten ist.

Wo kann ich Cannabis legal kaufen?

Offizielle Verkaufsstellen für Cannabis wird es vorerst nicht geben. Wer Cannabis legal erwerben möchte, muss Mitglied in einem der „Cannabis Social Clubs“ sein, die ab 1. Juli 2024 den Betrieb aufnehmen dürfen. Vereinsmitglieder ab 21 Jahren können bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat bekommen. Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren erhalten bis zu 30 Gramm mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent. Die Abgabe an Minderjährige ist nicht erlaubt.

In kleinen Modellprojekten will die Bundesregierung zukünftig erproben, wie ein legaler Cannabis-Erwerb in Fachgeschäften aussehen könnte. Lizenzierte Verkaufsstellen sollen dazu wissenschaftlich begleitet werden. Die Ausgestaltung wird in einem weiteren Gesetzesentwurf erarbeitet.

Was sollte ich bedenken, bevor ich Cannabis konsumiere?

Cannabis kann unter anderem die Wahrnehmung und Entscheidungsfähigkeit erheblich beeinflussen. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, sich vor dem Konsum einige Fragen zu stellen:

  • Muss ich heute noch arbeiten oder schwere Maschinen bedienen?
  • Muss ich heute Kinder beaufsichtigen?
  • Stehen Verabredungen oder Termine an, bei denen ich nüchtern sein sollte?
  • Stehen ein Arzttermin, eine Untersuchung oder eine Operation an?
  • Wann muss ich das nächste Mal am Straßenverkehr teilnehmen, z. B. als Auto- oder Radfahrer?
  • Bin ich heute schlecht gelaunt oder bekümmert?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten, ist gerade vielleicht kein guter Zeitpunkt, um Cannabis zu konsumieren.

Was sind „Cannabis Social Clubs“?

Cannabis Social Clubs sind Anbauvereinigungen, die gemeinschaftlich und nichtgewerblich Cannabis für den Eigenbedarf anbauen. Erwachsene ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland dürfen hier Mitglied werden. Sie müssen im Verein aktiv mitwirken und dürfen nicht Mitglied mehrerer Vereine sein. Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt drei Monate. Die gesetzliche Grundlage für Cannabis Social Clubs wird ab 1. Juli 2024 rechtskräftig.

Cannabis Social Clubs finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge. Sie dürfen also kein Geld annehmen, wenn sie Cannabisprodukte an ihre Mitglieder abgeben. Die Beiträge richten sich nach der jeweiligen Satzung.

Das Cannabis darf nur in Reinform abgegeben werden und keine Beimengungen wie Tabak, Nikotin oder Lebensmittel enthalten. Auf der neutralen Verpackung müssen das Erntedatum, die Sorte sowie der durchschnittliche THC- und CBD-Gehalt vermerkt sein. Außerdem sollen Informationen zu den Risiken des Cannabiskonsums und Hinweise zu Beratungs- und Behandlungsstellen angegeben werden.

Fertiges Cannabis darf nicht per Lieferung zugestellt werden. Mitglieder können es nur gegen Vorlage des Mitgliedsausweises und Personalausweises im Club abholen. Cannabissamen hingegen darf man sich liefern lassen – auch als Nichtmitglied.

Was sind illegale Verkaufsstellen?

Trotz der Legalisierung darf man Cannabis nicht überall kaufen, wo es angeboten wird. Tatsächlich gibt es bislang keine legalen Verkaufsstellen. Der Erwerb von Cannabis über das Internet oder von Dealern bleibt weiterhin verboten.

Warum sollte ich Cannabis legal erwerben?

Illegales Cannabis ist häufig unrein, es werden also weitere Stoffe beigemischt, um das Verkaufsgewicht zu erhöhen. Die Auswirkungen solcher Mischungen lassen sich nur schwer vorhersagen. Es besteht das Risiko, dass sie gesundheitliche Beschwerden hervorrufen. Experten raten deshalb dazu, Cannabis nur aus legalen Quellen zu erwerben.

Darf ich selbst Cannabis anbauen?

Mit dem neu beschlossenen Cannabisgesetz (CanG) dürfen Erwachsene bis zu drei Cannabispflanzen selbst anbauen. Selbst angebautes Cannabis darf jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden. Das Cannabis, die Pflanzen und die Saat müssen so aufbewahrt und gelagert werden, dass Minderjährige und andere Personen keinen Zugriff darauf haben, z. B. in einem abschließbaren Raum oder Schrank.

Für den Anbau dürfen Erwachsene bis zu sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge pro Monat von Anbauvereinigungen erwerben. Auch ein Erwerb von Cannabissamen über das Internet und die Einfuhr aus EU-Mitgliedstaaten sind erlaubt.

Legalisierung von Cannabis: Was ändert sich?

Bisher war es in Deutschland verboten, Cannabis zu besitzen, anzubauen oder damit zu handeln. Dieses Verbot wurde mit dem Cannabisgesetz, das am 1. April 2024 in Kraft trat, teilweise aufgehoben.

Das Cannabisgesetz erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum zu besitzen oder Cannabis für den Eigenbedarf anzubauen. Der Erwerb soll zunächst über Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis Social Clubs, abgewickelt werden. Als weiterer Schritt ist der probeweise Verkauf in Fachgeschäften geplant.

Seit März 2017 war Cannabis bereits als Arzneimittel zur Therapie bei schwerwiegenden Erkrankungen zugelassen, sofern keine Alternativbehandlung möglich ist – beispielsweise im Rahmen einer Schmerztherapie bei Menschen mit Multipler Sklerose.

Kindern und Jugendlichen ist es nach wie vor verboten, Cannabis zu konsumieren, zu erwerben, zu besitzen oder anzubauen. Auch die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige ist nicht erlaubt.

Warum wurde die Cannabis-Legalisierung beschlossen?

Die Bundesregierung verfolgt mit der Legalisierung von Cannabis folgende Ziele:

  • Konsumenten und Konsumentinnen vor verunreinigten Cannabisprodukten zu schützen
  • Den Cannabis-Schwarzmarkt und die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen
  • Kinder und Jugendliche durch verstärkte Aufklärungsarbeit vor Cannabis zu schützen.

Trotz des bisherigen Verbots konsumieren immer mehr Menschen in Deutschland Cannabis: Im Jahr 2021 hatten 8,8 Prozent der Erwachsenen zwischen 18 und 64 Jahren in den letzten 12 Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert. Das entspricht 4,5 Millionen. Im Jahr 2015 waren es noch 6,1 Prozent, also 3 Millionen. Damit ist Cannabis die am häufigsten konsumierte illegale Droge.

Auch unter Jugendlichen steigt der Konsum: Eine Erhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (heute Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, BIÖG) aus dem Jahr 2021 zeigt, dass 50,8 Prozent der 18- bis 25-Jährigen schon mindestens einmal im Leben Cannabis konsumiert haben. Fünf Jahre zuvor lag der Anteil noch bei 35,8 Prozent. Ein Viertel dieser Altersgruppe (25 Prozent) hatte in den letzten zwölf Monaten Cannabis konsumiert. Auch unter den 12- bis 17-Jährigen hat der Konsum von Cannabis in den letzten Jahren zugenommen. 2021 gaben 9,3 Prozent an, bereits Cannabis probiert zu haben, 2011 waren es noch 6,7 Prozent.

Demnach zeigte die bisherige Gesetzgebung nicht den gewünschten Effekt, den Cannabiskonsum wirkungsvoll einzudämmen.

Menschen, die in Deutschland Cannabis konsumieren möchten, kaufen es in der Regel auf dem Schwarzmarkt. Illegal erworbenes Cannabis ist allerdings selten auf seine Reinheit geprüft: Oftmals wurden in illegalem Cannabis Verunreinigungen festgestellt oder auch Beimengungen wie Gewürze, Zucker, Haarspray oder sogar gemahlenes Glas. Hinzugefügt werden die Stoffe beispielsweise, um das Verkaufsgewicht zu vergrößern. Solche Beimengungen sind mit bloßem Auge kaum zu erkennen. Wenn die Beimengungen beim Kiffen verbrennen, können giftige Dämpfe entstehen, die gesundheitliche Beschwerden verursachen.

Auch der THC-Gehalt in illegalem Cannabis ist meist unbekannt. THC steht für Tetrahydrocannabinol und ist für die berauschende Wirkung von Cannabis verantwortlich. Für Konsumenten ist schlecht abschätzbar, wie stark die Wirkung der Droge sein wird. Dies kann zu gesundheitlichen Risiken führen. Gleiches gilt für die synthetischen Cannabinoide, die vielen illegalen Cannabisprodukten beigemengt werden. Deren Wirkung ist bis zu 600-mal stärker als die von pflanzlichem Cannabis und birgt deshalb große Risiken für Konsumentinnen und Konsumenten.

Welche Cannabis-Produkte gibt es?

Cannabis wird meist in Form von Marihuana, Haschisch oder seltener als Haschisch-Öl gehandelt und konsumiert. Daneben gibt es auch künstliche Cannabinoide.

Marihuana heißt umgangssprachlich auch „Gras“ oder „Weed“. Es besteht aus den getrockneten Blüten und Blättern der weiblichen Cannabispflanze. Marihuana ist meist grünlich und sieht aus wie ein grobes Gewürz oder ein grober Tee. Es wird geraucht oder verdampft.

Haschisch ist auch bekannt als „Hasch“, „Shit“, oder „Dope“. Es wird aus dem Harz der weiblichen Cannabispflanze gewonnen und zu Platten gepresst. Haschisch hat meist eine bräunlich-grüne Farbe und ist in der Konsistenz fest bis bröcklig. Es kann aber auch unterschiedliche Farben annehmen und wird je nach Herkunftsland auch als „Grüner Türke“, „Brauner Marokkaner“ oder „Schwarzer Afghane“ bezeichnet. 

Beim Haschisch-Öl handelt es sich um eine stark konzentrierte Form des Cannabis-Harzes. Es wird z. B. auf Zigaretten oder Lebensmittel geträufelt.

Synthetische Cannabinoide sind künstlich hergestellte Stoffe, die die Wirkung von natürlichem Cannabis nachahmen. Verkauft werden sie meist als Mischungen mit pflanzlichen Anteilen. Umgangssprachlich nennt man diese Mischungen auch Spice, Bonzai oder Räuchermischung. Die Wirkung ist im Vergleich zum pflanzlichen Cannabis sehr viel stärker. Künstliche Cannabinoide werden meist geraucht.

Hanfmehl, Hanfschokolade oder Hanfgetränke kann man legal im Handel kaufen. Diese Produkte bestehen aus Hanfsamen oder aus dem Öl, das sich aus Hanfsamen gewinnen lässt. Die Samen sind reich an Eiweiß, Ballaststoffen, Mineralstoffen und gesunden ungesättigten Fettsäuren. Hanfsamen haben keine berauschende Wirkung. Jedoch kann es dazu kommen, dass die Samen bei der Ernte mit anderen Pflanzenteilen wie den Blüten oder Blättern in Berührung kommen. In diesem Fall kann der berauschende Wirkstoff THC messbar auch auf Hanfsamen und den daraus hergestellten Lebensmitteln zu finden sein – ein Grund, warum es bei Hanfprodukten immer mal wieder zu Produktrückrufen kommt.

Quellen und Hinweise

Unsere Gesundheitsinformationen können eine gesundheitsbezogene Entscheidung unterstützen. Sie ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin und dienen nicht der Selbstdiagnostik oder Behandlung.

Bundesinstitut für Risikobewertung. Der Hype um Hanf, Auszug BfR 2 Go. Ausgabe 2/2021. 2021. Verfügbar unter:  https://www.bfr.bund.de/cm/429/06_der_hype_um_hanf.pdf [25.04.2024].

Bundesministerium für Gesundheit. Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz. So sollen Jugendliche vor Cannabis-Konsum geschützt werden. 2024. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz-entwurf.html [25.04.2024].

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Cannabisprodukte. Cannabisprävention; ohne Jahr. Verfügbar unter: https://www.cannabispraevention.de/eltern/fakten-ueber-cannabis/substanz-produkte/ [13.08.2025].

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Drogenlexikon - Cannabis; 2024. Verfügbar unter: https://www.drugcom.de/drogenlexikon/buchstabe-c/cannabis/ [13.08.2025].

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. Cannabis: Basisinformationen; 2020. Verfügbar unter: https://shop.bzga.de/cannabis-basisinformation-33230100/ [25.04.2024].

European Monitoring Centre for Drugs und Drug Addiction. Synthetische Cannabinoide: Drogenprofil. 2024. Verfügbar unter: https://www.emcdda.europa.eu/synthetische-cannabinoide-und-spice-drogenprofil_de [25.04.2024].

Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz — CanG). 2024. BGBl. 2024 I Nr. 109 vom 27.03.2024.

Glaeske G, Sauer K. Cannabis-Report. 2018. Verfügbar unter: https://www.tk.de/resource/blob/2043668/c8107883c0a99a0648f663f49f04526a/studienband-cannabis-report-2018-data.pdf [25.04.2024].

Hoch E, Friemel CM, Schneider M. Cannabis: Potenzial und Risiko: Eine wissenschaftliche Bestandaufnahme. 1st ed. Heidelberg: Springer; 2019. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/cannabis-potenzial-und-risiken-capris.html [25.04.2024].

Matos EG de, Atzendorf J, Kraus L, Piontek D. Substanzkonsum in der Allgemeinbevölkerung in Deutschland. Ergebnisse des Epidemiologischen Suchtsurveys 2015. SUCHT 2016; 62(5):271–81.

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Unsere Angebote werden regelmäßig geprüft und bei neuen Erkenntnissen angepasst. Eine umfassende Prüfung findet alle drei bis fünf Jahre statt. Wir folgen damit den einschlägigen Expertenempfehlungen, z.B. des Deutschen Netzwerks für Evidenzbasierte Medizin.

Informationen dazu, nach welchen Methoden die Stiftung Gesundheitswissen ihre Angebote erstellt, können Sie in unserem Methodenpapier nachlesen.

Autoren und Autorinnen:
Anne Engler
Anne Engler

Anne Engler

Referentin Evidenzbasierte Medizin
Anne Engler ist Gesundheitswissenschaftlerin. Für die Stiftung erarbeitet sie mit den Methoden der evidenzbasierten Medizin Inhalte für multimediale Informationsangebote.
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Jannis Krupp
Porträtfoto von Jannis Lippisch

Jannis Krupp

Multimedia-Producer
Jannis Krupp studierte Multimedia Produktion. Für die Gesundheitsinformationen der Stiftung konzipiert er multimediale Formate und steuert deren Umsetzung.
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Lisa-Marie Ströhlein
Lisa-Marie Ströhlein

Lisa-Marie Ströhlein

Medical Writerin
Lisa-Marie Ströhlein studierte Medizinische Biologie mit dem Schwerpunkt Wissenschaftskommunikation. Für die Stiftung bereitet sie komplexe medizinische Themen und Inhalte in laienverständlicher Sprache auf.

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Erstellt am: 04.06.2024